Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Vorhaben:
Der Landkreis Lüneburg hat als Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV beschlossen, zukünftig ein gemeinwirtschaftliches Marktmodell umzusetzen und der kreiseigenen „MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg (nachfolgend „MOIN“) im Rahmen einer Direktvergabe den Auftrag erteilt, die ÖPNV-Leistungen ab dem 01.01.2026 selbst zu managen. Dabei soll die MOIN auch einen Teil der gesamten Fahrleistungen im Netzgebiet mit eigenen Bussen und eigenem Fahrpersonal erbringen.
Der MOIN kommt dabei die Rolle als steuernde und koordinierende Verkehrsmanagementgesellschaft für den ÖPNV im Landkreis und in der Hansestadt Lüneburg zu.
Um die eigenen Busfahrleistungen klimafreundlich erbringen zu können hat der Landkreis in Zusammenarbeit mit der MOIN einen Antrag gemäß der „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr erfolgreich eingereicht. Der Bund fördert die Beschaffung von insgesamt 20 E-Bussen sowie passender Ladeinfrastruktur mit einem Volumen von über 7,8 Mio. €.
Mit der Beschaffung und dem Einsatz von E-Bussen im Stadtgebiet und im Landkreis wird ein wichtiger Meilenstein hin zu einem modernen und umweltfreundlichen, emissionsfreien ÖPNV erreicht.
Für die Errichtung des hierfür erforderlichen Betriebsstandortes ist der Landkreis an die Hansestadt mit dem Wunsch herangetreten, ein besonders geeignetes Grundstück in der Gebrüder-Heyn-Straße im Industriegebiet Hafen erwerben zu können. Das im Eigentum der Hansestadt befindliche Grundstück liegt in unmittelbarer Nähe zu einem Umspannwerk, was wiederum wichtig ist für die zu errichtende Ladeinfrastruktur der E-Busse. Zudem ist das Grundstück an der Gebrüder-Heyn-Straße mit ca. 1,5 ha passend dimensioniert und wäre aufgrund der vorhandenen Erschließung des bestehenden Bebauungsplanes kurzfristig zu bebauen.
Die MOIN plant ein Verwaltungsneubau für die Belegschaft der MOIN (Verwaltung und Fahrpersonal, insgesamt werden über 60 neue Arbeitsplätze geschaffen), eine Waschhalle, eine Kfz.-Werkstatt sowie die Ladeinfrastruktur für anfänglich 20 E-Busse (8 Gelenk und 12 Solobusse) sowie deren Stellplätze errichtet werden.
Umweltaspekte:
Der Landkreis als untere Naturschutzbehörde hat zum möglichen Umgang mit der vorhandenen Rentierflechte und mit dem Sandtrockenbiotop eine Einschätzung abgegeben:
Rentierflechte
Nachdem in der Vergangenheit schon einmal Rentierflechte von der Fläche entnommen und an andere Stelle übertragen wurde, befindet sich heute noch ein zusammenhängender Bereich von ca. 100 m² vor Ort. Der Landkreis plant aus naturschutzfachlichem Interesse ohne rechtliche Verpflichtung, diesen Bestand in den Randbereich der Fläche umzusiedeln, ggf. auch auf eine andere geeignete Fläche im Stadtgebiet oder eine angrenzende Gemeinde.
Sandtrockenrasenbiotop
Auf der Fläche befindet sich ein ca. 7.000 m² großer Bereich, der in der Vergangenheit als Sandtrockenrasen kartiert war. Zum damaligen Zeitpunkt war dies ein geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG. Seit 2022 ist in § 24 Abs. 1 Nr. 2 NNatSchG geregelt, dass Biotope, die nach Inkrafttreten eines B-Plans entstanden sind, nicht mehr unter den gesetzlichen Biotopschutz fallen. Damit ist nunmehr keine Ausnahmegenehmigung für die Beseitigung und auch kein Ersatz an anderer Stelle rechtlich erforderlich. Hinzu kommt, dass bereits in der Vergangenheit seitens der Naturschutzbehörde eine Ausnahme erteilt und Umsiedlung bzw. Neuanlage in Ochtmissen stattgefunden hat. Die Ausnahme wurde erteilt, weil ein öffentliches Interesse besteht, dass ausgewiesene Industrieflächen auch in Anspruch genommen werden. Da die Fläche dann doch nicht in die Nutzung genommen wurde, hat sich das Biotop erneut gebildet, müsste aber nicht noch einmal ausgeglichen werden. Aus naturschutzfachlichem Interesse plant der Landkreis dennoch ohne rechtliche Verpflichtung, eine Sandtrockenrasenfläche neu zu entwickeln. Im Industrie- und Gewerbegebiet Melbeck-Embsen sind Flächen entlang der dort befindlichen Gleise im Eigentum des Landkreises. Die Gleise sollen ertüchtigt werden, die angrenzenden Flächen müssen für die Nutzung gehölzfrei bleiben und bieten sich daher sehr gut für diesen Biotoptyp an, auch die standörtlichen Voraussetzungen sind günstig.
Gehölzstreifen Richtung Bundesstraße
Im B-Plan ist angrenzend an das Grundstück eine "Fläche für Forstwirtschaft" ausgewiesen. Auf dieser hat sich ein Gehölzstreifen entwickelt. Obwohl die Fläche seit vielen Jahrzehnten diese Funktion hat, hat sich nur ein schmaler schwach bewachsener Bewuchs entwickelt. Aus Sicht der Waldbehörde ist dieser in der Ausprägung nicht als Wald anzusehen, da der Streifen an dem betroffenen Grundstück so schmal ist (unter 30 m), dass sich kein Waldbinnenklima ausprägen kann. Im Übrigen soll der Streifen auch erhalten bleiben. Es haben sich keine hohen Bäume auf dem Grundstück entwickelt, die eine Gefahr für das angrenzende Grundstück darstellen könnten.
Ein Schutzabstand ist aus Sicht der Waldbehörde nicht erforderlich. Der B-Plan hätte einen solchen Abstand bei der Aufstellung berücksichtigen können, was aber nicht erfolgt ist. Insofern ist die überbaubare Fläche rechtmäßig bis an die Fläche für die Forstwirtschaft heran festgesetzt. Durch die beabsichtigten Änderungen im Zuge des Baus der A 39 wird der Gehölzstreifen außerdem ohnehin überplant und dann an anderer Stelle zu kompensieren sein.
Steinlager, Erschließung weiterer Flächen
Auf dem Grundstück ist das städtische Steinelager vorgesehen. Alternativ hat der Landkreis der Hansestadt Ersatzflächen vorgeschlagen, u.a. im Gewerbegebiet Embsen-Melbeck. Es zeichnet sich ab, dass die Hansestadt eine eigene, näher gelege Fläche in Ochtmissen als designiertes Steinelager nutzen kann.
Im Zuge der Baumaßnahmen zur A 39 und der damit einhergehenden teilweisen Umlegung der L221 werden weitere, potentielle Gewerbeflächen entstehen, welche im städtischen Eigentum sind. Der Landkreis / die Moin haben zugesichert, dass eine Erschließung über das vorhandene Grundstück in der Gebrüder-Heyn-Straße planerisch vorgesehen wird.
Zur Sitzung des Bauausschusses tragen Frau Erste Kreisrätin Hobro und Herr Wenzel, Geschäftsführer der Moin, anhand eines Lageplans vor.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 63,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||