Beschluss: Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig:
Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Pflegezentrum Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2017, handelsrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses i.H.v. 59.097,48 € in die allgemeine Gewinnrücklage, steuerrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses i.H.v. 5.900,00 € in eine freie Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO und i.H.v. 53.197,48 € in eine Rücklage für gemeinnützige Zwecke sowie für die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2017 zu stimmen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen:0 Enthaltungen: 0
|