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Beratungsinhalt:
Herr Christoph Raab, Leiter Finanzen und Rechnungswesen der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH, stellt den Jahresabschluss 2017 vor. Der Jahresüberschuss beträgt rund 5,5 Mio. € und liegt damit rund 2 Mio. € über dem Wirtschaftsplan. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge um 934 T€ ist auf die Auflösung von Rückstellungen zurückzuführen. Zudem ist zu erwähnen, dass 14 Mio. € von den ausgewiesenen 28 Mio. € Anlagen im Bau auf den Neubau am Klinikum entfallen. Die Inbetriebnahme ist für den 01.12.2018 vorgesehen. Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig:
Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2017, handelsrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses in die allgemeine Gewinnrücklage, steuerrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschuss i.H.v. 548.200,00 € in eine freie Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO und 4.929.520,28 € in eine Rücklage für gemeinnützige Zwecke zu stimmen. Die Beteiligungsvertreter werden angewiesen, für die Entlastung der Geschäftsführung sowie des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 zu stimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen:0 Enthaltungen: 0 |
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