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Sachverhalt: In der Sitzung des Verwaltungsrates der GfA Lüneburg – gkAöR am 04.09.2018 wurde u. a. der Jahresabschluss 2017 behandelt.
Gemäß § 7 Abs. 2 d) der Unternehmenssatzung entscheidet der Verwaltungsrat über die
Beigefügt sind hierzu die Bilanz (Anlage 1), die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und der Lagebericht (Anlage 3). Danach schließt der Jahresabschluss 2017 wie folgt ab:
Bilanzsumme 33.796.619,72 € Jahresüberschuss 565.354,37 € Gesamtgewinnvortrag aus Vorjahren2.140.205,30 €
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, den Jahresüberschuss 2017 aus dem Teilhaushalt Betrieb gewerblicher Art i.H.v. 19.637,37 € festzustellen und als Rücklage für die Rekultivierung der Deponie einzustellen.
Der Jahresüberschuss aus dem Teilhaushalt Hoheitsbereich in Höhe von 545.717,00 € wird mit dem entsprechenden Gewinnvortrag in Höhe von 479.808,27 € verrechnet und in das Geschäftsjahr 2018 vorgetragen. Weiterhin wird dem Vorstand der GfA Lüneburg – gkAöR Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 erteilt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Willer Kettenburg & Heyduck GmbH, Bremen, hat den Abschluss für das Geschäftsjahr 2017 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der testierte Bericht kann im Beteiligungsmanagement,
Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten:keine d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine Anlage/n: Anlage 1: Bilanz 31.12.2017 Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 31.12.2017 Anlage 3: Lagebericht 2017
Beschlussvorschlag: Den im Verwaltungsrat der GfA Lüneburg – gkAöR gefassten Beschlüssen zum
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