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Auszug - Städtisches Pflegezentrum Lüneburg gemeinnützige GmbH - Jahresabschluss 2017 Weisungen an die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.09.2018    
Zeit: 16:01 - 18:08 Anlass: Sitzung
Raum: Albert-Ransohoff-Saal, PKL, Haus 48, 1. Stock, Am Wienebütteler Weg 1
Ort: PKL, Am Wienebütteler Weg 1, Haus 48, 1. Stock
VO/7969/18 Städtisches Pflegezentrum Lüneburg gemeinnützige GmbH - Jahresabschluss 2017
Weisungen an die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Larisch
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Larisch, Björn
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Rolf Sauer, Geschäftsführer der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH und der Psychiatrische Klinik Lüneburg gGmbH, berichtet zum Jahresabschluss 2017. Wesentlich war der Tarifabschluss, der das Tabellenentgelt des öffentlichen Dienstes vorsieht und damit eine Besonderheit in einer Pflegeeinrichtung darstellt. Die höheren Personalkosten werden zum Teil durch die Kostenträger refinanziert. Der Jahresüberschuss ist 154 T€ geringer als im Vorjahr. Insbesondere im ambulanten psychiatrischen Pflegedienst konnte das Umsatzziel durch langfristig erkrankte Mitarbeiter nicht erreicht werden. Die Nachfrage ist jedoch vorhanden, sodass diese Leistung ein wichtiges Zukunftsfeld der Gesellschaft darstellt.


Beschluss:


Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig:

 

Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Pflegezentrum Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2017, handelsrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses i.H.v. 59.097,48 € in die allgemeine Gewinnrücklage, steuerrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses i.H.v. 5.900,00 € in eine freie Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO und i.H.v. 53.197,48 € in eine Rücklage für gemeinnützige Zwecke sowie für die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2017 zu stimmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen:0

  Enthaltungen: 0