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Sachverhalt:
In der nächsten Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH wird die Ausschüttung der Sonderdividendenauszahlung der Avacon AG behandelt. Hierzu ist es erforderlich, die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH mit Weisungen zu versehen.
Die Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH hat in 2017 von der Avacon AG eine Sonderdividendenzahlung für das Jahr 2016 i.H.v. rd. 4 Mio. € erhalten.
Die Höhe der Sonderdividendenauszahlung ist dem besonderen Einsatz des Gesellschafters Hansestadt Lüneburg zu verdanken gewesen. Die Hansestadt Lüneburg hat damals ihr Avacon Aktienpaket in die Kurmittel GmbH eingebracht, um aus den Dividenden des Aktienpaketes sicherzustellen, dass der Betrieb keine Unterdeckung hat.
Die Hansestadt Lüneburg hat Gespräche mit den Geschäftsführern der Kurmittel GmbH und der Gesundheitsholding über eine Teilausschüttung der Sonderdividendenauszahlung geführt. Im Ergebnis sollen von der Sonderdividende 2.500.000,00 € netto (nach Abzug von nicht anrechenbaren Ertragssteuern bei der Hansestadt und Gesundheitsholding) an die Hansestadt ausgeschüttet werden. Inklusive Steuern beläuft sich der Ausschüttungsbetrag des Kurzentrums auf 2.662.000,00 €.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat am 16.02.2018 die Ausschüttung an den Gesellschafter Hansestadt Lüneburg beraten und der Gesellschafterversammlung die Genehmigung empfohlen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen:keine c) an Folgekosten:keine d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:2.502.280 (brutto) Anlage/n:
Beschlussvorschlag:
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH werden angewiesen, der Ausschüttung der Sonderdividendenauszahlung zuzustimmen.
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