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Sachverhalt:
In der Aufsichtsratssitzung der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH am 16.08.2018 wurde der Jahresabschluss 2017 behandelt. Dieser wird in der nächsten Gesellschafterversammlung ebenfalls behandelt. Hierzu ist es erforderlich, die Beteiligungsvertreter mit Weisungen zu versehen.
Beigefügt sind hierzu die Bilanz (Anlage 1), die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und der Lagebericht (Anlage 3). Danach schließt der Jahresabschluss 2017 wie folgt ab:
Hierzu wird seitens des Aufsichtsrates der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH vorgeschlagen, den Jahresüberschuss i.H.v. 1.379.239,07 € handelsrechtlich der allgemeinen Gewinnrücklage zuzuführen und steuerrechtlich vom Jahresüberschuss 137.900,00 € einer freien Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO und 1.241.339,07 € einer Rücklage für gemeinnützige Zwecke zuzuführen sowie dem Geschäftsführer, Herrn Rolf Sauer, für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
Die Mazars GmbH & Co.KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hat den Abschluss für das Geschäftsjahr 2017 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der testierte Bericht kann im Beteiligungsmanagement, Reitende-Diener-Straße 17, Raum 112, eingesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen:keine c) an Folgekosten:keine d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:keine Anlage/n:
Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Lagebericht
Beschlussvorschlag:
Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2017, handelsrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses i.H.v. 1.379.239,07 € in die allgemeine Gewinnrücklage, steuerrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses i.H.v. 137.900,00 € in eine freie Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO und i.H.v. 1.241.339,07€ in eine Rücklage für gemeinnützige Zwecke sowie für die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 zu stimmen.
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