Beschluss: Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig: Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2017, handelsrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses i.H.v. 1.379.239,07 € in die allgemeine Gewinnrücklage, steuerrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses i.H.v. 137.900,00 € in eine freie Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO und i.H.v. 1.241.339,07€ in eine Rücklage für gemeinnützige Zwecke sowie für die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 zu stimmen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen:0 Enthaltungen: 0
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