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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg
Datum: Mi, 02.07.2003    
Zeit: 17:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Ochtmissen
Ort: Hotmann-Weg 4, 21339 Lüneburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Einwohnerfragen      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates am 28.05.03      
Ö 5     Nichtbehandelte Anträge zur Sitzung des Rates am 27.03.03 (Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)      
Ö 5.1  
Enthält Anlagen
Keine Schnellschüsse bei der Auflösung der Bezirksregierung (Antrag der Fraktion Bündnis 90 / die Grünen vom 04.03.03 sowie Änderungsantrag der Gruppe SPD/F.D.P. vom 26.03.03 und gemeinsame Resolution von SPD, FDP und CDU vom 02.07.03 zum Erhalt einer dienstleistungsorientierten Landesverwaltung in Lüneburg)  
Enthält Anlagen
VO/0498/03  
Ö 5.2  
Enthält Anlagen
Öffentliche Fraktionssitzungen in öffentlichen Räumen (Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 04.03.03)  
Enthält Anlagen
VO/0499/03  
Ö 6     Nichtbehandelte Anfragen zur Sitzung des Rates am 27.03.03 (Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)      
Ö 6.1  
Enthält Anlagen
Auflösung der Bezirksregierung Lüneburg (Anfrage der SPD-Fraktion vom 04.03.03)  
Enthält Anlagen
VO/0497/03  
Ö 7     Nichtbehandelte Anträge zur Sitzung des Rates am 28.05.03 (Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)      
Ö 7.1  
Enthält Anlagen
Planfeststellungsverfahren für 3. Gleis nicht transparent - Informationspolitik der Deutschen Bahn AG nicht ausreichend (Antrag der CDU-Fraktion vom 04.05.03, eingegangen am 06.05.03)  
Enthält Anlagen
VO/0571/03  
Ö 7.2  
Enthält Anlagen
Verbesserte Bildungschancen durch Sprachförderung im Kindergarten sicherstellen - Keine Erhöhung der Kindertagesstättengruppengrößen (Antrag der CDU-Fraktion vom 06.05.03)  
VO/0570/03  
Ö 8     Nichtbehandelte Anfragen zur Sitzung des Rates am 28.05.03 (Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)      
Ö 8.1  
Enthält Anlagen
Agenda-Arbeit bei der Stadt Lüneburg (Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)  
Enthält Anlagen
VO/0565/03  
Ö 8.2  
Enthält Anlagen
Lüneputz-Aktion erfolgreich und notwendig!? (Anfrage der CDU-Fraktion vom 04.05.03, eingegangen am 07.05.03)  
Enthält Anlagen
VO/0572/03  
Ö 9     Anträge zur Sitzung des Rates am 02.07.03      
Ö 9.1  
Enthält Anlagen
Finanzielle Förderung von Ganztagsschul-Angeboten in der Stadt Lüneburg (Antrag der Gruppe SPD/F.D.P. vom 18.06.03)  
Enthält Anlagen
VO/0624/03  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Ausschussveränderungen  
Enthält Anlagen
VO/0616/03  
Ö 10.1  
Enthält Anlagen
Ausschussveränderung durch die SPD-Fraktion  
Enthält Anlagen
VO/0631/03  
Ö 11  
Enthält Anlagen
Aufnahme eines Kommunaldarlehens  
Enthält Anlagen
VO/0600/03  
Ö 12  
Enthält Anlagen
Jahresabschluss des Anna-Vogeley-Seniorenzentrums (AVS) zum 31.12.2001  
Enthält Anlagen
VO/0551/03  
Ö 13  
Enthält Anlagen
Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbH - Gründung einer Tochtergesellschaft
Enthält Anlagen
VO/0594/03  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Beteiligungsvertreter der Stadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der GfA werden angewiesen

 

-    der Gründung einer Dienstleistungs- und Logistik GmbH als Tochtergesellschaft der GfA

sowie

-    dem Entwurf des Gesellschaftervertrages mit folgenden Änderungen gegenüber den Beschlussempfehlungen der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates zuzustimmen

 

”Der Aufsichtsrat besteht aus 9 Personen, davon

 

-    je 3 Mitglieder, die vom Rat der Stadt und vom Kreistag zu wählen sind,

 

-    2 Personen aus der privaten Wirtschaft / externe Fachleute, von denen eine Person für den Aufsichtsratsvorsitz vorzusehen ist,

 

-    1 Vertreter der Arbeitnehmerschaft.

 

Entsteht bei Abstimmungen eine Stimmengleichheit, entscheidet die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden.

 

Über die Zahlung einer Aufwandsentschädigung und deren Höhe ist gesondert zu entscheiden.

 

Die Benennung des Aufsichtsrates erfolgt jeweils nach Beginn einer Kommunalwahlperiode des Landes Niedersachsen. Die Amtszeit beginnt nach der Benennung mit dem Ende der ersten Gesellschafterversammlung, die innerhalb der Fristen des § 42 a Abs. 2 GmbHG, also bis zum 31.08. nach der Kommunalwahl, über die Entlastung des bisherigen Aufsichtsrates zu entscheiden hat. Sie endet nach Ablauf einer Kommunalwahlperiode mit dem Ende der ersten Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates zu entscheiden hat. Die Wiederbestellung ist zulässig. Die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat endet für Vertreter der Stadt und des Landkreises mit dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Rat/Kreistag bzw. mit der vorzeitigen Aufgabe ihres öffentlichen Amtes.”

 

 

   
    02.07.2003 - Rat der Hansestadt Lüneburg
    Ö 13 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg fasst mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/FDP und der CDU-Fraktion bei einer Gegenstimme und zwei Stimmenthaltungen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen folgenden Beschluss:

 

Die Beteiligungsvertreter der Stadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der GfA werden angewiesen

 

-    der Gründung einer Dienstleistungs- und Logistik GmbH als Tochtergesellschaft der GfA

sowie

-    dem Entwurf des Gesellschaftervertrages mit folgenden Änderungen gegenüber den Beschlussempfehlungen der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates zuzustimmen

 

“Der Aufsichtsrat besteht aus 11 Personen, davon

 

-    je 3 Mitglieder, die vom Rat der Stadt und vom Kreistag zu wählen sind,

 

-    Landrat  und Oberbürgermeister

 

-    2 Personen aus der privaten Wirtschaft / externe Fachleute,

 

-    1 Vertreter/in der Arbeitnehmerschaft,

 

Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte die/den Aufsichtsratsvorsitzenden, die/der über eine entsprechende Sachkunde verfügen muss.

 

Entsteht bei Abstimmungen eine Stimmengleichheit, entscheidet die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden.

 

Über die Zahlung einer Aufwandsentschädigung und deren Höhe ist gesondert zu entscheiden.

 

Die Benennung des Aufsichtsrates erfolgt jeweils nach Beginn einer Kommunalwahlperiode des Landes Niedersachsen. Die Amtszeit beginnt nach der Benennung mit dem Ende der ersten Gesellschafterversammlung, die innerhalb der Fristen des § 42 a Abs. 2 GmbHG, also bis zum 31.08. nach der Kommunalwahl, über die Entlastung des bisherigen Aufsichtsrates zu entscheiden hat. Sie endet nach Ablauf einer Kommunalwahlperiode mit dem Ende der ersten Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates zu entscheiden hat. Die Wiederbestellung ist zulässig. Die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat endet für Vertreter der Stadt und des Landkreises mit dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Rat/Kreistag bzw. mit der vorzeitigen Aufgabe ihres öffentlichen Amtes.

 

Der Geschäftsführer der Tochtergesellschaft soll personenidentisch mit dem Geschäftsführer der Muttergesellschaft sein, es sei denn, die Gesellschafter beschließen etwas anderes.

 

(2)

 

 

Ö 14  
Enthält Anlagen
Berufung von Mitgliedern für den Aufsichtsrat der neu zu gründenden Dienstleistungs- und Logistik GmbH  
Enthält Anlagen
VO/0619/03  
Ö 15  
Enthält Anlagen
Änderung der Preise und Öffnungszeiten des Alten Rathauses
Enthält Anlagen
VO/0514/03  
Ö 16  
Enthält Anlagen
Erlass einer Satzung über die 1. Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung
Enthält Anlagen
VO/0437/03  
Ö 17  
Enthält Anlagen
Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Straße Goseburg  
VO/0263/02  
Ö 18  
Enthält Anlagen
Bildung eines Abschnittes nach § 3 der Straßenausbaubeitragssatzung für die Ausbaumaßnahme Kalandstraße von der Straße Bei der St. Johanniskirche bis Einmündung Haagestraße  
Enthält Anlagen
VO/0563/03  
Ö 19  
Enthält Anlagen
Weisungen an die Beteiligungsvertreter der Stadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Abwassergesellschaft Lüneburg mbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages  
Enthält Anlagen
VO/0592/03  
Ö 20  
Enthält Anlagen
Zustimmung zur Leistung über- und außerplanmäßiger Ausgaben  
Enthält Anlagen
VO/0612/03  
Ö 21  
Enthält Anlagen
Wichtige mündliche Anfragen      
Ö 22  
Enthält Anlagen
Wichtige Mitteilungen der Verwaltung      
N 23     (nichtöffentlich)      
N 24     (nichtöffentlich)      
N 25     (nichtöffentlich)