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Auszug - Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Straße Goseburg  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 17
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 02.07.2003    
Zeit: 17:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Ochtmissen
Ort: Hotmann-Weg 4, 21339 Lüneburg
VO/0263/02 Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Straße Goseburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:FB 7/71 lu-rö
Federführend:Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün Bearbeiter/-in: Luschnat, Wolfgang
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr ZIEGERT zeigt auf, dass es kontraproduktiv wäre, den Anliegeranteil zu gering anzusetzen. Das scheine ihm mit den hier vorgeschlagenen 5% eindeutig der Fall zu sein. Wenn sich herausstelle, dass die Sondersatzung aus diesem Grund unwirksam wäre, würde hier nämlich die reguläre Straßenausbaubeitragssatzung greifen und die Anlieger müssten dann die erheblich höheren Beiträge bezahlen. Die Festsetzung der Beiträge dürfe nicht von finanz- oder sozialpolitischen Überlegungen bestimmt werden. Für individuelle Probleme der Anlieger müssten individuelle Lösungen gefunden werden, wie z.B. Stundung, Teilerlass o.ä.. Sie könnten aber nicht durch den Erlass einer generellen Sondersatzung behoben werden. Seine Fraktion könne der Beschlussvorlage daher nicht zustimmen.

 

Bereichsleiter LUSCHNAT erklärt, die Straßenausbaubeitragssatzung sehe vor, dass besonderen Situationen mit einer Sondersatzung Rechnung zu tragen sei. Hier bestehe eine besondere Situation, da es sich um eine Gewerbegebiet handele, insofern sei der Nutzungsanteil von Anliegern und Fremdnutzern schwieriger zu bemessen. Er erläutert, welche Erwägungen der Ermittlung des Nutzungsanteils der Anlieger zu Grunde gelegt worden seien. Nach sachgerechtem Ermessen seien 5% hier angemessen.

 

Ratsherr MEIHSIES erkundigt sich nach der Gerichtsfestigkeit der Sondersatzung und fragt, ob es nicht gerechtfertigt wäre, den anliegenden Gewerbebetrieben einen höheren Straßenausbaubeitrag abzuverlangen als den Anwohnern.

 

Stadtdirektor KOCH antwortet, eine Garantie könne er nicht abgeben, die Verwaltung lege dem Rat jedoch selbstverständlich nur Beschlussvorlagen vor, von deren rechtlicher Richtigkeit und Haltbarkeit sie überzeugt sei. Das Rechnungsprüfungsamt und die Bezirksregierung seien an der Entwicklung der Satzung beteiligt gewesen. Die Bezirksregierung habe lediglich darauf hingewiesen, dass der Beitragssatz nicht auf 0% festgesetzt werden dürfe. Eine gerichtliche Überprüfung der Satzung finde nur statt, wenn jemand Widerspruch einlege, weil er sich ungerecht behandelt fühle. Bei diesen wohl abgewogenen Beitragssätzen sei damit kaum zu rechnen.

 

Beigeordneter SRUGIS weist auf den starken Industrieverkehr auf der Goseburgstraße hin, so dass eine Heranziehung der Anwohner zu Straßenausbaubeiträgen ungerechtfertigt erscheine. Weil jedoch ein Straßenausbaubeitrag erhoben werden müsse, sei hier ein möglichst geringer, tragbarer Anteil für die Anwohner vorgeschlagen worden. Die SPD-Fraktion trage den Vorschlag mit.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg fasst mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/FDP gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen folgenden Beschluss:

 

Die der Beschlussvorlage als Anlage beigefügte "Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung des Straßenausbaubeitrages für die Straße Goseburg” wird erlassen.

 

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