Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die
Kalandstraße in dem Abschnitt Bei der St. Johanniskirche bis zur Einmündung
Haagestraße wurde 1995 ausgebaut. Da der
Ausbauzeitpunkt des 2. Teilstücks noch nicht endgültig feststeht, wurden die
Kosten für den hergestellten Abschnitt ermittelt. Den Anliegern wurden Anfang
des Jahres Angebote für eine Ablösung des Ausbaubeitrages unterbreitet. Diese
Angebote wurden überwiegend angenommen. Lediglich zwei Anlieger sind nicht
bereit den Ausbaubeitrag abzulösen. Für die
nicht abgelösten Grundstücke sollten die noch ausstehenden Ausbaubeiträge durch
eine förmliche Abrechnung erhoben werden. Dies beugt einer eventuell
eintretenden Verjährung durch geänderte Verkehrsplanung oder Rechtsprechung
vor. Die Bildung
eines Abschnittes ist Voraussetzung für die förmliche Erhebung des
Straßenausbaubeitrages. Eine Abschnittsbildung nach den durch Rechtsprechung
geforderten Kriterien ist in diesem Fall möglich. Gemäß § 3 Abs. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung
trifft die Entscheidung über eine Abschnittsbildung der Rat. Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50 € aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: 5.000,00 € Anlagen: Beschlussvorschlag: Die
Verwaltung empfiehlt, für die Abrechnung der Kalandstraße einen Abschnitt zu
bilden und zwar von der Einmündung der Straße Bei der St. Johanniskirche bis
zur Einmündung der Haagestraße. |
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