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Vorlage - VO/0563/03  

 
 
Betreff: Bildung eines Abschnittes nach § 3 der Straßenausbaubeitragssatzung für die Ausbaumaßnahme Kalandstraße von der Straße Bei der St. Johanniskirche bis Einmündung Haagestraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 71 - Verwaltung, Service, Controlling Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
16.06.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
02.07.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Kalandstraße in dem Abschnitt Bei der St. Johanniskirche bis zur Einmündung Haagestraße wurde 1995 ausgebaut.

 

Da der Ausbauzeitpunkt des 2. Teilstücks noch nicht endgültig feststeht, wurden die Kosten für den hergestellten Abschnitt ermittelt. Den Anliegern wurden Anfang des Jahres Angebote für eine Ablösung des Ausbaubeitrages unterbreitet. Diese Angebote wurden überwiegend angenommen. Lediglich zwei Anlieger sind nicht bereit den Ausbaubeitrag abzulösen.

 

Für die nicht abgelösten Grundstücke sollten die noch ausstehenden Ausbaubeiträge durch eine förmliche Abrechnung erhoben werden. Dies beugt einer eventuell eintretenden Verjährung durch geänderte Verkehrsplanung oder Rechtsprechung vor.

 

Die Bildung eines Abschnittes ist Voraussetzung für die förmliche Erhebung des Straßenausbaubeitrages. Eine Abschnittsbildung nach den durch Rechtsprechung geforderten Kriterien ist in diesem Fall möglich. Gemäß § 3 Abs. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung trifft die Entscheidung über eine Abschnittsbildung der Rat.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      50 €

 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

 

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

 

c)   an Folgekosten:

 

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja       

            Nein    

 

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:      5.000,00 €

Anlagen:

Anlagen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung empfiehlt, für die Abrechnung der Kalandstraße einen Abschnitt zu bilden und zwar von der Einmündung der Straße Bei der St. Johanniskirche bis zur Einmündung der Haagestraße.