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Auszug - Zustimmung zur Leistung über- und außerplanmäßiger Ausgaben  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 20
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 02.07.2003    
Zeit: 17:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Ochtmissen
Ort: Hotmann-Weg 4, 21339 Lüneburg
VO/0612/03 Zustimmung zur Leistung über- und außerplanmäßiger Ausgaben
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Schulze
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr MEIHSIES meint, es sei ein politischer Fehler gewesen, sich vertraglich auf einen Verlustausgleich der Stadt für die IDB festzulegen. Wenn es möglich wäre, dies zu korrigieren, sollte man das tun, da dort mit weiteren Verlusten zu rechnen sei, die den Haushalt der Stadt belasten würden.

 

Stadtkämmerer SAUER entgegnet, die Alternative für die Stadt wäre gewesen, die Fläche selbst zu kaufen. Die Mittel für den Ankauf der Flächen, um dort dauerhafte Gewerbeentwicklung betreiben zu können, hätten aber nicht zur Verfügung gestanden. Bei einer Kreditfinanzierung wäre die gesamte daraus resultierende Zinsbelastung von der Stadt selbst zu tragen gewesen. Jetzt müsse die Stadt davon nur 50% übernehmen. Im Vertrag sei auch die Höhe der insgesamt zu tragenden Verluste nach oben begrenzt. Wenn der Abverkauf der Flächen zügiger verlaufen wäre, wäre die Stadt auch an den Überschüssen hälftig beteiligt gewesen. Je nach der wirtschaftlichen Entwicklung der nächsten Jahre könne ein solcher Überschuss immer noch eintreten. Die Entscheidung sei daher richtig gewesen.

 

Ratsherr MEIHSIES bedankt sich für die Erläuterung der Hintergründe.

 

Beigeordneter ALTHUSMANN teilt mit, dass die CDU-Fraktion der Vorlage bis auf den Punkt Mehrausgaben für die Sanierungsmaßnahmen am Gebäude Klosterhof zustimme.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig (zu den Mehrausgaben für die Sanierungsmaßnahmen am Gebäude Klosterhof mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/FDP und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen bei 10 Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung der CDU-Fraktion) folgenden Beschluss:

 

Gemäß § 89 NGO wird der Leistung über-/außerplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 1.131.500 € bei den vorstehend genannten Haushaltsstellen bis zur Höhe der im Einzelnen ausgewiesenen Mehrausgaben zugestimmt.

 

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