Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt: 1. Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird ein Verfahren zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebbauungsplans Nr. 129 „Schlieffen-Park“ durchgeführt. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan. 2. Ziel der Planung ist es, eine Fläche für eine Regenrückhalteanlage festzusetzen sowie bestehende Festsetzungen zu Ausgleichsmaßnahmen zurück zu nehmen. Der Ausgleich soll an anderer Stelle auf stadteigenen Flächen erfolgen. 3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist durch Aushang durchzuführen. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss bei einer Gegenstimme (Ratsherr Löb) einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden Beschluss zu fassen.
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