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Auszug - Bebauungsplan Nr. 129 "Schlieffen-Park", 2. Änderung Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.10.2016    
Zeit: 15:00 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Museum Lüneburg, Besprechungsraum 2.OG
Ort: Willy-Brandt-Straße 1, Besprechungsraum 2.OG, Eingang Wandrahmstraße
VO/6820/16 Bebauungsplan Nr. 129 "Schlieffen-Park", 2. Änderung
Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Neumann, Tobias
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Dörbaum, weist darauf hin, dass er in den letzten Tagen zwei Schreiben erhalten habe. Mit dem einen Schreiben sei die Aufforderung verbunden, den Aufstellungsbeschluss dem Bauausschuss der nächsten Ratsperiode zu überlassen. Das zweite Schreiben stamme vom NABU und enthalten neben der gleichen Forderung, den Beschluss zu verschieben, weitere inhaltliche Einwendungen. Aus seiner Sicht solle man den Punkt auf jeden Fall beraten.

 

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass sie zu diesem Punkt ausführlicher vortragen wolle, wobei sie auch vom NABU angesprochene Punkte erläutern werde.

 

Der Geltungsbereich für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 129 „Schlieffen Park“ umfasse die nördlich der Bebauung gelegenen Grünflächen sowie den Stadtplatz. Dieser Geltungsbereich grenze an die in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne Nr. 153 I bis III Hanseviertel, Wohnen und Gewerbe, für die Bodenuntersuchungen beauftragt worden seien. Die Untersuchungen hätten überraschend gezeigt, dass große Teile des künftigen Gewerbegebietes nicht versickerungsfähigen Boden aufweisen. Teile der künftigen Wohnbaugebiete hätten nur bedingt versickerungsfähigen Boden und nur an einigen Stellen könne Oberflächenwasser versickern. Diese Ergebnisse seien an ein Ingenieurbüro weitergegeben worden, das drei Alternativen für die Entwässerung der Bebauungsplangebiete 153 erarbeitet habe. Eine Rückhaltung in Staukanälen unter den Straßen-, Grün- und Parkplatzflächen mit Ableitung über den Lüner Graben würde geschätzte Kosten in Höhe von 5,1 Mio. € verursachen. Der Bau eines Regenrückhaltebeckens in den nördlich an die Bebauung grenzenden tiefer gelegenen Fchen, würde ohne Grunderwerb Kosten in Höhe von voraussichtlich 700.000 € bis 800.000 € verursachen. Die Flächen seien Eigentum des Landes Niedersachsen. Als dritte Variante wurde ein Regenrückhaltebecken auf der Ostseite der künftigen A 39 untersucht. Dies würde wegen der notwendigen Kanäle unter der A 39 und aufgrund der höher gelegenen Flächen Kosten von voraussichtlich 5,6 Mio. € bedeuten. Insofern bliebe unter wirtschaftlichen Aspekten nur die zweite Variante übrig. Dies setze jedoch voraus, dass das Planrecht geändert, die derzeit auf der Fläche befindliche Rentierflechte umgesiedelt und der Grunderwerb vom Land Niedersachsen getätigt würde.

 

Mit dem Land Niedersachsen sei man schon länger in Verhandlungen, auch für die übrigen nördlichen Grünflächen, auf denen Ausgleich durchgeführt werden sollte. Das Land habe jedoch nur bei einer entsprechenden Planänderung den Verkauf zu einem angemessenen Preis in Aussicht gestellt. Die Flächen, auf denen sich bereits heute Versickerungseinrichtungen sowie die Rentierflechte befänden, seien vom Land gepachtet worden. Das Land sei beim Verkauf an die Wertgutachten des Katasteramtes gebunden. Dieses habe überraschenderweise für die im Bebauungsplan als Ausgleich festgesetzten Flächen die Preissteigerungen durch die Entwicklung des Baugebietes berücksichtigt und sei zu einer enormen Preiserhöhung gekommen, die so nicht finanzierbar wäre. 55 % des geplanten Ausgleiches seien bereits umgesetzt, die noch fehlenden 45 % hätten auf Landesflächen umgesetzt werden sollen. Dies wolle man nun auf stadteigenen Flächen durchführen.

 

Die Planänderungen zur baulichen Verdichtung am Stadtplatz hätten dazu geführt, dass die Rentierflechte, die sich auf der Hälfte des etwa 2.800 m² großen Platzes befand, umgesiedelt wurde. Um die Ansiedlung und Ausbreitung zu unterstützen wurde ein etwa 3.500 m² großes Areal bepflanzt. Fotos vom Tage zeigen, dass sich die Flechte angesiedelt und ausgebreitet habe. Für die erneute Verlagerung sei eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich. Mit dieser sei bereits der Umfang der Unterlagen für einen Ausnahmeantrag besprochen worden. Der Antrag werde von einem externen Fachgutachter erarbeitet. Die Rentierflechte wolle man auf stadteigene Flächen umsiedeln, um weitere Komplikationen zu vermeiden.

 

Den Stadtplatz habe man im Übrigen in den Geltungsbereich einbezogen, da von Seiten der Bewohner des Hanseviertels der Wunsch geäert worden sei, anstelle der geplanten Spielpunkte nördlich der Bebauung lieber Spielpunkte am Stadtplatz zu installieren. Dies wolle man mit untersuchen.

 

Um alle vorgetragenen Änderungen, Festsetzung Regenrückhaltebecken und Versickerungsflächen, Herausnahme der Ausgleichsflächen und Nachweis auf stadteigenen Flächen sowie die Lage der Spielplätze, sauber abarbeiten zu können, solle der Aufstellungsbeschluss gefasst werden, damit die jetzt notwendigen Untersuchungen beauftragt werden könnten.

 

 

Ratsherr Dörbaum dankt Stadtbaurätin Gundermann für die umfangreichen informativen Ausführungen.

 

Ratsherr Löb erklärt, dass bislang nicht deutlich gewesen sei, dass sich die Grünfchen noch nicht in städtischem Besitz befänden. Dies halte er auch für einen gravierenden Mangel des Bebauungsplans, hier hätte man anders vorgehen müssen. Ihm sei auch nicht klar, warum die Flächen noch nicht erworben wurden. Seiner Ansicht nach müsse eine Lösung auf der Fläche des Plangebietes gefunden werden. Man solle den Plan nicht komplett verwerfen, nur weil in der Verwaltung Fehler gemacht worden seien.

 

Stadtbaurätin Gundermann erwidert, dass durchaus bekannt gewesen sei, dass die Flächen noch zu erwerben wären, da entsprechende Regelungen in den städtebaulichen Verträgen verankert wurden. Die Landesflächen tten nicht erworben werden können, da sie zu Beginn der Entwicklung und auch heute noch Kampfmittelverdachtsflächen seien und vom Land Niedersachsen keine Freistellung zu erhalten war. Der hohe Kaufpreis und zugleich eine Kampfmitteluntersuchung wären nicht tragbar. Man müsse jetzt nach neuen Lösungen suchen.

 

Beigeordneter Salewski erklärt, dass man jetzt handeln müsse, da das Regenrückhaltebecken insbesondere für den Wohnungsbau im Plangebiet 153 erforderlich wäre. Entwässerungsmaßnahmenr mehr als 5 Mio. € einzuplanen sei nicht möglich, insofern würde er dem Aufstellungsbeschluss zustimmen.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass mit der Variantenuntersuchung noch keine konkrete Planung vorgenommen worden sei. Man habe aber auf das Problem aufmerksam machen wollen, um jetzt nach geeigneten Lösungen zu suchen. Ohne den Aufstellungsbeschluss seien weitere Untersuchungen nicht möglich. Es werde, wie in jedem Bauleitplanverfahren, ein offenen Verfahren geben, in dem alle Gutachten eingesehen werden könnten. Dass man Ausgleichflächen nicht erwerben nne, sei der absolute Sonderfall, mit dem niemand gerechnet habe. Daher wolle man nun auf eigene Flächen ausweichen.

 

Ratsherr Petroll fragt noch, ob es kein Gesamtkonzept zur Entwässerung gegeben habe und warum die Untersuchungen in Abschnitten erfolgt sei.

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert, dass die Freigabe der Flächen, auf denen die Bebauungspläne 153 entwickelt werden sollen, in dem Zeitpunkt der Entwicklung des Bebauungsplanes 129 noch nicht vorgelegen habe. Eine Untersuchung aller Flächen wäre somit nicht möglich und damals auch nicht sachgerecht gewesen.

 

Beigeordnete Schellmann führt aus, dass sie sich ursprünglich über die rftigkeit der Sitzungsvorlage geärgert habe. Der Vortrag habe sie nun aber versöhnt und die offenen Fragen beantwortet. Sie erkenne die Begründungen an, da sie häufiger erlebt habe, dass Bebauungspläne geändert werden mussten. Die Entwicklung sei so weder absehbar noch planbar gewesen. Mit der Zusicherung, dass keine Vorentscheidungen getroffen und alle Belange geprüft würden, sei sie bereit den Beschluss mitzutragen.

 

Ratsherr Dörbaum weist darauf hin, dass die Möglichkeit, die Bebauungspläne 153 zu entwickeln, nicht absehbar gewesen ist. Die Kasernenflächen seien vom Bundesgrenzschutz in Rahmen der Castortransporte genutzt worden. Erst mit dem Atomausstieg und dem Wegfall der Transporte habe man über eine Nachnutzung überhaupt nachdenken können. Heute wolle man nur den Auftrag an die Verwaltung auslösen, alle Belange umfangreich zu prüfen und den Ausgleich zu ermöglichen. Dieser Bebauungsplan sei der Plan, der am intensivsten durch den Bauausschuss begleitet wurde und werde.

 

rgermeister Meihsies erklärt, dass seine Informationen lediglich aus zwei Quellen stammten, dem Schreiben des NABU und dem Vortrag der Stadtbaurätin. Dabei stelle der NABU die Lage eher dramatisch, Stadtbaurätin Gundermann jedoch transparent dar. Es sei entscheidend, dass die Entwässerungseinrichtungen kämen, um den Wohnungsbau realisieren zu können. Er sehe kein Verschulden bei der Verwaltung. Es müsse lediglich alles naturschutzfachlich korrekt abgearbeitet werden. Man solle nach vorne sehen. Er unterstütze das Vorhaben.

 

Ratsfrau Puschmann ergänzt, dass auch sie sich bereits in der Sitzungsvorlage weitere Informationen gewünscht hätte. Sie fragt nach, auf welche Flächen die Flechte umgesiedelt werden könnte und was mit den Regenrückhalteflächen geschehe, wenn das Land trotz der Zusicherung zum Verkauf, die Flächen nicht abgebe.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass man die Flächen für die Regenrückhaltung vom Land gepachtet habe und das Land den Erwerb bei entsprechender Planänderung zu einem akzeptablen Preis in Aussicht gestellt habe. Der Preis sei abhängig von der Wertermittlung des Gutachterausschusses. r die anderen Flächen sei ohne die Festsetzung als Ausgleichsfläche ein Erwerb zu Grünlandpreis möglich. Im Übrigen habe man auch eine Unterbringung des Rückhaltebeckens auf den Flächen des künftigen Gewerbegebietes untersucht, diestte aber einerseits zu großen Flächenverlusten geführt und andererseits benden sich dort großteils die nicht versickerungsfähigen Fchen.

 

Herr Neumann, Stadtplaner, Bereich 61, ergänzt auf die Nachfrage von Ratsherrn Löb zur nördlichen Gewerbefläche, dass diese Fläche nicht ausreichend groß sei und selbst die in die Prüfung einbezogene Bauverbotszone nicht zur Verfügung stünde, da dieses von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr abgelehnt worden sei.


Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

1. Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird ein Verfahren zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebbauungsplans Nr. 129 „Schlieffen-Park“ durchgeführt. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.

 

2. Ziel der Planung ist es, eine Fläche für eine Regenrückhalteanlage festzusetzen sowie bestehende Festsetzungen zu Ausgleichsmaßnahmen zurück zu nehmen. Der Ausgleich soll an anderer Stelle auf stadteigenen Flächen erfolgen.

 

3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist durch Aushang durchzuführen.

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss bei einer Gegenstimme (Ratsherr Löb) einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden Beschluss zu fassen.