Bürgerinformationssystem

Auszug - Sanierung und Umnutzung eines Altstadthauses Neue Sülze 3 Bauantrag  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.10.2016    
Zeit: 15:00 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Museum Lüneburg, Besprechungsraum 2.OG
Ort: Willy-Brandt-Straße 1, Besprechungsraum 2.OG, Eingang Wandrahmstraße
VO/6821/16 Sanierung und Umnutzung eines Altstadthauses
Neue Sülze 3
Bauantrag
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Baumann, Jana
Federführend:Bereich 63 - Bauaufsicht, Denkmalpflege Beteiligt:Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
Bearbeiter/-in: Lindemann, Jan Christoph   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass das Gebäude Neue Sülze 3 bereits seit längerer Zeit leer stehe. Nunmehr liege ein Bauantrag für das Einzeldenkmal vor. Der Bauherr beabsichtige, 11 Ferienwohnungen mit einer zugehörigen Stellplatzanlage zu schaffen. Für die Reparatur des Daches sowie die Ertüchtigung der Sohle seien vorab Baugenehmigungen erteilt worden, die Maßnahmen würden eng durch die Denkmalschutzbehörde begleitet. Das vormals im Garten befindliche weitere Gebäude gäbe es nicht mehr. Das relativ große Grundstück werde zur Straßenseite von zwei Gebäuden begrenzt. Durch das Torhaus werde die Grünfläche erreicht, die im Gelände stark abfällt. Daher sei eine Carportanlage mit Gründach geplant worden, die die Stellplätze nahezu verschwinden ließe. Bei der Nachbarbefragung seien Belange des Schallschutzes angesprochen worden, die Werte würden eingehalten. Weitere nachbarschaftsrechtliche Belange, z.B. Erhalt einer gemeinsamen denkmalgeschützten Hauswand, Lage eines Außensitzplatzes und Erhalt von Baumbestand, würden noch besprochen. Der ALA habe sowohl zum Bestandsbau wie auch zu einem geplanten Neubau im Innenhof Stellung genommen. Die geplanten Umbauten im Hinblick auf Fester und Gauben hielten sich im Rahmen. Im Erdgeschoss sei ein Büro geplant, die Lage und Größe der geplanten Ferienwohnungen trägt Stadtbaurätin Gundermann vor. Das Baufenster im Gartenbereich solle zunächst nicht beschieden werden, da hier der Abstimmungsbedarf noch sehr hoch sei. Zu verhindern sei eine weitere Bebauung nach Prüfung jedoch nicht. Auch wenn sie sich gewünscht hätte, dass Wohnbebauung entstünde, so seien Ferienwohnungen dennoch zulässig und der Erhalt des Hauses vorrangig.

 

Beigeordnete Schellmann fragt nach, ob man mit der Genehmigung der Ferienwohnungen ein Druckmittel zur Lage und Gestaltung des Neubaus aus der Hand gäbe. Dies wird von Stadtbaurätin Gundermann verneint.

 

Herr Burgdorff, Vertreter des ALA, erklärt, dass die Fenster im 1. OG repariert und erhalten werden sollten. Mit den größeren Gauben könne er leben. Dennoch re es ihm lieber, wenn anstelle der Ferienwohnungen Dauerwohnraum entstünde. Er weist darauf hin, dass durch die Genehmigung der Stellplätze die Ausnutzung des Geländes bereits festgelegt und eine Bebauung an dieser Stelle verhindertrde. Er halte das Gelände nicht ideal für eine Verdichtung.

 

Stadtbaurätin Gundermann bittet darum, die Diskussion um eine Bebauung im mittleren Bereich zu verschieben, hier wären noch Gespräche mit dem Bauherrn erforderlich. Die Carportanlage im Gefälle verschwinden zu lassen habe aus ihrer Sicht einen gewissen Charme, alternativ müssten die Stellplätze oberirdisch sichtbar angeordnet werden.

 

Ratsherr Löb erläutert, dass die Errichtung von Ferienwohnungen zu dulden sei, hier wäre eine Gesetzesänderung durch das Land wünschenswert. Er könne sich vorstellen, den Baukörper über der Carportanlage anzuordnen, die dann quasi zur Tiefgarage würde.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass Grenzabstände und schützenswerter Baumbestand zu beachten seien. Sie wolle erst einmal die Änderungen am Haupthaus genehmigen und die übrigen Vorschläge mit dem Bauherrn erörtern. Dabei sei auch die Lage des Grundstücks an der Abbruchkante zu beachten.

 

Ratsherr Kuhn stellt klar, dass jegliche Umbauten an dem Gebäude zu einer Aufwertung des Straßenzuges Neue Sülze führen würde.

 

Beigeordnete Schellmann fragt nach, ob alle erhaltenswerten Bäume gerettet werden würden.

 

Frau Baumann, Bauingenieurin, Bereich 63, erklärt, dass an der Stelle, an der die Carportanlage errichtet werden solle, bislang nur Gehölz gestanden habe.

 

Ratsherr Dörbaum fasst zusammen, dass man das von der Verwaltung vorgestellte Vorhaben zustimmend zur Kenntnis nehmen wolle.


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den vorgetragenen Sachverhalt zur Kenntnis.

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einstimmig einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden Beschluss.