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Sachverhalt: Die Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung der Altstadt Lüneburg und die Örtliche Bauvorschrift über Außenwerbung in der Altstadt Lüneburg - beide aus dem Jahre 1978 - wurden den Bedürfnissen des heutigen Alltags nicht mehr hinreichend gerecht. Um den technologischen Wandel, der im Straßenbild beispielsweise an Solaranlagen oder Satellitenschüsseln zu Tage tritt, mit dem hohen gestalterischen Anspruch an die Lüneburger Altstadt in Einklang zu bringen, beschloss der Rat der Hansestadt Lüneburg eine Novellierung der beiden Bauvorschriften.
Am 03.01.2014 ist die „Örtliche Bauvorschrift der Hansestadt Lüneburg über die Gestaltung von baulichen und technischen Anlagen sowie Werbeanlagen zum Schutz der Altstadt Lüneburgs“ (kurz: Gestaltungssatzung) in Kraft getreten. Bei ihrer Beschlussfassung durch den Rat der Hansestadt Lüneburg am 19.12.2013 ist die Verwaltung beauftragt worden, die Einführung der Gestaltungsatzung zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten zu evaluieren und das Ergebnis im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung vorzutragen.
Seit Inkrafttreten sind nun mehr als zwei Jahre vergangen. Sämtliche Bauanträge für Vorhaben im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung sind in diesem Zeitraum erfasst, aufgelistet und anhand der Neuregelungen geprüft worden. Das Hauptaugenmerk ist dabei darauf gelegt worden, inwieweit die beantragten Vorhaben mit Hilfe der Neuregelungen beschieden werden konnten. Insgesamt sind 337 Anträge geprüft worden. Den Schwerpunkt bildete die Prüfung von Dacheindeckungen, Fenstern und Türen sowie Werbeanlagen.
Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass die Formulierungen der Gestaltungssatzung hinreichend sind, um eine abschließende Beurteilung der eingereichten Anträge zu ermöglichen. Insofern bedarf es derzeit keiner Änderung oder Ergänzung der bestehenden Regelungen. Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, auch zukünftig Evaluierungen vorzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:100 Euro aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den vorgetragenen Sachverhalt zur Kenntnis. Eine Änderung oder Ergänzung der Gestaltungssatzung bedarf es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht.
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