Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt: 1. Für den in der Anlage dargestellten Bereich zwischen der bestehenden Wohnbebauung am Brockwinkler Weg, dem sogenannten Pflegerdorf, und der Kreisstraße 21 „Am Wienebütteler Weg“ wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 75 / IV eingeleitet. Der Bebauungsplan bekommt die Bezeichnung „Am Wienebütteler Weg“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan. 2. Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung von Wohnbauflächen. 3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel beteiligt. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst keinen Beschluss und verweist die Vorlage zurück in die Verwaltung.
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