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Auszug - Einwohnerfragen  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 13.06.2016    
Zeit: 15:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Dörbaum, eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass einige Einwohneranfragen eingereicht wurden und bittet Oberbürgermeister Mädge um deren Beantwortung.

 

Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass sich einige Anfragen durch den späteren Sachvortrag zu den angesprochenen Tagesordnungspunkten klären werden.

 

 

Veränderungssperre Hanseviertel:

Herr Jan Tatzel, Lüneburg, stellt folgende Frage:

Sind während der Veränderungssperre Nr. 02/2016, Bebauungsplan Nr. 153/III, Hanseviertel - Ost, Umbaumaßnahmen zur Schaffung von Wohnraum (insbesondere Dachausbau) möglich/zulässig?

 

Oberbürgermeister Mädge stellt klar, dass die vorgesehene Veränderungssperre Umbaumaßnahmen, wie den geplanten Dachausbau des Fragenden, nicht betreffen würde. Dies sei eine Maßnahme, die von der Verwaltung positiv begleitet würde.

 

Die Einwohneranfrage ist damit beantwortet. Ein gesondertes Antwortschreiben ist nicht erforderlich.

 

 

rmschutz für das Wohngebiet „In den Kämpen“:

Frau Olga Lange, Lüneburg, stellt folgende Fragen:

Die Anwohner des Wohngebiets „In den Kämpen“, die direkt an der Ostumgehung wohnen, sind jetzt schon einer zusätzlichen Lärmbelastung ausgesetzt. Denn statt der einst prognostizierten 15.000 Fahrzeuge pro Tag, sind es heute schon 40.000, die auf der Straße unterwegs sind und für die kommende Jahre sind sogar 50.000 Fahrzeuge vorhergesagt. Welche Baumaßnahmen/Lärmschutzmaßnahmen werden in Bezug auf diese Entwicklung getroffen? In welchem Abstand, ausgehend von der jetzigen und prognostizierten Belastung, darf eine Wohnbebauung stattfinden? Sind Lärmmessungen im Bereich des Wohngebiets „In den Kämpen“ an der Ostumgehung geplant?

 

Oberbürgermeister Mädge erläutert, dass im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumgehung Lüneburg lediglich für den Abschnitt Adendorf ne eine Öffnungsklausel mit der Maßgabe der Überprüfung von Lärmschutzwerten vereinbart worden sei. Somit habe man für die folgenden Abschnitte kein Planrecht, die Werte prüfen zu lassen. Man hoffe darauf, dass mit dem Bau der A 39 eine Entlastung der Strecke erfolge und damit auch eine Lärmminderung. Der Lärmschutz entspreche den damaligen Prognosen, eine Verbesserung sei derzeit mit dem Bund nicht zu erreichen. Man selbst habe hier keine Handhabe. Verwaltungsintern habe man sich für Untersuchungen ausgesprochen, sofern sich diese finanzieren lassen, um Grundlagen für Verhandlungen mit dem Bund zu erhalten.

Hinsichtlich der Nachfrage zum Abstand von weiterer Wohnbebauung zum Gebiet „In den Kämpen“ erklärt Oberbürgermeister Mädge, dass derzeit keine zusätzliche Wohnbebauung geplant sei und Abstände im Rahmen von Bebauungsplänen untersucht und festgelegt würden.

 

Die Einwohneranfrage ist damit beantwortet. Ein gesondertes Antwortschreiben ist nicht erforderlich.

 

 

Regenrückhaltebecken auf dem Betriebsgelände der KVG:

Frau Pauline Bröckel, Lüneburg, stellt folgende Frage:

Wer erlaubte der KVG als Betreiberin des Regenrückhaltebeckens in behördlichem Einvernehmen die Ableitung des belasteten Oberflächenwassers in die Grünflächen neben den nicht angelegten Waldbereichen/Magerwiese?

 

Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass zu dieser Thematik bereits ein Katalog von 50 Fragen bei der Hansestadt Lüneburg eingereicht wurde. Die Beantwortung sei nicht in kurzer Zeit möglich, werde aber im Rahmen der vorgegebenen Frist, ggf. mit Fristverlängerung, schriftlich beantwortet werden.

 

 

Neubaugebiet „Am Wienebüttler Weg“:

Herr Markus Lauenroth und Frau Beate Friedrich, Lüneburg, stellen folgende Frage:

Kann garantiert werden, dass mindestens ein Drittel der Neubauten als „sozialer Wohnungsbau“ errichtet werden? An welcher Stelle wird die Zufahrt errichtet? Mit wie vielen Baumfällungen ist zu rechnen?

 

Oberbürgermeister Mädge antwortet auf die Frage nach einer Garantie, dass ein Drittel der Wohneinheiten als ‚sozialer Wohnungsbau entstehen werden, dass die Flächen der Stadt gehören und sie so selber dafür Sorge tragen werde. Es werde entsprechende Verankerungen im Bebauungsplan und in Verträgen geben. Zu den Nachfragen bezüglich Zufahrt und Baumfällungen erklärt Oberbürgermeister Mädge, dass keine Baumfällungen beabsichtigt und die Zufahrt gegenüber der MTV-Flächen (Sportpark Kreideberg) von der Kreisstraße 21 her vorgesehen seien.

 

Die Einwohneranfrage ist damit beantwortet. Ein gesondertes Antwortschreiben ist nicht erforderlich.

 

 

Am Wienebüttler Weg“ - Klimagutachten:

Herr Wolf von Nordheim, Lüneburg, stellt folgende Frage:

Laut Berichterstattung der LZ verfügt die Stadtverwaltung über Grundzüge eines Klimagutachtens, dessen Aussagen über Sicherung der Frischluftschneise im westlichen Stadtgebiet entscheidungsrelevant für die anstehenden TOPs sind, die die Fläche „Am Wienebüttler Weg“ betreffen. Wo und wie sind diese Grundzüge eines Klimagutachtens für interessierte Bürger einzusehen?

 

Oberbürgermeister Mädge erklärt, dass eine schriftliche Fassung des Klimagutachtens noch nicht vorliegt. Es werde aber zu einem späteren Termin in öffentlicher Sitzung beraten werden.

 

Die Einwohneranfrage ist damit beantwortet. Ein gesondertes Antwortschreiben ist nicht erforderlich.

 

 

Weitere Einwohneranfragen liegen nicht vor.