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Vorlage - VO/6699/16  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 75 IV "Am Wienebüttler Weg"
Aufstellungsbeschluss
Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hölter, Hanne
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
13.06.2016 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung an Verwaltung zurück verwiesen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Im Bereich zwischen der bestehenden Wohnbebauung am Brockwinkler Weg, dem

sogenannten Pflegerdorf und der Kreisstraße 21 „Am Wienebütteler Weg“ soll ein neues

Wohngebiet geschaffen werden.

Das Plangebiet liegt nördlich des Psychiatrischen Klinikums Lüneburg (PKL) und westlich

des Sportparks am Kreideberg. Die derzeit als Acker genutzte Fläche soll im neuen

Bebauungsplan als Wohnbaufläche entwickelt werden. Der Abstandsbereich zwischen der künftigen Wohnbebauung und der Hochspannungsleitung sowie zum Gut Wienebüttel wird als Grün- bzw. landwirtschaftliche Fläche von Bebauung freigehalten und ggf. als Ausgleichsfläche herangezogen. Unabhängig davon wird für die Flächen westlich außerhalb des Geltungsbereiches die Aufnahme in den Ausgleichsflächenpool geprüft. Die vorhandenen

Fußwegeverbindungen zum Schwarzen Berg und zum Gut Wienebüttel sollen, wenn

möglich, erhalten und ggf. aufgewertet und ergänzt werden.

Um die betroffenen Belange und verschiedenste Anforderungen z.B. aus Wohnbedarf,

Landwirtschaft und Naturschutz zu ermitteln und gerecht untereinander abzuwägen sowie

eine geregelte städtebauliche Entwicklung planungsrechtlich abzusichern, ist die Aufstellung

eines Bebauungsplans erforderlich.

Die bestehenden Wohnbereiche nördlich des Brockwinkler Weges (ohne Pflegerdorf) und ein Teil des Brockwinkler Weges als erschließende Straße sind in den Geltungsbereich

einbezogen. Ebenso ein Bereich der K 21, der zwecks Erschließung des Neubaugebietes

künftig voraussichtlich als Kreisverkehr ausgebaut und daher als öffentliche

Straßenverkehrsfläche im Bebauungsplan gesichert werden soll.

 

 

Das Grundstück der JVA hingegen ist nicht Bestandteil der Planungen und wird nicht in den Geltungsbereich einbezogen (Beurteilung aufgrund § 34 BauGB).

 

Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan dargestellt, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist. Er umfasst eine Fläche von ca. 24 ha.

Im Rahmen des Planverfahrens werden verschiedene weitere Gutachten erforderlich, z.B. zu

Oberflächenentwässerung, Flora und Fauna. Aktuell wird ein Klimagutachten erarbeitet und

mit dem Fachgutachter in Werkstattgesprächen abgestimmt. Auch der Umweltbericht soll als

besondere Leistung vergeben werden. Der städtebauliche Entwurf, die Planzeichnung und

die Begründung werden durch die Verwaltung erstellt.

Die als Wohnbauland zu entwickelnde Fläche gehört der Hansestadt. Anfallende Kosten für die Planung und erforderliche Gutachten etc. sind durch die Hansestadt Lüneburg zu tragen.

 

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Teilhaushalt / Kostenstelle: SK 4271400; KS 61040

Produkt / Kostenträger:       KT 51100104

Haushaltsjahr:                     2016

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich (160 KB)      
Anlage 2 2 Verfahrensübersicht (13 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

1. Für den in der Anlage dargestellten Bereich zwischen der bestehenden

Wohnbebauung am Brockwinkler Weg, dem sogenannten Pflegerdorf und der

Kreisstraße 21 „Am Wienebütteler Weg“ wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren

zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 75 / IV eingeleitet. Der Bebauungsplan

bekommt die Bezeichnung „Am Wienebütteler Weg“. Der genaue Geltungsbereich

ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.

 

2. Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung von

Wohnbauflächen.

 

3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel beteiligt.