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Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann erläutert, dass man zunächst davon ausgegangen sei, die Kasernenfläche entlang der Bleckeder Landstraße nach §34 BauGB zu entwickeln. Die Bebauung sei an dieser Stelle prägend, der räumliche Bestand sollte mit seinem speziellen Charakter erhalten bleiben. Durch Interessenten wurde nun deutlich, dass auch andere Bauten beabsichtigt wären, die diesem Bild nicht entsprächen. Um die Qualität des Bestandes zu sichern, wolle man daher nun einen Bebauungsplan insbesondere mit Festsetzungen von Gestaltungselementen und Baulinien entwickeln. Umbauten im Bestand für Wohnraum sollen ebenso wie Dachgeschossausbauten und der Anbau von Balkonen weiter möglich bleiben. Zur Sicherung der Planung, die voraussichtlich in einem zeitlich kurzen Verfahren erfolgen werde, soll eine Veränderungssperre ungewollte Um- und Neubauten verhindern.
Ratsherr Petroll äußert, dass er es sich nicht vorstellen könne, dass man gerne in einer Kaserne wohne. Er halte Umbau und Sanierung für aufwendiger als Abriss und Neubau. Er könnte sich eher einen Architektenwettbewerb für diese Fläche vorstellen.
Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass Berechnungen eines Architekturbüros, der Lüwobau wie auch aufgrund der Erfahrungswerte im Hause darstellen konnten, dass Sanierung und Umbau kostengünstiger seien als Abriss und Neubau. Im Übrigen sei die Architektur von hoher städtebaulicher Qualität. Es gäbe schon zahlreiche Interessenten, die sich mit Umgestaltungsideen an die Stadt gewandt hätten. Außerdem habe man eine Verantwortung für das geschichtliche Erbe der Stadt. Die Erfahrung habe gezeigt, dass aufgegebene Kasernengelände durch den Erhalt von Gebäudeensembles städtebaulich gewinnen. Sie wirbt um Vertrauen in die Vorstellungen der Verwaltung.
Ratsherr Bauer-Ohlberg fragt nach, wie der Stellplatzbedarf für die Nutzungen gelöst werden können.
Stadtbaurätin Gundermann erklärt, teilweise gäbe es Plätze an den Gebäuden, im Straßenraum wären weitere Plätze unterzubringen. Hier arbeite man noch an Lösungen, die nur im Zusammenhang mit einem Gesamtkonzept erstellt werden könnten.
Beigeordnete Schellmann freut sich über das Engagement zur Erhaltung der Gebäude. Der Bauausschuss habe sich Beispiele für den Erhalt vorhandener Bauten angesehen, hier seien Qualität und Attraktivität möglich.
Ratsherr Manzke erklärt, dass es sicher eine Herausforderung sei, alles zu erhalten, man solle aber auch Neubauten ermöglichen und das Einfügen durch gestalterische Vorgaben regeln.
Stadtbaurätin Gundermann erwidert, dass man kein Erhaltungsgebot festsetzen wolle. Geplant sei die Festsetzung einer Baulinie wobei ein Abstand zum heutigen Bestand gehalten werde, um Balkone zu ermöglichen. Der Anreiz für Neubauten sei so geringer aber nicht ausgeschlossen.
Ratsherr Dörbaum berichtet, dass man sich an fünf Standorten die Konversionen angesehen habe, der Erhalt sei durchaus möglich. Der Charakter des Ensembles sollte erhalten bleiben.
Beigeordneter Blanck spricht sich ebenfalls für den Erhalt der Gebäude aus. Wenn nutzbarer Raum vorhanden sei, sollte dieser im Sinne der Nachhaltigkeit auch genutzt werden. Es handele sich um Gebäude, die das Stadtbild geprägt haben, eine hochwertige bauliche Substanz.
Herr Burgdorff spricht sich ebenfalls für den Erhalt aus und dankt Frau Gundermann für das entsprechende Plädoyer. Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:
Die Veränderungssperre Nr. 02-2016 für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 153 III „Hanseviertel-Ost / Bleckeder Landstraße“ wird gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung der Hansestadt Lüneburg erlassen.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
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