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Vorlage - VO/6695/16  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 153 III "Hanseviertel-Ost/Bleckeder Landstraße"
Aufstellungsbeschluss
Beschluss über frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Neumann, Tobias
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
13.06.2016 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Das Straßenbild an der nördlichen Seite der Bleckeder Landstraße wird seit langer Zeit durch die städtebaulich dominanten Kasernengebäude geprägt. Die Gebäude sind bis heute in ihrer äußeren Form erhalten, auch wenn es hier bereits Umnutzungen z.B. durch das Behördenzentrum-Ost gegeben hat.

Die in ihrer Abfolge in der Ausrichtung und von der Geschossigkeit wechselnd angeordneten Gebäude und die gliedernden Freiflächen bilden dennoch eine Symmetrie in der Gesamtanlage der Gebäude entlang der Bleckeder Landstraße.

 

Es ist das Ziel der Hansestadt Lüneburg, dieses Ensemble zu bewahren und vor Veränderungen zu schützen.

Dazu gehört neben der äußeren Gestaltung und Erhalt des Gesamtensembles auch die Sicherung der großzügigen Grünbereiche vor den Gebäuden, die mit Ihrem Baumbestand den besonderen Straßencharakter erzeugen.

 

Bisher ist der Bereich gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Auf dieser Grundlage allein kann nicht sichergestellt werden, dass die Grünbereiche von Bebauung langfristig frei bleiben.

 

Um das Ziel einer Sicherung des heutigen Charakters zu erreichen, ist es daher erforderlich, einen Bebauungsplan aufzustellen, der die Gebäude mittels Baugrenzen festsetzt und mit örtlichen Bauvorschriften die äußere Gestaltung sichert.

 

 

 

Es soll daher der Bebauungsplan Nr. 153 III mit der Bezeichnung „Hanseviertel-Ost/Bleckeder Landstraße“ aufgestellt werden. Ziel ist es, insbesondere Festsetzungen zu Baugrenzen zu treffen sowie Örtliche Bauvorschriften zur Gestaltung zu erlassen.

 

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt, da sich der Zulässigkeitsmaßstab des Gebietes vom bisherigen Stand nach § 34 BauGB nicht wesentlich verändern soll. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

Der Flächennutzungsplan stellt das Gebiet als Mischgebiet bzw. Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Kaserne dar. Für den Bereich der ehemaligen Kaserne ist bereits ein Verfahren zur 73. Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet worden (VO/5052/13), so dass eine weitere Änderung des Flächennutzungsplans nicht erforderlich ist.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist auf dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 5,4 ha.

 

Gleichzeitig ist beabsichtigt, eine Veränderungssperre für das Gebiet gemäß § 16 BauGB zu erlassen. Dazu ist in einer gesonderten Vorlage (VO/6696/16) zu entscheiden.

 

Als erster Verfahrensschritt zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 153 III ist der Aufstellungsbeschluss i. S. von § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Anlage beschriebenen Geltungsbereich zu fassen.

 

Außerdem wird über die Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Teilhaushalt / Kostenstelle:  SK 4271400/ KS 61040

Produkt / Kostenträger:        KT 51100104

Haushaltsjahr:                 2016

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 


Anlage/n: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Geltungsbereich (361 KB)      
Anlage 1 2 Verfahrensübersicht (12 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

  1. Gemäß § 2 i. V. m. § 13 a BauGB wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 153 III eingeleitet. Der Bebauungsplan Nr.153 III bekommt die Bezeichnung „Hanseviertel-Ost/Bleckeder Landstraße“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.

 

  1. Ziel des Bebauungsplans ist es, Festsetzungen zu Baugrenzen und Gestaltungsregelungen mit einer örtlichen Bauvorschrift zu treffen.

 

  1. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.