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Vorlage - VO/6681/16  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 2 "Am Ebensberg"; 14. Änderung
Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hölter, Hanne
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
13.06.2016 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Östlich der Breslauer Straße (zwischen dem Waldweg im Süden und Am Ebensberg im Norden) bis westlich der Gumbinner Straße soll eine Nachverdichtung der bestehenden Wohnbebauung am Ebensberg erleichtert werden.

 

Derzeit sind die Baumöglichkeiten in zweiter Reihe durch vergleichsweise kleine Baufenster eingeschränkt. Die Baugrenzen sollen daher so vereinfacht werden, dass die vorderen Baugrenzen entlang der Straßen weitgehend erhalten bleiben, während die hinteren aufgelöst werden. Zudem soll im Verfahren geprüft werden, wie weit das Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl (GRZ)) erhöht werden kann.

 

Um die betroffenen Belange und verschiedenste Anforderungen z.B. aus gewünschter Nachverdichtung und Naturschutz zu ermitteln und gerecht untereinander abzuwägen sowie eine geregelte städtebauliche Entwicklung planungsrechtlich abzusichern, ist die förmliche Änderung des Bebauungsplans erforderlich.

 

Als erster Verfahrensschritt zu dieser 14. Änderung des Bebauungsplans Ebensberg Nr. 2 „Am Ebensberg“ ist i.S. von § 2 Abs. 1 BauGB ein Aufstellungsbeschluss für den in der Anlage beschriebenen Geltungsbereich zu fassen.

 

Außerdem wird über die Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 13,8 ha.

 

 

Anfallende Kosten für die Planung und ggf. erforderliche Gutachten etc. sind durch die Hansestadt Lüneburg zu tragen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:      

Haushaltsjahr:               

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich (241 KB)      
Anlage 2 2 Verfahrensübersicht (12 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

  1. Für den in der Anlage dargestellten Bereich östlich der Breslauer Straße wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur 14. Änderung des Bebauungsplans Ebensberg Nr. 2 „Am Ebensberg“ eingeleitet. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
  2. Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung von Nachverdichtungsmöglichkeiten.
  3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.