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Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg
Datum: Do, 03.02.2011    
Zeit: 16:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Einwohnerfragen      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Genehmigung der Niederschrift vom 26.11.2010      
Ö 5     Nichtbehandelte Anfragen zur Sitzung des Rates am 16.12.2010 (Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)      
Ö 5.1  
Enthält Anlagen
Warum ist die Fernwärme in Lüneburg so teuer? (Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 07.12.2010)  
Enthält Anlagen
VO/3962/10  
Ö 5.2  
Musikschule Lüneburg, An der Münze (Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 08.12.2010, eingegangen am 09.12.2010)  
Enthält Anlagen
VO/3963/10  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Neue Anträge      
Ö 6.1  
Enthält Anlagen
Zufahrt ehemaliges AVACON-Gelände (Antrag der FDP-Fraktion vom 16.01.2011, eingegangen am 18.01.2011)  
Enthält Anlagen
VO/3984/11  
Ö 7     Neue Anfragen      
Ö 7.1  
Enthält Anlagen
Straße "Auf dem Kauf" (Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 25.01.2011, eingegangen am 24.01.2011)  
Enthält Anlagen
VO/3994/11  
Ö 7.2  
Enthält Anlagen
Freitickets für Einkommensschwache (Anfrage der Gruppe SPD/CDU vom 26.01.2011, eingegangen am 27.01.2011)  
Enthält Anlagen
VO/3998/11  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Errichtung und Satzung der Museumsstiftung Lüneburg
Enthält Anlagen
VO/3617/10-1  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt auf der Grundlage der als Anlage 1 vorliegenden Satzung gemeinsam mit dem Museumsverein für das Fürstentum Lüneburg e.V., dem Förderkreis Industriedenkmal Saline Lüneburg e.V. und dem Naturwissenschaftlichen Verein für das Fürstentum Lüneburg e.V., die Stiftung "Lüneburger Museumsstiftung" zu errichten.

 

2.      Die Stiftung soll die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beantragen.

 

3.      Als Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Stiftung wird der Tag der notariellen Beurkundung bestimmt. Die in der Satzung vorgesehenen Gremien können zur Vorbereitung der operativen Geschäfte der Stiftung ihre Tätigkeit nach Maßgabe der Satzung ab sofort aufnehmen. In wirtschaftlicher Hinsicht sollen die ab 01.01.2011 anfallenden Einnahmen und Ausgaben möglichst der Stiftung zugerechnet werden.

 

4.      Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:

a)      den Stiftungserrichtungsvertrag (Stiftungsgeschäft der Museumsstiftung Lüneburg) (Anlage 2),

b)      die Patronatserklärung (Anlage 3),

c)      die Vereinbarung zwischen der Hansestadt Lüneburg und der Stiftung (Anlage 4),

d)      den Überleitungsvertrag mit dem Förderkreis Industriedenkmal Saline Lüneburg e.v. (Anlage 5),

e)      den Überleitungsvertrag mit dem Naturwissenschaftlichen Verein für das Fürstentum Lüneburg von 1851 e.V. (Anlage 6),

f)        den Überleitungsvertrag mit dem Museumsverein für das Fürstentum Lüneburg e.V. (Anlage 7).

 

5.      Als Stiftungsvermögen wird ein Betrag i. H. v. 25.000 Euro aus der Invest.-Nr. 01-252-01 Museumslandschaft, Teilhaushalt 40010 Kultur, Kostenstelle 41050 Neuordnung Museen, Produkt 252001 Museen, Kostenträger 25200105 Museumslandschaft bereitgestellt. Die Hansestadt Lüneburg wird durch laufende Zuschüsse nach Maßgabe des jährlichen Haushaltsplanes die Betriebsführung der Stiftung nachhaltig sicherstellen. Der jährliche Zuschussbetrag wird auf der Grundlage des jeweils zu erstellenden Wirtschaftsplanes festgelegt. Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2011 soll das Gesamtbudget für den Zuschuss 650 T€ p. a. betragen. Die derzeitigen Betriebsführungs- und Zuschussvereinbarungen zwischen Hansestadt Lüneburg und den Museumsvereinen werden nach Maßgabe der mit den Vereinen verhandelten Verträge auf die Stiftung übergeleitet, die auch im rechtlich möglichen Umfang Anstellungsträger des gesamten Museumspersonals werden soll.

 

   
    24.01.2011 - Ausschuss für Kultur und Partnerschaften
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt auf der Grundlage der als Anlage 1 vorliegenden Satzung gemeinsam mit dem Museumsverein für das Fürstentum Lüneburg e.V., dem Förderkreis Industriedenkmal Saline Lüneburg e.V. und dem Naturwissenschaftlichen Verein für das Fürstentum Lüneburg e.V., die Stiftung "Lüneburger Museumsstiftung" zu errichten.

 

  1. Die Stiftung soll die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beantragen.

 

  1. Als Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Stiftung wird der Tag der notariellen Beurkundung bestimmt. Die in der Satzung vorgesehenen Gremien können zur Vorbereitung der operativen Geschäfte der Stiftung ihre Tätigkeit nach Maßgabe der Satzung ab sofort aufnehmen. In wirtschaftlicher Hinsicht sollen die ab 01.01.2011 anfallenden Einnahmen und Ausgaben möglichst der Stiftung zugerechnet werden.

 

  1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:

a)      den Stiftungserrichtungsvertrag (Stiftungsgeschäft der Museumsstiftung Lüneburg) (Anlage 2),

b)      die Patronatserklärung (Anlage 3),

c)      die Vereinbarung zwischen der Hansestadt Lüneburg und der Stiftung (Anlage 4),

d)      den Überleitungsvertrag mit dem Förderkreis Industriedenkmal Saline Lüneburg e.v. (Anlage 5),

e)      den Überleitungsvertrag mit dem Naturwissenschaftlichen Verein für das Fürstentum Lüneburg von 1851 e.V. (Anlage 6),

f)        den Überleitungsvertrag mit dem Museumsverein für das Fürstentum Lüneburg e.V. (Anlage 7).

 

  1. Als Stiftungsvermögen wird ein Betrag i. H. v. 25.000 Euro aus der Invest.-Nr. 01-252-01 Museumslandschaft, Teilhaushalt 40010 Kultur, Kostenstelle 41050 Neuordnung Museen, Produkt 252001 Museen, Kostenträger 25200105 Museumslandschaft bereitgestellt. Die Hansestadt Lüneburg wird durch laufende Zuschüsse nach Maßgabe des jährlichen Haushaltsplanes die Betriebsführung der Stiftung nachhaltig sicherstellen. Der jährliche Zuschussbetrag wird auf der Grundlage des jeweils zu erstellenden Wirtschaftsplanes festgelegt. Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2011 soll das Gesamtbudget für den Zuschuss 650 T€ p. a. betragen. Die derzeitigen Betriebsführungs- und Zuschussvereinbarungen zwischen Hansestadt Lüneburg und den Museumsvereinen werden nach Maßgabe der mit den Vereinen verhandelten Verträge auf die Stiftung übergeleitet, die auch im rechtlich möglichen Umfang Anstellungsträger des gesamten Museumspersonals werden soll.

 

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

  Enthaltungen:             

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Organigramm Museumsstiftung Lüneburg (39 KB) PDF-Dokument (63 KB)    
   
    03.02.2011 - Rat der Hansestadt Lüneburg
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und Enthaltung der FDP-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.      Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt auf der Grundlage der als Anlage 1 vorliegenden Satzung gemeinsam mit dem Museumsverein für das Fürstentum Lüneburg e.V., dem Förderkreis Industriedenkmal Saline Lüneburg e.V. und dem Naturwissenschaftlichen Verein für das Fürstentum Lüneburg e.V., die Stiftung "Lüneburger Museumsstiftung" zu errichten.

 

2.      Die Stiftung soll die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beantragen.

 

3.      Als Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Stiftung wird der Tag der notariellen Beurkundung bestimmt. Die in der Satzung vorgesehenen Gremien können zur Vorbereitung der operativen Geschäfte der Stiftung ihre Tätigkeit nach Maßgabe der Satzung ab sofort aufnehmen. In wirtschaftlicher Hinsicht sollen die ab 01.01.2011 anfallenden Einnahmen und Ausgaben möglichst der Stiftung zugerechnet werden.

 

4.      Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:

a)      den Stiftungserrichtungsvertrag (Stiftungsgeschäft der Museumsstiftung Lüneburg) (Anlage 2),

b)      die Patronatserklärung (Anlage 3),

c)      die Vereinbarung zwischen der Hansestadt Lüneburg und der Stiftung (Anlage 4),

d)      den Überleitungsvertrag mit dem Förderkreis Industriedenkmal Saline Lüneburg e.v. (Anlage 5),

e)      den Überleitungsvertrag mit dem Naturwissenschaftlichen Verein für das Fürstentum Lüneburg von 1851 e.V. (Anlage 6),

f)        den Überleitungsvertrag mit dem Museumsverein für das Fürstentum Lüneburg e.V. (Anlage 7).

 

5.      Als Stiftungsvermögen wird ein Betrag i. H. v. 25.000 Euro aus der Invest.-Nr. 01-252-01 Museumslandschaft, Teilhaushalt 40010 Kultur, Kostenstelle 41050 Neuordnung Museen, Produkt 252001 Museen, Kostenträger 25200105 Museumslandschaft bereitgestellt. Die Hansestadt Lüneburg wird durch laufende Zuschüsse nach Maßgabe des jährlichen Haushaltsplanes die Betriebsführung der Stiftung nachhaltig sicherstellen. Der jährliche Zuschussbetrag wird auf der Grundlage des jeweils zu erstellenden Wirtschaftsplanes festgelegt. Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2011 soll das Gesamtbudget für den Zuschuss 650 T€ p. a. betragen. Die derzeitigen Betriebsführungs- und Zuschussvereinbarungen zwischen Hansestadt Lüneburg und den Museumsvereinen werden nach Maßgabe der mit den Vereinen verhandelten Verträge auf die Stiftung übergeleitet, die auch im rechtlich möglichen Umfang Anstellungsträger des gesamten Museumspersonals werden soll.

 

(II, Va, V, 4, 401)

Ö 9  
Enthält Anlagen
Museumsstiftung Lüneburg, Besetzung des Stiftungsrates
VO/3617/10-2  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Ausbau der Straße "Vor dem Bardowicker Tore" in dem Abschnitt von der Einmündung Reichenbachstraße bis Einmündung Am Alten Eisenwerk Bildung eines Abschnitts gem. § 3 der Straßenausbaubeitragssatzung  
Enthält Anlagen
VO/3995/11  
Ö 11  
Enthält Anlagen
Überplanmäßige Ausgabe für die Sanierung KiTa Kreideberg  
VO/3979/11  
Ö 12  
Enthält Anlagen
Annahme von Zuwendungen      
Ö 13  
Enthält Anlagen
Änderung der Entgelte und Öffnungszeiten "Altes Rathaus" zum 01.02.2011  
Enthält Anlagen
VO/3987/11  
Ö 14  
Enthält Anlagen
Besetzung von Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen sowie dem Vorstand der Lüneburger Bürgerstiftung mit städtischen Vertretern Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH, Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH, DIENLOG GmbH, Lüneburger Wohnungsbau GmbH, Orthoklinik Lüneburg GmbH, Städtisches Pflegezentrum Lüneburg GmbH, Theater Lüneburg GmbH, Lüneburger Bürgerstiftung  
VO/3676/10  
Ö 15  
Enthält Anlagen
Ausschussveränderungen      
Ö 16  
Enthält Anlagen
Wichtige mündliche Anfragen      
Ö 17  
Enthält Anlagen
Wichtige Mitteilungen der Verwaltung      
N 18     (nichtöffentlich)      
N 19     (nichtöffentlich)