Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:
Entsprechend den Ratsbeschlüssen vom 27.08.2009 und 28.04.2010 ist im Zuge der Neuordnung der Lüneburger Museumslandschaft die Museumsstiftung Lüneburg zu errichten.
Der zur Ratssitzung am 28.04.2010 vorgelegte Satzungsentwurf wurde mittlerweile der Stiftungsaufsicht und dem Finanzamt zur Kenntnis gegeben und ist in eingehenden Gesprächen mit den bisherigen Trägervereinen der Museen fertig gestellt worden, so dass die Stiftungssatzung nun in ihrer endgültigen Form (Anlage 1) dem Rat der Hansestadt Lüneburg zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann. Beigefügt ist weiter der Entwurf für das zur notariellen Beurkundung erforderliche Stiftungsgeschäft (Anlage 2) sowie die Patronatserklärung der Hansestadt Lüneburg (Anlage 3).
Die Stiftung bedarf zur Gründung eines Kapital-Grundstocks sowie (da die Kapitalerträge allein den als Stiftungszweck ausgewiesenen Museumsbetrieb nicht sichern können) der Zusicherung der Hansestadt Lüneburg, dass sie Zuwendungen zur laufenden Erfüllung des Stiftungszwecks erhalten wird. Näheres zur Aufnahme des operativen Geschäfts der Museumsstiftung regelt die zwischen Hansestadt und Stiftung vorgesehene Vereinbarung (Anlage 4).
Zeitgleich mit der Stiftungserrichtung werden dafür die derzeitigen vertraglich verankerten Zuschusszahlungen an die Museumsvereine eingestellt. Die dazu mit den Vereinen verhandelten Überleitungsverträge sind als Anlagen 5 bis 7 beigefügt.
Auch wenn die bisherigen Trägervereine zukünftig als reine Fördervereine fungieren, gehören sie neben der Hansestadt Lüneburg zu den Stiftungsgründern der Museumsstiftung Lüneburg und werden dazu Stiftungskapital (Museumsverein für das Fürstentum Lüneburg und Naturwissenschaftlicher Verein je 5 T€) bzw. ein bebautes Grundstück (Förderkreis Industriedenkmal Saline Lüneburg) einbringen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: jährlich 750.000 – 1.000.000 € d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 41050 Produkt / Kostenträger: 25200105 Haushaltsjahr: 2011 ff
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Stiftungssatzung (Anlage 1) Stiftungserrichtungsvertrag (Anlage 2) Patronatserklärung (Anlage 3) Vereinbarung zwischen Hansestadt Lüneburg und Stiftung (Anlage 4) Überleitungsverträge mit den Vereinen (Anlagen 5-7)
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt auf der Grundlage der als Anlage 1 vorliegenden Satzung gemeinsam mit dem Museumsverein für das Fürstentum Lüneburg e.V., dem Förderkreis Industriedenkmal Saline Lüneburg e.V. und dem Naturwissenschaftlichen Verein für das Fürstentum Lüneburg e.V., die Stiftung "Lüneburger Museumsstiftung" zu errichten.
2. Die Stiftung soll die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beantragen.
3. Als Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Stiftung wird der Tag der notariellen Beurkundung bestimmt. Die in der Satzung vorgesehenen Gremien können zur Vorbereitung der operativen Geschäfte der Stiftung ihre Tätigkeit nach Maßgabe der Satzung ab sofort aufnehmen. In wirtschaftlicher Hinsicht sollen die ab 01.01.2011 anfallenden Einnahmen und Ausgaben möglichst der Stiftung zugerechnet werden.
4. Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt: a) den Stiftungserrichtungsvertrag (Stiftungsgeschäft der Museumsstiftung Lüneburg) (Anlage 2), b) die Patronatserklärung (Anlage 3), c) die Vereinbarung zwischen der Hansestadt Lüneburg und der Stiftung (Anlage 4), d) den Überleitungsvertrag mit dem Förderkreis Industriedenkmal Saline Lüneburg e.v. (Anlage 5), e) den Überleitungsvertrag mit dem Naturwissenschaftlichen Verein für das Fürstentum Lüneburg von 1851 e.V. (Anlage 6), f) den Überleitungsvertrag mit dem Museumsverein für das Fürstentum Lüneburg e.V. (Anlage 7).
5. Als Stiftungsvermögen wird ein Betrag i. H. v. 25.000 Euro aus der Invest.-Nr. 01-252-01 Museumslandschaft, Teilhaushalt 40010 Kultur, Kostenstelle 41050 Neuordnung Museen, Produkt 252001 Museen, Kostenträger 25200105 Museumslandschaft bereitgestellt. Die Hansestadt Lüneburg wird durch laufende Zuschüsse nach Maßgabe des jährlichen Haushaltsplanes die Betriebsführung der Stiftung nachhaltig sicherstellen. Der jährliche Zuschussbetrag wird auf der Grundlage des jeweils zu erstellenden Wirtschaftsplanes festgelegt. Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2011 soll das Gesamtbudget für den Zuschuss 650 T€ p. a. betragen. Die derzeitigen Betriebsführungs- und Zuschussvereinbarungen zwischen Hansestadt Lüneburg und den Museumsvereinen werden nach Maßgabe der mit den Vereinen verhandelten Verträge auf die Stiftung übergeleitet, die auch im rechtlich möglichen Umfang Anstellungsträger des gesamten Museumspersonals werden soll.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |