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Auszug - Zufahrt ehemaliges AVACON-Gelände (Antrag der FDP-Fraktion vom 16.01.2011, eingegangen am 18.01.2011)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 6.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 03.02.2011    
Zeit: 16:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/3984/11 Zufahrt ehemaliges AVACON-Gelände (Antrag der FDP-Fraktion vom 16.01.2011, eingegangen am 18.01.2011)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag der FDP-Fraktion
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT VI
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordnete SCHELLMANN begründet kurz den Antrag der FDP-Fraktion und erinnert, dass man im Rat der Hansestadt Lüneburg stets der Meinung war, dass der Verkehrsentwicklungsplan kein starres Konzept darstelle, sondern stets weiterentwickelt werden müsse. Wie man nun im Bereich der Musikschule sehe, sei eine Straßenöffnung unkompliziert durchzuführen, obwohl dadurch auch durch den Verkehr der Eltern, die ihre Kinder holen und bringen der ÖPNV massiv gestört werden wird.

Mit Wohlwollen nimmt sie die Tatsache auf, dass die schon länger aufgestellte Forderung der FDP-Fraktion nach einer Auffahrt auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums nun umgesetzt werde. Die Frage sei nur, wieso die Verkehrsführung so kompliziert gestaltet werde, warum Kosten in Höhe von bis zu 120.000 EUR entstehen und was dem Investor angeboten und versprochen werde, dass dieser die Kosten übernehme.

Einfacher wäre es, wenn die Auffahrt zum Einkaufszentrum wieder geöffnet werde in der Situation, wie sie früher einmal eingerichtet war.

Darüber hinaus möchte sie gerne wissen, wieso der Rat der Hansestadt so spät über die Planungen informiert werde. Über diese „Geheimdiplomatie“ sei sie nicht erfreut, was auch gegen das Selbstverständnis des Rates stehe, hier nur Themen abzunicken.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erklärt deutlich, dass die Verwaltung nicht bestechlich sei und mit dem Investor keine Nebenabsprachen getroffen wurden, damit dieser die Einfahrt bezahle. Seit 1994 betreibt Herr Bergmann den Markt erfolgreich, so dass von einem Einbruch der Einnahmen aufgrund der Einfahrtsituation nicht gesprochen werden könne.

Die Veränderung der Zufahrt konnte bislang nicht zugelassen werden, weil die Verkehrs- und Unfallstatistiken dieses nicht hergeben. In diesem Bereich befinden sich zwei sehr stark frequentierte Zufahrten und so wurde stets im übertragenen Wirkungskreis (da Verkehrssicherheit im Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters liege) keine Zustimmung zur Änderung der Einfahrt gegeben, da eine Gefahr für Radfahrer und Fußgänger besteht.

Seit nunmehr 5 Jahren ist man mit Herrn Bergmann und der Post im Gespräch, wie die Situation gelöst werden könne. Eine Kreiselsituation habe man aufgrund der Kosten und wegen der fehlenden Zustimmung der Post und der Nachfolgepächterin nicht umsetzen können. Nun habe man eine neue Situation und versuche, im Zuge der Neuregelung diese Wünsche umzusetzen und diese Planungen baurechtlich abzusichern. Der folgende Bebauungsplan müsse durch Verwaltungsausschuss- und Ratsbeschluss beschlossen werden. Die Zufahrt zum AVACON-Gelände sei unabhängig vom Schulbau erfolgt und bestehe schon immer so.

In beiden Fällen habe man im Interesse der Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer eine Genehmigung der jeweiligen Zufahrten nicht aussprechen können.

 

Ratsherr BRUNS erklärt, dass die Verwaltung zur Einfahrt zum Einkaufszentrum klar dargestellt hat, dass sich diese Situation regeln lässt und die Vorstellungen in eine richtige Richtung zielen. Der Knackpunkt sei jedoch, die Situation mit den Radfahrern und Fußgängern, welche sich durch die Bausituation in der Sülztorstraße noch verstärken wird. Es ist beabsichtigt, diesen Antrag zunächst in den Bauausschuss zu verweisen und dort intensiv über eine entschärfende Situation zu diskutieren und sich die Zeitplanungen und Vorstellungen erläutern zu lassen. Zur Frage, wann die Verwaltung Ratsmitglieder über bestimmte Vorhaben informieren müsse, könne er nur ausführen, dass es Aufgabe der Verwaltung sei, Verkehrsgeschehen in einem bestimmten Bereich vorzudenken und einzuschätzen. Der Rat kann zwar Informationen einfordern, aber es ist fraglich, ab wann und ob der Rat über jeden einzelnen Termin und Gespräche im Vorfeld informiert werden muss.

 

Ratsherr BRUNS schätzt den Verwaltungsprozess, der bislang vonstatten gegangen ist als gut ein und somit fehlt der Unterstellung einer „Geheimdiplomatie“ jegliche Grundlage.

 

Ratsherr MANZKE zeigt sich verwundert über den Antrag der FDP-Fraktion und die damit verbundene Unterstellung. Er erinnert daran, dass die sachlich vernünftige und fachlich gründliche konstruktive Arbeit stets in den Fachausschüssen stattfindet und bittet, diese Diskussion abzuwarten.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erläutert abschließend, dass auf der rechten Seite stadtauswärts (vom Lambertiplatz gesehen) ein rechtsgültiger Bebauungsplan vorhanden sei, in dem auch verschiedenste Nachbarschaftsinteressen festgeschrieben seien, die dann im neuen Bebauungsplan sorgfältig abgewogen werden müssen. Dieser Bebauungsplan wird durch die Gremien der Hansestadt beschlossen.

 


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg überweist den Antrag in den Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung zur weiteren Beratung über

1) den B-Plan Postgelände und

2) den städtebaulichen Vertrag.

 

(VI)