die
im Rahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 130 „Brockwinkler
Weg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen in der mit
anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.
Der
Bebauungsplan Nr. 130 „Brockwinkler Weg“ wird gem. § 10 BauGB
als Satzung beschlossen, außerdem die Begründung einschließlich
Umweltbericht hierzu.
Vor
einer künftigen baulichen Erweiterung nach Süden hat – neben dem ohnehin
erforderlichen Aufstellungsbeschluss – der Rat der Stadt Lüneburg über
eine Durchführung der Verkehrsanbindung zu entscheiden.
12.11.2007 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Gegenstimme (Ratsherr
Meihsies).
29.11.2007 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 18 - zurückgestellt
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Lüneburg vertagt die Vorlage in seine nächste Sitzung.
(06,
61, 63)
20.12.2007 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt mehrheitlich mit den
Stimmen der Gruppe SPD/CDU und der FDP-Fraktion bei 2 Enthaltungen der Fraktion
DIE LINKE und 4 Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
die
im Rahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 130 „Brockwinkler
Weg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen in der mit anliegendem
Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.
Der
Bebauungsplan Nr. 130 „Brockwinkler Weg“ wird gem. § 10 BauGB
als Satzung beschlossen, außerdem die Begründung einschließlich
Umweltbericht hierzu.
Vor
einer künftigen baulichen Erweiterung nach Süden hat – neben dem ohnehin
erforderlichen Aufstellungsbeschluss – der Rat der Stadt Lüneburg über
eine Durchführung der Verkehrsanbindung zu entscheiden.