Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Gemäß
§ 10 des Gesellschaftsvertrages der Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH gehören
dem Aufsichtsrat u. a. der Oberbürgermeister, bzw. ein/e von ihm benannter
Vertreter/In sowie weitere 6 vom Rat der Stadt Lüneburg entsandte Mitglieder
an. Weiter
gehören dem Aufsichtsrat der Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH gemäß § 10 des
Gesellschaftsvertrages u. a. 3 im Klinikbereich erfahrene Persönlichkeiten an,
die nicht dem Rat der Stadt Lüneburg angehören. Sie werden auf Vorschlag des
Oberbürgermeisters mit einer 2/3-Mehrheit der Mitglieder des Rates der Stadt
Lüneburg von diesem entsandt. Eine
der 3 Personen, die am 02.11.06 vom Rat in dieser Funktion in den Aufsichtsrat
der Klinikum gGmbH berufen wurden, ist Herr Eckhard Pols. Nachdem Herr Pols nun
als Nachrücker Mitglied im Rat der Stadt Lüneburg geworden ist, ist er von dem
Posten im Aufsichtsrat zurückgetreten. Als Nachfolger schlägt Oberbürgermeister
Mädge Herrn Andreas Jührs vor. Sollte
Herr Jührs die Mehrheit von 2/3 der Stimmen nicht erreichen, so bleibt das
Aufsichtsratsmandat zunächst vakant und die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder
reduziert sich entsprechend. Kommt im Zeitraum von sechs Monaten keine
2/3-Mehrheit zustande, entscheidet der Rat der Stadt Lüneburg mit
qualifizierter Mehrheit. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 10
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt Lüneburg entsendet für die restliche Dauer der Wahlperiode Herrn
Andreas Jührs als Nachfolger für Herrn Eckhard Pols in den Aufsichtsrat der
Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH. |
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