Beschluss:
Die
Mitglieder des Jugendhilfeausschusses fassen einstimmig folgenden Beschluss
(Hervorhebung in Fettdruck: Änderungen des Beschlusses lt. Vorschlag der
Verwaltung in Sitzung, Fettdruck/Kursiv/Unterstrichen: Zusatz der
Ausschussmitglieder):
1. Der JHA beschließt, von der Option der
Übergangsregelung des § 24a des SGB VIII Gebrauch zu machen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen
der Jugendhilfe- bzw. Kindertagesstättenbedarfsplanung bis zum 01.10.2010
jährliche Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots für die
Betreuung von Kindern unter 3 Jahren und im schulpflichtigen Alter festzulegen,
sowie den aktuellen Bedarf bis zum 15. 03. eines jeden Jahres zu ermitteln und
den erreichten Ausbaustand festzustellen. Hierüber ist dem JHA alljährlich zu
berichten.
3. Weiterhin beauftragt der JHA die Verwaltung,
die Kita-Bedarfsplanung einschließlich eines Stufenplanes nach dem TAG weiter
voran zu treiben. Insbesondere sollen die in der Vorlage genannten Standorte
auf ihre Geeignetheit für eine zusätzliche Kleinkindversorgung geprüft und die
nötigen Schritte zur Umsetzung eingeleitet werden. Im Vorwege sollen als erste
Schritte die nachfolgenden Projekte realisiert werden:
a) Im Neubaugebiet Schaperdrift/Teufelsküche wird
die LÜWO-Bau in Absprache mit der Konzeption des künftigen Betreibers
auf dem vorgesehenen und zwischenzeitlich von ihr erworbenen Grundstück ein
Gebäude errichten, in dem eine bis zu 3-gruppige Kindertagesstätte
untergebracht werden kann. Dieses Gebäude wird auf die Dauer von 10 Jahren für
den Betrieb einer Kita mit dem Schwerpunkt einer Krippenbetreuung angemietet.
Die Betriebsführung dieser Einrichtung wird unter den in Betracht kommenden
freien Trägern ausgeschrieben. Die Betriebsaufnahme soll zum 01.08.2006 erfolgen.
b) Die Paul-Gerhard-Kirchengemeinde beabsichtigt,
die von ihr betriebene Kindertagesstätte in der Bunsenstraße um eine
Krippengruppe für Kleinkinder im Alter von 8 Wochen bis 36 Monaten zu
erweitern. Ein entsprechender Planungsentwurf des Kirchenkreises Lüneburg liegt
der Verwaltung vor. Der Investitionsaufwand für diese Erweiterung wird
voraussichtlich 250.000 Euro betragen. Vorbehaltlich der noch zu klärenden
Detailfragen wird dem Kirchenkreis in Aussicht gestellt, dass sich die Stadt
Lüneburg an dem Vorhaben mit einem Drittel an den notwendigen
Investitionskosten beteiligen wird.
4. Die
wesentlichen Einsparungen im Sozialhilfebereich nach Umsetzung von „Hartz IV“,
mit denen nach der Absicht des Bundesgesetzgebers die Mehrkosten für die
Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kleinstkinder aufgefangen
werden sollen, entstehen aus der Verminderung der Sachkosten (bisherige
Sozialhilfe) ausschließlich beim Landkreis Lüneburg als Sozialhilfeträger auch
für den Bereich der Stadt.
Es wird
erwartet, dass der Landkreis die eingesparten Sachmittel an die Kommunen zur
Erfüllung von deren Aufgaben nach dem TAG weitergibt. Die Verwaltung wird zur
Umsetzung der Maßnahmen nach dem TAG beauftragt, entsprechende Anträge beim
Landkreis über die Weitergabe der Mittel zu stellen.