Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der
Verwaltungsausschuss hat am 29.01.2002 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch
(BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Häcklingen Nr. 4 "An der
Kiesgrube" im Rahmen eines 2. Änderungsverfahrens zu ändern. Zurzeit ist
im Änderungsbereich eine Fläche für die Landwirtschaft mit der Zweckbestimmung
Gartenbaubetrieb festgesetzt. Vormals befand sich dort eine Kiesgrube. Diese
Planänderung wird erforderlich, um insbesondere auf den verfüllten Flächen
durch die Festsetzung eines reinen Wohngebietes die Errichtung von 7 - 10
Einfamilienhäusern zu ermöglichen, die das Baugebiet in Häcklingen zwischen den
Straßen am Sonnenhang und Eichenhain sowie nördlich des Triftweges arrondiert
und komplettiert. Es besteht in Häcklingen noch immer Nachfragebedarf nach
bebaubaren Grundstücken, so dass nunmehr dieser noch freie Bereich der
ehemaligen Kiesgrube einer Wohnbebauung zugeführt werden soll. Eine Bebauung
zum jetzigen Zeitpunkt wird auch dadurch möglich, dass die früher den Bereich
überspannenden Freileitungen zwischenzeitlich abgebaut worden sind. Mit
diesem Bebauungsplan werden zudem die landschaftspflegerischen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen
geregelt sowie die Erschließung der Grundstücke festgelegt. Die Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich. Siehe jedoch den
anliegenden grünordnerischen Fachbeitrag. Parallel zu diesem
Bebauungsplanverfahren ist auch der Flächennutzungsplan im Rahmen eines 44.
Änderungsverfahrens entsprechend zu überarbeiten. Die
angesprochene ehemalige Kiesgrube ist bis zum Jahre 1974 wieder aufgefüllt
worden. Zwei durch die Stadt bzw. den Investor in Auftrag gegebene
Bodengutachten halten eine Bebauung mit Wohngebäuden unter geringfügigen
Auflagen für denkbar. Im Bebauungsplan wird auf die Begrenzung der ehemaligen
Kiesgrube und darauf hingewiesen, dass vor Baubeginn im Abgrabungsbereich eine
Baugrunduntersuchung notwendig ist. In
dem bisherigen Verfahren zur Bebauungsplanänderung sind die gesetzlich
vorgesehenen Verfahrensschritte -
frühzeitige
Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB, -
Beteiligungen
der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie -
öffentliche
Auslegung des Planentwurfes und des Entwurfes der Begründung im Sinne von § 3
Abs. 2 BauGB durchgeführt
worden, so dass dieser Bauleitplan nunmehr noch auf der Grundlage der bis zum
19.07.2004 geltenden Fassung des BauGB durch Satzungsbeschluss beschlossen
werden kann. Die anliegende Begründung (§ 9 Abs. 8 BauGB) nebst
grünordnerischem Fachbeitrag ist ebenfalls zu beschließen. Die
Dauer der o. a. Auslegungsfrist im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom
07.06.2004 bis einschließlich 22.07.2004 durch Aushang an der amtlichen
Bekanntmachungstafel in der Rathausdiele und am 08.06.2004 in der Landeszeitung
für die Lüneburger Heide mit dem Hinweis ortsüblich und fristgemäß bekannt
gemacht worden, dass während der Auslegungsfrist vom 23.06.2004 bis 22.07.2004
von jedermann Anregungen vorgebracht werden können. Betroffene Träger
öffentlicher Belange wurden außerdem mit Schreiben vom 04.06.2004 über die
Durchführung dieser förmlichen Auslegung unterrichtet, die im Interesse der
Verfahrensbeschleunigung gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung dieser
Träger stattfand. Die
eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen sind
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vor dem Satzungsbeschluss zu prüfen. Über deren
Behandlung ist sodann zu beschließen. Der
durch den Verwaltungsausschuss beschlossene Auslegungsentwurf des
Bebauungsplanes wurde aufgrund der eingegangenen Anregungen geringfügig
geändert, ohne die Grundzüge der Planung zu berühren. Eine erneute öffentliche
Auslegung ist aufgrund dieser Änderungen nicht erforderlich, zumal die
Änderungen im wesentlichen die im ausgelegten Entwurf bereits enthaltenen
Festsetzungen lediglich klarstellen (siehe anliegenden Vermerk). Ebenso wurde
die Begründung im Sinne des anliegenden Vermerkes ergänzt. Die
Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan ist im
Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 200,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht, Vermerk, Begründung mit Anlage Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt, 1.
die im
Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Häcklingen Nr. 4
"An der Kiesgrube" - 2. Änderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten
Anregungen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu
behandeln. 2.
Der
Bebauungsplan Häcklingen Nr. 4 "An der Kiesgrube" - 2. Änderung wird
gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen und außerdem die Begründung hierzu
nebst grünordnerischem Fachbeitrag. |
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