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Beratungsinhalt: Ratsherr
MAECK erläutert den
Antrag der Gruppe SPD/FDP entsprechend der ausführlichen Begründung im
Antragstext. Kinder, die mit Sprachdefiziten eingeschult würden, seien nachweislich
die häufigsten „Schulversager“. Daher müssten solche Defizite frühzeitig
bereits im Kindergarten festgestellt und dagegen mit gezielter Sprachförderung
vorgegangen werden, um allen Kindern möglichst gleiche Bildungschancen zu
ermöglichen. Die Einzelheiten der Sprachförderung sollten im
Jugendhilfeausschuss besprochen werden. Beigeordneter
DR. SCHARF stimmt
dem Antrag grundsätzlich zu, vermisst darin aber einen Hinweis auf das
umfassende Programm der CDU-Landesregierung zur Weiterentwicklung von Schule
und Erziehung, in dem dieser Gedanke längst aufgegriffen und umgesetzt wurde.
Der Antrag müsse als Ergänzung zu dem Landesprogramm gesehen werden. Ratsherr
SOLDAN ergänzt,
gute Sprachkompetenzen seien nicht nur ein wichtiger Baustein zur Erhöhung der
Bildungschancen, sondern grundlegende Voraussetzung für die gesellschaftliche
Teilhabe. Der Zeitraum, in dem Kinder die Sprache am leichtesten erlernten,
liege vor dem 6. Lebensjahr, deshalb müsse bereits im Kindergarten spielerische
Sprachförderung für alle Kinder betrieben werden. Gut wäre eine entsprechende
Ausbildung der Erzieherinnen auf Hochschulniveau. Leider liege diese aber in
Deutschland weit hinter dem internationalen Standard zurück. In diesem
gesellschaftlich wichtigen Bereich müssten deutlich höhere Investitionen
vorgenommen werden. Niedersachsen sei eins der ersten Bundesländer, die
Sprachförderung in einem gewissen Maße unterstützten, der immense Bedarf lasse
sich mit den zur Verfügung stehenden Mittel aber leider nicht decken. Die
Gruppe SPD/FDP wolle mit dem Antrag erreichen, dass in Lüneburg alle Kinder
gefördert werden könnten. Ratsherr
NOWAK unterstützt
den Antrag. Die Landesregierung habe schon eine Menge auf diesem Gebiet getan,
aber leider nicht genug. Erschreckend sei, dass auch viele deutsche Kinder die
Sprachförderung nötig hätten. Man sollte sich bei der Diskussion aber im klaren
sein, dass für eine sinnvolle Förderung aller Lüneburger Kinder, die einen
solchen Bedarf hätten, zwei Vollzeitkräfte notwendig seien. Wenn der Antrag
irgendeinen Sinn haben solle, müssten die Mittel dafür konsequent im Haushalt
zur Verfügung gestellt werden. Stadtdirektor
KOCH weist auf die
Problematik der Kinder und Familien mit Migrationshintergrund hin. Einige der
Kinder seien schon über das Kindergartenalter hinaus und könnten auch von ihren
Eltern oft nur wenig Unterstützung beim Erlernen der deutschen Sprache
erwarten. Das Zuwanderungsgesetz schreibe neuerdings zwar für Migrantinnen und
Migranten den Zugang zu Sprachförderangeboten vor, jedoch gelte das nur für
Erwachsene. Die Sprachförderung ihrer Kinder werde in dem Gesetz nicht berücksichtigt
und somit vom Bund auf Länder und Gemeinden abgewälzt. Es müsse auf diesem
Gebiet daher dringend etwas unternommen werden. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss: Der
Antrag wird in den Jugendhilfeausschuss überwiesen, da seine Verwirklichung
eine fachliche und sachliche Überprüfung und ggf. die Bereitstellung von
Mitteln erfordert. (50) |
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