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Auszug - Lüneburger Wasserturm (Anfrage der CDU-Fraktion vom 10.12.04, eingegangen am 13.12.04)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 9.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 20.01.2005    
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/1342/04 Lüneburger Wasserturm (Anfrage der CDU-Fraktion vom 10.12.04, eingegangen am 13.12.04)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage der CDU-Fraktion
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Alter Fachbereich 5 - Jugend und Soziales
Bearbeiter/-in: Plett, Anke  Fachbereich 4 - Kultur
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtdirektor KOCH teilt mit, die Stadt habe großes Interesse an der Erhaltung des Wasserturms als von den Bürgern nutzbares Denkmal und Touristenattraktion. Nach Einführung von „Hartz IV“ seien die Möglichkeiten der Einflussnahme der Stadt Lüneburg bei der Beschäftigung der dort früher nach § 19 BSHG tätigen Arbeitskräfte entfallen. In mehreren Gesprächen mit der jetzt zuständigen Agentur für Arbeit, dem Betreiberverein des Wasserturms und der Stadt Lüneburg sei folgendes Konzept verabredet worden: Der über das Programm „AfL“ beschäftigte Hausmeister wird bis zum 28.02.05 gesichert. Dem Trägerverein sollen ab dem 01.01.05 11 Kräfte aus dem „1-€-Job“-Kontingent zur Verfügung gestellt werden. Der Ermessensspielraum der Agentur für Arbeit sei eher als gering einzustufen. Derzeit könne mit der Zahl der Arbeitskräfte das bestehende Angebot des Wasserturms aufrecht erhalten werden. Der Betreiberverein sei aber von der Agentur für Arbeit aufgefordert worden, ein Konzept zur Reduzierung der Personalkosten um ein Drittel vorzulegen. Dazu müssten in größerem Umfang ehrenamtliche Helfer eingebunden werden, ansonsten wäre eine Reduzierung der Öffnungszeiten unumgänglich. Es gebe darüber hinaus zwar ein vielfältiges Instrumentarium der Agentur für Arbeit zur Begründung fester Beschäftigungen, er sei aber der Meinung, dass es dem Betreiberverein dafür derzeit noch an der nötigen Finanzstruktur und entsprechenden Einnahme- und Verdienstmöglichkeiten fehle. Das Bestehen des Wasserturms sei aber weiterhin gesichert und die Stadt werde darauf achten, dass auch andere Einrichtungen, deren Arbeit auf der Beschäftigung gemeinnützig tätiger Hilfeempfänger basiere, mit Augenmaß und ohne Schäden für die Wirtschaftsstruktur weiter tätig sein könnten.

 

Ratsfrau DR. SPALLEK hält eine Entwarnung für den Wasserturm noch nicht für angebracht. Die 1-€-Kräfte seien nur jeweils für ein halbes Jahr dort und müssten jedes Mal erst in die umfangreichen Tätigkeiten eingearbeitet werden. Die bisherigen Angebote des Wasserturms mit dem erheblich reduzierten Zeitkontingent der Mitarbeiter und den befristeten Stellen im selben Maße aufrecht zu erhalten sei problematisch und ein reduziertes Angebot führe zwangsläufig auch zu niedrigeren Einnahmen. Wichtig wäre, dass die einmal eingearbeiteten Arbeitskräfte länger bleiben und vielleicht auch mehr Stunden arbeiten könnten, oder zumindest nach einer bestimmten Auszeit erneut eingestellt werden könnten, damit die aufwändigen Einarbeitungszeiten verkürzt werden könnten.

 

Stadtdirektor KOCH stellt die mit den 1-€-Jobs verbundene Problematik und die Kritikpunkte sowohl von Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite dar. Er versichere, dass die Stadt darauf achten werde, dass die mühevoll aufgebauten, kulturellen und sonstigen Einrichtungen durch die jetzt eingeführten Regelungen keinen Schaden nehmen.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.

 

(V, 4, 5)