Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einstimmig folgenden Beschluss: - Für den in der Anlage dargestellten Bereich wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 „Schlieffen-Park“ eingeleitet. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
- Ziele der Änderung ist die Änderung der Örtlichen Bauvorschrift, insbesondere die Neuregelung der Gebäudehöhen und Ausgestaltung der Dächer.
- Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung, Erstellung eines Umweltberichtes, Angaben zu umweltbezogenen Informationen und einen Umweltbericht sowie die frühzeitige Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wird verzichtet.
- Der Entwurf der geänderten Örtlichen Bauvorschrift des Bebauungsplanes Nr. 129 „Schlieffen-Park“ nebst Entwurf der Begründung wird beschlossen.
- Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung wird beschlossen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB parallel beteiligt.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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