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Vorlage - VO/9633/21  

 
 
Betreff: Vorbeugender Brandschutz; Beantragung eines Brandverhütungsschaubereichs
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Lindemann
Federführend:06 - Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
19.07.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung (offen)   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
20.07.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

In der letzten Zeit häuften sich die Beschwerden über die Prüfung des Brandschutzes in Baugenehmigungsverfahren. Durch die Beteiligung der Brandschutzprüfenden verzögere sich die Dauer der Baugenehmigungsverfahren. Zudem seien die brandschutztechnischen Forderungen häufig überzogen. Dies blockiert wichtige Bauvorhaben und schadet dem Ansehen der städtischen Bauaufsicht.

 

Die Brandschutzprüfenden sind organisatorisch beim Landkreis Lüneburg angesiedelt. Ihre Hauptaufgabe ist die Durchführung der in § 27 Nds. Brandschutzgesetz (NBrandSchG) geregelten Brandverhütungsschauen. Wegen ihrer aus den Brandverhütungsschauen gewonnenen Erfahrung werden die Brandschutzprüfenden üblicherweise aber auch um Stellungnahmen zu bauaufsichtlichen Verfahren (z.B. Baugenehmigungsverfahren) gebeten.

 

Bis zum Frühjahr 2018 teilten sich die Brandschutzprüfenden die Diensträume mit der städtischen Bauaufsicht. Die kurzen Wege gewährleisteten eine gute Zusammenarbeit. Die Brandschutzprüfenden sind sehr umfangreich an Baugenehmigungsverfahren beteiligt worden. Diese umfangreiche Beteiligung ist zuletzt im rechtlich zulässigen Rahmen reduziert worden. Die Brandschutzprüfenden werden, wie in einem Erlass des Nds. Innenministeriums empfohlen, nur noch bei den Bauanträgen für Sonderbauten sowie bei Abweichungen und bei der Prüfung, ob Feuerwehrzufahrten und vorgehaltene Löschwassermengen ausreichend sind, beteiligt.

 

Dennoch hat sich der Zeitraum, bis die Stellungnahme der Brandschutzprüfenden eingeht, in den vergangenen Jahren spürbar vergrößert. Durchschnittlich dauert die Bearbeitung etwa sechs Monate. Bei kleineren Bauvorhaben vergehen etwa vier Monate. Bei komplexeren Bauvorhaben sogar über ein Jahr. Und tatsächlich enthalten die Stellungnahmen gelegentlich Forderungen, die brandschutztechnisch zwar sinnvoll erscheinen mögen, aber einer Rechtsgrundlage entbehren. Hinzu kommt, dass der Landkreis für seine Beteiligung neuerdings Kosten geltend macht, die von der Bauherrenschaft zusätzlich zu tragen sind.

 

Die Hansestadt Lüneburg verfolgt zwei voneinander unabhängige Lösungsansätze:

 

-          Um eine rechtssichere Prüfung der brandschutztechnischen Belange zu gewährleisten, hat die Hansestadt Lüneburg über den Niedersächsischen Städtetag die Einsetzung öffentlich bestellter Prüfingenieure für Brandschutz angeregt. In einigen anderen Bundesländern werden die brandschutztechnischen Unterlagen für ein Bauvorhaben bereits durch öffentlich bestellte Prüfingenieuren geprüft. Es besteht Hoffnung, dass dies auch in Niedersachsen bald der Fall sein wird.

 

-          Parallel dazu sollte die Stadt beim Nds. Innenministerium auch noch die Zuteilung eines eigenen Brandverhütungsschaubereiches beantragen. Durch die Zuweisung eines eigenen Brandverhütungsschaubereiches könnte die Stadt „eigene“ Brandschutzprüfende beschäftigen und bekäme dafür einen Zuschuss vom Land. Auf diese Weise könnte die Stadt durch die kürzeren Wege die brandschutztechnische Bearbeitung beschleunigen. Zusätzliche Kosten für die brandschutztechnische Prüfung könnten vermieden werden.

 

Gegenstand dieser Vorlage ist der zweite Lösungsansatz.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 70,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, beim Nds. Innenministerium die Zuteilung eines eigenen Brandverhütungsschaubereiches zu beantragen.