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Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann ordnet anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation das Satzungsgebiet städtebaulich ein. Zudem erläutert sie grundsätzliche Angaben zur Einbeziehungssatzung und zeigt Änderungen gegenüber dem Auslegungsentwurf auf.
Ratsherr Soldan erkundigt sich, wie weit die Eingliederung in örtliche Gegebenheiten gehe. Es wird erläutert, dass sich das Gebiet in die nähere Umgebung eingliedern soll und Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser entstehen sollen.
Auf Nachfrage wird berichtet, dass eine Zufahrt für den Landwirt bestehen bleibe und eine 30 % Regelung bezüglich des sozialen Wohnungsbaus nur bei Bebauungspläne angewandt werden könne, sodass diese Wohneinheiten dem freien Markt zugänglich werden.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst mit sieben Ja-Stimmen, einer Enthaltung des Ratsherrn von Nordheim und einer Gegenstimme durch den Ratsherrn Fahrenwaldt folgenden Beschluss:
1. Den in der Anlage dargelegten Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
2. Die Einbeziehungssatzung Nr. 2 „Osterwiese“ einschließlich Begründung wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 1
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