Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst mit sieben Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen von dem Ratsherrn von Nordheim und Ratsherrn Fahrenwaldt folgenden Beschluss:
- Gemäß § 2 BauGB wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 166 mit geänderten Geltungsbereich eingeleitet. Der Bebauungsplan Nr. 166 hat die Bezeichnung „Papenburg/Landwehr“. Der genaue geänderte Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
- Ziel des Bebauungsplans ist die Entwicklung eines Gewerbegebietes.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.