Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt: - Für den in der Anlage dargestellten Bereich östlich der Breslauer Straße wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur 14. Änderung des Bebauungsplans Ebensberg Nr. 2 „Am Ebensberg“ eingeleitet. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
- Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung von Nachverdichtungsmöglichkeiten.
- Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
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