Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt: 1. Gemäß § 2 i. V. m. § 13 BauGB wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 164 eingeleitet. Der Bebauungsplan Nr. 164 bekommt die Bezeichnung „Bockelsberg-Ost“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan. 2. Ziel des Bebauungsplans ist es, Festsetzungen zur baulichen Ausnutzbarkeit der Baugrundstücke und einer örtlichen Bauvorschrift zu treffen. 3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 2 Nein-Stimmen (Ratsherr Kuhn, Ratsherr Manzke).
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