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Vorlage - VO/6226/15  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 164 "Bockelsberg-Ost"
Aufstellungsbeschluss
Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Neumann, Tobias
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
20.07.2015 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Das Gebiet Bockelsberg-Ost mit seinen Straßen „Wilhelm-Reinecke-Straße“, „Richard-Hölscher-Straße“, „Bernhard-Riemann-Straße“, „Ernst-Ehlers-Straße“, „Georg-König-Straße“, „Düvelsbrooker Weg“ und „Beim Bockelsberg“ ist in den 1960-Jahren entstanden. Das Gebiet ist durch Doppelhäuser und Einfamilienhäuser geprägt.

In naher Zukunft stehen Veränderungen im Gebiet an, da die Größe der Gebäude den heutigen Wohnbedürfnissen sowie den Anforderungen der energetischen Sanierung nicht mehr gerecht wird. Es besteht der Wunsch der Bewohner, einen Bebauungsplan aufstellen zu lassen, der Regelungen zur Ausnutzbarkeit der Grundstücke sowie zur Gestaltung der Gebäude trifft.

 

Es soll daher der Bebauungsplan Nr. 164 mit der Bezeichnung „Bockelsberg-Ost“ aufgestellt werden. Ziel ist es, Festsetzung zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung, zu Baugrenzen und zur Bauweise zu treffen sowie Örtliche Bauvorschriften zur Gestaltung gemäß § 84 Nds. Bauordnung (NBauO) zu erlassen.

 

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt, da es sich um ein Gebiet nach § 34 BauGB handelt, in dem der Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert werden soll. Im vereinfachten Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB auf eine Umweltprüfung verzichtet. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit soll nicht abgesehen werden, damit eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit in ausreichendem Maße sichergestellt ist.

 

Der Flächennutzungsplan stellt das Gebiet als reines Wohngebiet dar. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist daher nicht erforderlich.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist auf dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 14 ha.

 

Gleichzeitig ist beabsichtigt, eine Veränderungssperre für das Gebiet gemäß § 16 BauGB zu erlassen. Dazu ist in einer gesonderten Vorlage (VO/6227/15) zu entscheiden.

 

Als erster Verfahrensschritt zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 164 ist der Aufstellungsbeschluss i. S. von § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Anlage beschriebenen Geltungsbereich zu fassen.

 

Außerdem wird über die Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)              150,00 €

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen

 


Anlage/n:

Geltungsbereich, Verfahrensübersicht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verfahrensübersicht (12 KB)      
Anlage 2 2 Geltungsbereich (258 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

1. Gemäß § 2 i. V. m. § 13  BauGB wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 164 eingeleitet. Der Bebauungsplan Nr. 164 bekommt die Bezeichnung „Bockelsberg-Ost“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.

 

2. Ziel des Bebauungsplans ist es, Festsetzungen zur baulichen Ausnutzbarkeit der Baugrundstücke und einer örtlichen Bauvorschrift zu treffen.

 

3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.