Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.01.2015 gemäß § 2 i. V. m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 158 „Lübecker Straße“ für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen.
Auf der Fläche der ehemaligen Schlieffen-Kaserne entwickelt sich das Hanseviertel. Zur Sicherung der Nahversorgung soll ein Lebensmittelvollsortimenter an der Lübecker Straße angesiedelt werden. Ein Lebensmittelmarkt mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche ist als großflächiger Einzelhandel jedoch nur in einem Kern- oder Sondergebiet zulässig. Zur Realisierung des Vorhabens soll daher die planungsrechtliche Ausweisung eines Kerngebietes erfolgen. Gleichzeitig soll neben der Einzelhandelsnutzung auch Wohnen in den Obergeschossen ermöglicht werden.
Eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß Niedersächsischem Umweltverträglichkeitsgesetz (NUVPG) hat ergeben, dass aufgrund fehlender Wirkfaktoren und fehlender standörtlich bedingter Empfindlichkeit erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt ausgeschlossen werden können. Daher ist ein Verfahren gemäß § 13a BauGB möglich.
In dem bisherigen Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 03.02.2015 und Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 16.02.2015 bis einschließlich 13.03.2015 durchgeführt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 02.02.2015 bis 13.03.2015 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen.
Es wurde eine schalltechnische Untersuchung sowie eine Überprüfung der Verkehrsprognose erarbeitet. Die Ergebnisse der Untersuchungen sowie die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sind in den Entwurf des Bebauungsplans eingeflossen.
Der Flächennutzungsplan setzt eine gemischte Baufläche (M) fest, aus der sich sowohl ein Mischgebiet (MI) wie auch ein Kerngebiet (MK) entwickeln lässt. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist daher nicht erforderlich.
Als nächster Verfahrensschritt kann über den Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen der förmlichen Auslegung für die Dauer von einem Monat wird der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt.
Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen
Anlage/n: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Entwurf der Begründung, Entwurf Bebauungsplan
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst folgenden Beschluss
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 158 „Lübecker Straße“ nebst Entwurf der Begründung wird beschlossen.
2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.
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