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Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann führt einleitend aus, dass bereits mehrfach über die Inhalte des B-Plans vorgetragen wurde. Anhand des in der Beschlussvorlage angeführten Sachverhaltes wird auf den bisherigen Verfahrensablauf und den anstehenden nächsten Verfahrensschritt eingegangen. Der Geltungsbereich des B-Plans wird anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) aufgezeigt. Vorgesehen ist, dass ein bisher als Mischgebiet festgesetzter Bereich in ein Kerngebiet umgewandelt wird. Zielsetzung hierbei ist, dass in diesem Gebiet die Ansiedelung eines Vollsortimenters mit 1.230 m² Verkaufsfläche (VK) und eines weiteren Marktes mit 600 m² VK ermöglicht wird. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde bereits durchgeführt. Da man sich in einem beschleunigten Bauleitplanverfahren befindet, wurde geprüft, ob die Auslegung gleich im Anschluss an die Sommerferien durchgeführt werden kann. Da keine wesentlichen Einwendungen im Beteiligungsverfahren vorgebracht wurden, soll die Auslegung im zeitlichen Ablauf so vorgenommen werden. Angestrebt wird, dass im Laufe des Oktobers 2015 Planreife nach § 33 BauGB vorliegt. Dadurch wird es den Investoren ermöglicht, Bauanträge zu stellen, die auch schon im Hause bearbeitet werden können. Für die beiden entstehenden Märkte und die darüber geplanten kleinteiligen Wohnungen werden insgesamt 90 Stellplätze eingeplant. In der heutigen Sitzung bittet sie, dass eine entsprechende Beschlussfassung für den Entwurf des B-Plans und die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen wird. Über die Ergebnisse der Auslegung wird in einer späteren Ausschusssitzung detailliert vorgetragen und auf möglicherweise erforderliche Veränderungen detailliert eingegangen.
Ratsfrau Schellmann führt aus, dass an dieser Stelle ein Nahversorgungszentrum neu definiert wurde. Sie hat die Befürchtung, dass mit der Schaffung diese Nahversorgungszentrums sich die Parkplatzsituation insgesamt verschärfen wird, da durch die Ansiedlung der Nahversorger sehr viel Verkehr in das Gebiet hineingezogen wird. Für sie wäre von Interesse, ob anhand eines Vergleichs Vorher/Nachher ermittelt wurde, inwieweit die Parkverkehre zunehmen werden. Ihre Befürchtung geht dahingehend, dass die Parkplatzproblematik aus dem Bereich des Nahversorgungszentrums sich bis in eigentliche Wohngebiete hineinziehen wird.
Stadtbaurätin Gundermann merkt an, dass sehr genau auf die Einhaltung der Vorgaben der NBauO geachtet werden wird. Wert wird darauf zu legen sein, dass Stellplätze sowohl für die entstehenden Märkte als auch für die Wohnungen auf den jeweiligen Bauplätzen nachgewiesen werden müssen. Näheres hierzu wird jedoch erst in den anstehenden Baugenehmigungsverfahren zu regeln sein. In diesem Verfahren werden dann auch die notwendigen Nachweise zu führen sein.
Bürgermeister Kolle begrüßt es, dass es in diesem Bereich bezüglich der Nahversorgung es endlich vorangeht und damit die Nahversorgung in diesem Wohngebiet sichergestellt werden kann.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beigeordneter Dörbaum verliest den Beschlussvorschlag.
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst folgenden Beschluss
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 158 „Lübecker Straße“ nebst Entwurf der Begründung wird beschlossen.
2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Enthaltung (Ratsfrau Schellmann). ALLRIS Dokumente
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