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Auszug - Anfragen im öffentlichen Teil  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 12
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 20.07.2015    
Zeit: 15:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Glockenhaus (Erdgeschoss)
Ort: Glockenstraße, 21335 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Ferienwohnungen / Zunahme

-            Erforderliche Bestandserhebung

 

Ratsherr Petroll hat den Eindruck, dass die Anzahl der als Ferienwohnungen angebotenen Räumlichkeiten in letzter Zeit stark angestiegen sei.

Er chte wissen, ob es über den Bestand von Ferienwohnungen im Stadtgebiet bereits eine Übersichtbe oder ob seitens der Verwaltung angedacht sei, eine Bestandserhebung durchzuführen. Nach seiner Kenntnis wird es, zumindest in größeren Städten, bereits jetzt schon so gehandhabt, dass durch eine Satzung eine Umwandlung von Wohnraum in Reinen Wohngebieten in Ferienwohnungen so ohne weiteres nicht mehr möglich ist.

Aus seiner Sicht wird auch für Lüneburg Handlungsbedarf gesehen, da die Anzahl der Ferienwohnungen immer mehr zunimmt.

 

Stadtbaurätin Gundermann bestätigt, dass die Zunahme der Anzahl der Ferienwohnungen in attraktiven Städten zunehmend ein Problem darstellt. In weniger attraktiven Städten bestehen diese Probleme nicht.

Auch für Lüneburg ist eine Zunahme feststellbar. Dies bezieht sich aber überwiegend auf die attraktiven Stadtteile Innenstadt und Westliche Altstadt.

Grundsätzlich ist erstmals festzustellen, dass es sich so oder so um Wohnungen handelt. Entweder werden die Wohnungen zum dauerhaften Wohnen oder als Ferienwohnung vermietet.

Um der zunehmenden Umwandlung in attraktiven Stadtteilen gerecht zu werden, bedarf es einer Regelung, dass Wohnraum nicht mehr zu Ferienwohnungen umgewandelt werden darf. Instrument hierfür wäre eine Zweckentfremdungsverordnung, die als kommunale Satzung zu beschließen wäre.

Hierzu bedarf es aber einer Ermächtigung des Landes. Dies wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Einige Bundesländer haben eine solche Ermächtigungsgrundlage geschaffen, Niedersachsen jedoch nicht. Bis zum Jahre 2003 gab es diese Grundlage auch in Niedersachsen.

Die Stadt Lüneburg kann demzufolge keine Zweckentfremdungsverordnung als kommunale Satzung erlassen, weil ihr hierzu die Ermächtigungsgrundlage des Landes fehlt.

Derzeit wird über die Schiene Nds. als auch Dt.-Städtetag versucht, die Wiedereinführung einer Ermächtigungsgrundlage zu erreichen. Vorgesehen ist, dass das Deutsche Institut für Urbanistik (DiFu) mit einem Planspiel beauftragt werden soll, um einmal die Konsequenzen, zu denen ein Nichteinschreiten hren könnte, herauszuarbeiten. Die Stadtneburg hätte Interesse daran, sich an einer solchen beauftragten Untersuchung zu beteiligen.

Wenn die zu beauftragende Untersuchung im Ergebnis aufzeigt, dass wegen der sich abzeichnenden weiteren Zunahme von Umwandlungen zu Ferienwohnungen Handlungsbedarf besteht, wird dies möglicherweise die Nds. Landesregierung davon überzeugen, dass es wieder einer Ermächtigungsgrundlage bedarf und sie die Grundlage wieder schafft.

Handlungsmöglichkeiten für ein Vorgehen bestehen derzeit nur in Reinen Wohngebieten. In der Innenstadt und in der Westlichen Altstadt besteht keine Eingriffsmöglichkeit, da beide keine Reinen Wohngebiete seien.

Auch die Juristin des Baudezernates ist an der Sache dran. Sobald sich die Möglichkeit eines Ansatzes, gegen die weitere Umwandlung angehen zu können, abzeichnet,  wird hierzu im Ausschuss ein Sachstand vorgetragen.

 

rgermeister Meihsies sieht die Notwendigkeit, dass wegen der zunehmenden Umwandlung die Ermächtigungsgrundlage wieder geschaffen werden muss.

Hierzu bedarf es jedoch keines Planspiels des DiFu, vielmehr muss politisch die Erkenntnis reifen, dass die Notwendigkeit jetzt gegeben ist.

 

Ratsherr Manzke sieht die Entwicklung ebenfalls kritisch. Er regt an, dass seitens der Verwaltung man sich einmal Gedanken macht, wie man eine Bestandsaufnahme angehen könne. Da diese Wohnungen oftmals übers Internet angeboten werden, könnte man ggf. eine solche Erhebung mit Uni-Hilfe ins Auge fassen.

 

Weitere Wortmeldungen  liegen nicht vor.

 

Die Ausschussmitglieder nehmen den seitens der Verwaltung vorgetragenen Sachstand zur Kenntnis.

 

Weitere Anfragen liegen nicht vor.

 


Beschluss: