Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: 1. Für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 154 "Am Wilhelm-Hänel-Weg" einschl. örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung beschlossen. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zum Beschluss gehörigen Plan. 2. Im Rahmen des Planverfahrens ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang durchzuführen. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
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