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Auszug - Bebauungsplan Nr. 153 "Hanseviertel-Ost" Aufstellungsbeschluss Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 11.03.2013    
Zeit: 15:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/5016/13 Bebauungsplan Nr. 153 "Hanseviertel-Ost"
Aufstellungsbeschluss
Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Neumann, Tobias
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Lange, Lea
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Auf Vorschlag von Beigeordneten Dörbaum werden die TOP 4 + 5 gemeinsam beraten.

 

Stadtbaurätin Gundermann zeigt anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) die Geltungsbereiche der einzelnen Bauabschnitte auf. Sie bringt in Erinnerung, dass für den Bereich des 1. Bauabschnittes zwischenzeitlich alle Grundstücke veräußert seien und dort auf fast allen Grundstücken die Häuser entweder bereits fertig gestellt oder im Bau seien. Vorgesehen ist, mit den Bauarbeiten im 2. BA jetzt zu beginnen. Die planerisch vorgenommene Nachverdichtung sowie die vorgesehenen Veränderungen im Umfeld des Stadtplatzes wurden den Anliegern in einer im Casino-Gebäude abgehaltenen Versammlung vorgestellt und näher erläutert.

In der heutigen Sitzung ist vorgesehen, dass für einen weiteren Bauabschnitt „Hanseviertel-Ost“ ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden soll. Anhand eines Luftbildes wird auf den derzeitig dort vorhandenen Gebäudebestand eingegangen.

In der Entwicklung dieses Bauabschnittes ist vorgesehen, im inneren Bereich Flächen als Wohngebiet auszuweisen. Im angrenzenden Bereich ist eine Ausweisung als Mischgebiet angedacht. Im aufgezeigten Bereich zur Ostumgehung hin ist aufgrund der Lärmthematik die Ausweisung als Gewerbegebiet vorgesehen. Angemerkt wird in diesem Zusammenhang, dass sich die Grenzen der einzelnen Gebiete bereits aus den Festsetzungen der alten B-Pläne ergeben. Diese Festsetzungen fußten ebenfalls auf den Erkenntnissen des bestehenden Lärmgutachtens.

Vorgesehen ist für diesen Bereich ein vollständiges Bauleitplanverfahren mit einem Umweltbericht durchzuführen. Parallel hierzu ist für den Teilbereich der Flächennutzungsplan zu ändern. Für die Durchführung des Verfahrens ist es erforderlich, Gutachten über Verkehr und Schall zu beauftragen. Ebenfalls untersucht werden müssen die Biotopflächen sowie der Artenschutz.

Zielsetzung des Verfahrens ist es, die einzelnen Gebiete Wohnen, Mischgebiet und Gewerbe festzulegen. Die genaue Aufteilung dieser Flächen wird jedoch erst im Laufe des Verfahrens auf der Grundlage der noch zu erstellenden Gutachten möglich sein. Zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens wird außerdem zu klären sein, welche in diesem Bereich stehenden Gebäudestrukturen erhalten werden sollen. Zur Ostumgehung hin wird es erforderlich sein, die Bauverbots- und Baubeschränkungszonen festzulegen. Im Bauleitplanverfahren wird es erforderlich sein, die Planfeststellungen zur A 39 zu berücksichtigen. Dargestellt wird auch, dass man für die Gewerbeflächen eine neue verkehrliche Erschließung finden muss. Die verkehrliche Erschließung des Gewerbegebietes soll getrennt von der Erschließung des Wohngebietes geplant werden.

Vorgesehen ist mit der Bauleitplanung zunächst selbst zu beginnen und die entsprechend erforderlichen Gutachten ergänzend zu beauftragen.

Parallel zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens wurden Gespräche mit der BIMA dahingehend aufgenommen, dass die auf dem Areal noch bestehende Unterkunft der Bereitschaftspolizei verlagert werden soll in Bereiche der Theodor-Körner-Kaserne.

Die jetzt eingeleiteten Maßnahmen überschneiden sich insofern auch mit den von der Gruppe SPD/Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Beantragung im Rat in gleicher Sache.

 

Ratsherr Schuler merkt an, dass die Entwicklung des Hanseviertel-Ost als 3. Abschnitt der letzte logische Schritt in der Entwicklung sei. Auch er hält es für verschwenderisch, diese Flächen nur für die Unterbringung von der Castor-Polizei ausschließlich für diesen Zweck vorzuhalten. Wünschenswert sei es deshalb, dass bereits vor dem Jahre 2018 es realisiert werden kann, dass die Castor-Polizei, wenn sie denn noch benötigt wird, auf das Areal der Theodor-Körner-Kaserne umzieht. Er verbindet es mit der Hoffnung, dass die Flächen für den 3. Abschnitt seitens der Stadt kostengünstig erworben werden können.

 

Ratsherr Manzke begrüßt ebenfalls die vorgesehene Entwicklung des 3. Abschnitts auch im Namen seiner Fraktion. Hinsichtlich des Kaufpreises vertraut er dem Verhandlungsgeschick der Verwaltung gegenüber der BIMA.

 

Oberbürgermeister Mädge führt aus, dass die Wohnbebauung bis zu dem östlichen Riegel herangeführt werden kann. Inwieweit es erforderlich sein wird, zwischen den 3 Gebäuden Lärmschutzmaßnahmen zu ergreifen, wird man dann sehen. Er geht davon aus, dass über diesen Riegel hinaus Wohnbebauung aufgrund der Lärmthematik nicht möglich sein wird.

 

Ratsfrau Schellmann erinnert daran, dass die vorgegebene Planung bereits vor vielen Jahren angedacht worden sei. Auch sie hofft darauf, dass die Vorhaltung der Fläche ausschließlich für Zwecke der Castor-Polizei dahingehend gelöst werden kann, dass diese entweder in den Bereich der Theodor-Körner-Kaserne unterkunftsmäßig verlagert wird oder mangels Castor-Transporte entbehrlich wird.

Für begrüßenswert würde sie es halten, wenn einzelne  Mannschaftsgebäude stehen bleiben würden und einer Umnutzung zu Wohnungen zugeführt werden könnten.

 

Beigeordneter Pauly möchte wissen, ob seitens der Verwaltung Ideen oder Konzepte entwickelt wurden, dass einzelne Mannschaftsgebäude dergestalt erhalten und umgewandelt werden können.

Nach seinem Dafürhalten reicht die vorgesehene bauliche Nutzung auch ziemlich dicht an die Trasse der geplanten A 39 heran, wobei er davon ausgeht, dass die Autobahn nicht kommen wird.

 

Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass die Autobahn faktisch schon vorhanden sei. Es ist nicht davon auszugehen, dass das Verkehrsaufkommen gegenüber dem jetzigen Zustand nach Bau der Autobahn abnehmen wird. Vielmehr wird es so sein, dass, wenn die Autobahn nicht kommen würde, es auch keinen Tunnel und keine Lärmschutzmaßnahmen geben wird. Dieser Tatsache muss man sich bewusst sein.

Zum Erhalt einzelner Gebäude weist er darauf hin, dass zwar auf dem ehemaligen Kasernenareal in Stade Gebäude einer Nachnutzung zugeführt wurden, diese aber zumindest 1/3 kleiner seien als die im Schlieffenkasernen-Bereich. Verdeutlichen muss man sich, dass ein energetisch hoher Aufwand zu betreiben sein wird, um diese Gebäude wärmetechnisch auf heutigen Stand zu bringen. Vor Umsetzung entsprechender Maßnahmen ist noch genügend Zeit vorhanden um zu  überlegen, ggf. einen Wettbewerb zum Erhalt und Umwandlung eines einzelnen Gebäudes auszuloben.

Das Bauleitplanverfahren für den B-Plan Hanseviertel-Ost wird noch bis ca. 2015/16 laufen. Bis dahin wird man sich bemühen, einen Umzug der Castor-Polizei aus diesem Gebiet heraus in den Bereich der Theodor-Körner-Kaserne zu vereinbaren.

Die Stadt wird auf die Flächen ein Erstzugriffsrecht haben und diese zu dem vom Gutachterausschuss des Katasteramtes noch festzulegenden Preis erwerben können. Insofern wird es keine EU-weite Ausschreibung geben. Seitens der Stadt wird das Problem gesehen, dass die BIMA nicht bereit sein wird, Verhandlungen über den Preis zu führen. Seitens der Stadt wird man über eine gewisse Preisgrenze nicht hinausgehen können wenn eine Vermarktung, wie vorgesehen, zu attraktiven und marktüblichen Preisen erfolgen soll. Bei zu hohen Grundstückspreisen werden sonst Bauwillige in das Umland abwandern.

Verdeutlicht wird auch, dass es nicht Zielsetzung der Verwaltung sei, auf den ausgewiesenen Flächen großflächigen Einzelhandel anzusiedeln. Was dort darstellbar ist, hängt letztendlich auch von den Aussagen des Verkehrsgutachtens ab.

 

Ratsherr Kuhn interessiert, wie viel Fläche für die Entwicklung noch zur Verfügung stehen.

 

Oberbürgermeister Mädge merkt an, dass für den 3. Bauabschnitt 20 ha überplant werden.

Auf der anderen Seite der Ostumgehung stehen 180 weitere ha zur Verfügung.

 

Bürgermeister Meihsies ist der Meinung, dass die jetzt vorgestellte Planung die logische Konsequenz dessen sei, was seinerzeit bereits angedacht wurde. Auch er geht davon aus, dass der Flächenverbrauch an seine Grenzen stößt. Die Bereiche im Osten zu entwickeln findet die Unterstützung seiner Fraktion.

 

Oberbürgermeister Mädge führt aus, dass die Stadt in der glücklichen Lage sei, noch über innerstädtische Flächen, die entwickelt werden können, verfügen zu können.

 

Bürgermeister Kolle geht auf den vorgesehenen Erhalt und Umnutzung einzelner Kasernengebäude ein. Er weist darauf hin, dass ehemaligen Kasernengebäuden immer ein Kasernencharakter anhaften wird. Auch werden die Blöcke seit Jahren nicht mehr so unterhalten, wie es beispielsweise unter energetischen Gesichtspunkten für erforderlich gehalten wird. Er geht davon aus, dass sich ein Umbau einzelner Gebäude teurer darstellt, als ein Abriss und Neubau. Er hält es deshalb für geboten, im Vorfeld eine Abwägung vorzunehmen. Auch geht er davon aus, dass ein Wohnen in einem ehemaligen Kasernenblock für viele nicht erstrebenswert sein wird.

 

Ratsherr Manzke merkt ergänzend an, dass man die Entscheidung, ob einzelne Gebäude saniert oder doch abgerissen und neu aufgebaut werden sollten, den Kräften des Marktes überlassen werden sollte. Auf jeden Fall sollte man nicht nostalgischen Dingen nachhängen.

Er regt an, die vorgesehene Ausweisung des Mischgebietes weiter in die Gewerbeflächen hineinzulegen und diese zugunsten des Mischgebietes zu verringern.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass auf der Grundlage der ermittelten Lärmwerte die Grenzen zwischen Mischgebiet und Gewerbegebiet bereits ausgelotet seien. Die Abgrenzung zwischen den Gebieten ist insofern lärmtechnisch bereits gerechnet worden.

 

Oberbürgermeister Mädge nimmt die Intention, die Ausweitung des Mischgebietes zu Lasten des Gewerbegebietes noch einmal zu überdenken, auf. Er merkt in diesem Zusammenhang jedoch an, dass der Druck auf freie Gewerbeflächen sich auch durch den Bau der Autobahn verstärken wird.

 

Ratsfrau Schellmann weist darauf hin, dass ein gutes Mischverhältnis zwischen den Wohnbereichen, einem Mischgebiet sowie einem Gewerbegebiet schon immer angestrebt wurde. Sie geht davon aus, dass ein Erwerb der Flächen zu möglichst günstigen Konditionen sich nicht realisieren lassen wird. Die Einräumung eines Sonderpreises  hält sie eher für unwahrscheinlich, so wünschenswert dies auch wäre.

 

Oberbürgermeister Mädge merkt an, dass aus der Erfahrung heraus die Erschließungskosten 3 mal so hoch sein werden,  wie die eigentlichen Grundstückspreise. Zu reden wird sein über die Einstandspreise. Der vom Gutachterausschuss festgestellte Grundstückswert wird hierbei die entscheidende Rolle spielen. Ggf. wird über den Erschließungsstandard noch einmal zu reden sein. Dies wird auch für weitere Flächen aus dem Bundeswehrareal so sein.

 

Bürgermeister Meihsies spricht sich, wie angeregt, dafür aus, für den Erhalt eines Gebäudes und die Umnutzung zu Wohnzwecken einen Wettbewerb auszuloben.

 

Oberbürgermeister Mädge nimmt die Anregung auf, gibt aber zu bedenken, dass hierbei auch Umweltgesichtspunkte zu beachten sein werden.

 

Beigeordneter Pauly spricht sich ebenfalls dafür aus, die Umnutzung an einem Gebäude zu verproben. Von entscheidender Bedeutung ist in diesem Zusammenhang für ihn auch, ob eine Umgestaltung und Umnutzung einzelner Gebäude sich zeitlich eher realisieren lassen würde, als ein Abriss und Neubau. Nach seinem Dafürhalten ist die schneller zu realisierende Variante aufgrund der seiner Ansicht nach bestehenden Wohnungsnot zu präferieren.

 

Oberbürgermeister Mädge merkt hierzu an, dass aus der Erfahrung heraus davon auszugehen sein wird, dass ein Abriss und Neubau sich zeitlich schneller realisieren lassen wird, als eine Durchsanierung und Umnutzung eines bestehenden Gebäudes. Nicht unerwähnt bleiben sollte in diesem Zusammenhang, die in der Regel bei einer Sanierung unter Beachtung energetischer Belange auftretenden Probleme.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum fasst die Beratung dahingehend zusammen, dass seitens der Ausschussmitglieder breiter Konsens hinsichtlich der Entwicklung des Hanseviertels-Ost in der von der Verwaltung vorgetragenen Weise besteht. Er stellt die Beschlussvorlagen einzeln zur Abstimmung.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

1.      Für einen Bereich südlich des Hanseviertels, westlich der Ostumgehung (B 4 / B 209), nördlich der Bleckeder Landstraße und östlich vom Behördenzentrum Ost wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 153 eingeleitet. Der Bebauungsplan Nr. 153 bekommt die Bezeichnung „Hanseviertel-Ost“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.

 

2.      Ziel der Planung ist es, die Flächen für eine Nutzung als Wohn,- Misch- und Gewerbegebiet vorzubereiten.

 

3.      Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 4 u. 5_Hanseviertel-Ost (1041 KB)