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Sachverhalt: Die in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschriebene Fläche, die im Osten von gewerblicher Baufläche, im Süden von Wohnbebauung am Wilhelm-Hänel-Weg sowie im Westen und Norden von landwirtschaftlich genutzten Flächen begrenzt wird, wurde zuvor von dem Saatbaubetrieb Sperling genutzt.
Der angesprochene Bereich ist im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt.
Nach Aufgabe der Gartenbaubetriebs-Nutzung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung durch die 74. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Am Wilhelm-Hänel-Weg" und den parallel aufzustellenden gleichnamigen Bebauungsplan Nr. 154 gesichert werden. Die Flächennutzungsplan-Änderung soll dort künftig in einem Teilbereich die Entwicklung einer Wohnbaufläche planungsrechtlich ermöglichen.
Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 1,0 ha.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Geltungsbereich
Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg beschließt:
1. Die 74. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den für Wohnbaufläche vorgesehenen Gebietsteil des Bebauungsplanes Nr. 154 eingeleitet.
2. Im Rahmen des Planverfahrens ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang durchzuführen.
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