Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/5052/13  

 
 
Betreff: Flächennutzungsplan, 73. Änderung für den Teilbereich "Hanseviertel-Ost"
Aufstellungsbeschluss
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Neumann, Tobias
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Lindemann, Jan Christoph
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
11.03.2013 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Auf einem großen Teil der ehemaligen Schlieffen Kaserne entwickelt sich das Hanseviertel als ein modernes innerstädtisches Wohngebiet. Im Jahr 2012 wurde das Verfahren für 1. Änderung des Bebauungsplans Schlieffen-Parkbegonnen, mit dem Ziel, dem Quartier einen eigenständigen zentralen Bereich zu geben und im Sinne eines flächensparenden Umgangs mit dem Boden eine stärkere Verdichtung der Bebauung zu ermöglichen. Voraussichtlich werden diese Flächen innerhalb der nächsten zwei Jahre vollständig entwickelt sein.

Für die Hansestadt Lüneburg ergibt sich damit ein großes Entwicklungspotential, wenn die an das Hanseviertel östlich angrenzenden Flächen der Schlieffen Kaserne (Flächen für die Bundespolizei / Castor-Transporte) für eine bauliche Erweiterung genutzt werden können.

Die Hansestadt Lüneburg beabsichtigt daher, den Planungsprozess zu beginnen, um die Flächen südlich und östlich des jetzigen Hanseviertels für eine Bebauung vorzubereiten.

 

Im Flächennutzungsplan sind die Flächen derzeit als Sondergebiet dargestellt.

Um die Flächen planungsrechtlich für eine bauliche Nutzung vorzubereiten, ist die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.

Der Änderungsbereich reicht im Norden an die Flächen des Hanseviertels, im Osten bis zur Ostumgehung (B 4 / B 209), im Süden bis zur Bleckeder Landstraße und im Westen bis zum Behördenzentrum Ost. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus der zeichnerischen Darstellung.

Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Im Änderungsbereich sollen zukünftig Wohnbauflächen, gemischte und gewerbliche Bauflächen dargestellt werden.

 

Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 21,9 ha

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in )

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                                          100

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

Lageplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 612002-73Ä Anlage VO-5052-13 Geltungsbereich (391 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

1.              Für einen Bereich südlich des Hanseviertels, westlich der Ostumgehung (B 4 / B 209), nördlich der Bleckeder Landstraße und östlich vom Behördenzentrum Ost wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur 73. Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet. Der Teilbereich der 73. Änderung erhält die Bezeichnung „Hanseviertel-Ost“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.

 

2.              Ziel der Planung ist es, die Flächen für eine Nutzung als Wohn,- Misch- und Gewerbeflächen vorzubereiten.

 

 

3.              Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.