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Auszug - Bebauungsplan Nr. 154 "Am Wilhelm-Hänel-Weg" Aufstellungsbeschluss Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 11.03.2013    
Zeit: 15:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/5055/13 Bebauungsplan Nr. 154 "Am Wilhelm-Hänel-Weg"
Aufstellungsbeschluss
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Tödter, Jens-Rüdiger
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Lindemann, Jan Christoph
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Auf Vorschlag von Beigeordneten Dörbaum werden TOP 6 und 7 werden gemeinsam beraten.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt einleitend aus, dass bei einem Bauleitplanverfahren, bei dem die Interessen der Ortsteile berührt werden, die Vorgehensweise sich so darstellt, dass der vorgesehene Verfahrensschritt zunächst in einer Ortsratssitzung (OR) vorgestellt wird und anschließend die Beratung und Beschlussfassung im ABS erfolgt.

Zu den heute in Rede stehenden F-Plan-Änderungsverfahren und dem Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Nr. 154 hat eine entsprechende Beratung und Beschlussfassung bereits im OR Ochtmissen stattgefunden, über die auch in einem Artikel in der örtlichen Presse zwischenzeitlich berichtet wurde.

Der OR Ochtmissen hat sich einvernehmlich den von der Verwaltung in den Beschlussvorlagen dargelegten Beschlussvorschlägen angeschlossen.

 

Bereichsleiter Eberhard zeigt anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) den Geltungsbereich der Fläche, die ehemals von dem Saatzuchtbetrieb Sperli genutzt wurde, auf. Das Gesamtareal umfasst eine Fläche von 4 ha, wovon auch zukünftig 2,5 ha gewerblich genutzt werden sollen. Die Restflächen sollen hingegen einer anderen Nutzung zugeführt werden. Dass Areal wurde von 3 Investoren gekauft. Die aufstehenden Gebäude sollen überwiegend einer Nachnutzung zugeführt werden. Entlang des Wilhelm-Hänel-Weges ist eine Wohnbebauung in der Struktur von Einfamilienhäusern mit max. 2 Geschossen vorgesehen. Votum des OR Ochtmissen ist hierbei, dass eine Mehrgeschossigkeit darüber hinaus oder die Bauweise sog. Stadtvillen nicht zugelassen werden sollen. oder

Die Erschließung der Gewerbeflächen soll über die bestehende Zu- und Abfahrt erfolgen. Bei der Ausweisung der Flächen ist vorgesehen, dass das Gewerbegebiet nur eingeschränkt genutzt werden kann. Mit der Begrenzung der Zulassung auf bestimmte Gewerbearten soll sichergestellt werden, dass Wohnen und Gewerbe verträglich nebeneinander vonstatten gehen kann.

Die Erschließung der Wohnbebauung ist über den bestehenden Wilhelm-Hänel-Weg vorgesehen.

Die weiteren Verfahrensschritte im Bauleitplanverfahren werden erläutert.

 

Bürgermeister Meihsies merkt hierzu an, dass ein zentrales Thema die Verkehrssituation sein wird. Für ihn stellt sich die Frage, was im Einmündungsbereich Hamburger-Straße / Wilhelm-Hänel-Weg verkehrlich noch abwickelbar sein wird. Er weist darauf hin, dass auf relativ kurzer Fläche 2 Ampelanlagen stehen werden. Hier müsste zunächst einmal geprüft werden, ob diese Verkehre noch abwickelbar sein werden.

 

Oberbürgermeister Mädge bringt in Erinnerung, dass hinsichtlich des Einmündungsbereiches Hamburger Straße / Wilhelm-Hänel-Weg seit Jahren Gespräche darüber laufen, ob eine Beampelung des Einmündungsbereiches oder eine Kreisellösung zu einer Verbesserung der Verkehrssituation im Einmündungsbereich geeignet wäre. Nach derzeitiger Planung bietet sich vorzugsweise eine Lichtsignalanlage an, da eine Kreisellösung sich nur mit entsprechendem Grunderwerb realisieren lassen würde. Dieser scheitert jedoch daran, dass der Eigentümer der notwendigen Flächen nicht bereit sei, entsprechende Flächen zur Verfügung zu stellen.

Die Forderung des OR Ochtmissen, den Einmündungsbereich verkehrlich zu entschärfen, besteht bereits seit Jahren. Einer gesonderten verkehrlichen Untersuchung bedarf es nicht, da bereits ein Verkehrsgutachten aus den letzten 2 Jahren vorliegt.

 

Herr Burgdorff – ALA – bringt in Erinnerung, dass die Bemühungen, den Einmündungsbereich durch Bau eines Kreisels verkehrlich zu entschärfen, bisher daran scheiterte, dass das Landesstraßenbauamt als Träger der Straßenbaulast nicht bereit war, die Kosten für den Umbau zu übernehmen.

 

Oberbürgermeister Mädge führt aus, dass sich die Situation zwischenzeitlich dahingehend geändert hat, dass man darüber nachdenkt, seitens der Stadt ggf. dieses Straßenstück zu übernehmen. Insofern wäre es durchaus denkbar, mit dem Land Niedersachsen zu einer entsprechenden Vereinbarung zu gelangen. Nicht erreichbar wird sein, dass das Land die Kosten für einen Kreisel übernimmt.

 

Ratsherr Kuhn berichtet aus eigener Erfahrung, dass nicht nur das Linksabbiegen zu bestimmten Zeiten aus dem Wilhelm-Hänel-Weg Richtung Norden, sondern auch das Linksabbiegen aus dem Bereich Sternkamp heraus Richtung Innenstadt aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens nur sehr schwer möglich sei.

Er appelliert daran, dass zur verkehrlichen Entlastung der Hamburger Straße nochmals darüber nachgedacht werden sollte, die Wirtschaftsbrücke über die Bahn Richtung Bernsteinstraße zumindest in einer Richtung für den Individualverkehr zu öffnen.

 

Ratsfrau Puschmann möchte wissen, ob es für die vorhandene gewerbliche Bebauung und die beabsichtigte Wohnbebauung bereits ein gemeinsames Energiekonzept geben würde. Auch stellt sich für sie die Frage, wie die geplanten Wohnhäuser aussehen werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass man sich im Verfahren ganz am Anfang befindet und es heute zunächst um den Aufstellungsbeschluss geht. Wenn auch verständlicher Weise noch keine fertiges Energiekonzept vorliegt, so ist man doch seitens der Investoren bereits dabei, erste Überlegungen dahingehend vorzunehmen.

 

Oberbürgermeister Mädge ergänzt, dass, wie in anderen Baugebieten aufgrund eines bestehenden Ratsbeschlusses auch, zumindest 30 % regenerative Energie erzeugt werden muss.

 

Ratsfrau Schellmann berichtet aus der Ortsratssitzung Ochtmissen. Sie merkt an, dass der Wunsch des OR besteht, dass hinsichtlich der Wohnbebauung die umliegende vorhandene Bebauung vom Baustil her ihre Fortsetzung erfährt.

 

Herr Plesse – Bauhütte – merkt an, dass auf der relativ kleinen für eine Wohnbebauung vorgesehenen Fläche 30 – 40 Wohneinheiten (WE) entstehen könnten. Diese Anzahl erscheint ihm relativ hoch. Um dem Wunsch des OR Ochtmissen entgegenzukommen, sollten Überlegungen dahingehend angestellt werden, die max. Anzahl der WE ggf. niedriger festzusetzen.

 

Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass hier zunächst der Planentwurf abgewartet werden sollte, bevor man sich über Details der Planung aneinandersetzt.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.     Für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 154
"Am Wilhelm-Hänel-Weg" einschl. örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung beschlossen.
Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zum Beschluss gehörigen Plan.

 

2.     Im Rahmen des Planverfahrens ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang durchzuführen.

 

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 6 u. 7_Am Wilhelm-Hänel-Weg (261 KB)