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Sachverhalt: Die in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschriebene Fläche, die im Osten von der Bahntrasse Hamburg-Hannover und der Hamburger Straße, im Süden von Wohnbebauung am Wilhelm-Hänel-Weg sowie im Westen und Norden von landwirtschaftlich genutzten Flächen begrenzt wird, wurde zuvor von dem Saatbaubetrieb Sperling genutzt.
Der angesprochene Bereich ist im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt.
Nach Aufgabe der Gartenbaubetriebs-Nutzung soll durch den Bebauungsplan Nr. 154 einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung eine geordnete städtebauliche Entwicklung für den Teilbereich "Am Wilhelm-Hänel-Weg" gesichert werden. Der Bebauungsplan soll dort künftig durch entsprechende Festsetzungen insbesondere eingeschränkte gewerbliche Nutzung und im westlichen Bereich auch Wohnen planungsrechtlich ermöglichen.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 2 BauGB mit Erstellung eines Umweltberichtes aufgestellt. Für den Teilbereich der geplanten Wohnbebauung wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert.
Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 4,3 ha.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag:
1. Für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 154
2. Im Rahmen des Planverfahrens ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang durchzuführen.
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