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Auszug - Chronologie B-Plan-Nr. 114 "Lünepark" - Sachstand  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 11.03.2013    
Zeit: 15:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister Mädge führt aus, dass der Bund nach der Wende in den Jahren 1992/93 beschlossen hat, BGS-Standorte aufzugeben. Lüneburg stand mit Standorten wie Uelzen, Winsen, Neu Tramm und Bad Bodenteich im Wettbewerb darüber, den Standort wegen der Nähe zum Flughafen Hamburg zu halten. Letztendlich fiel die Entscheidung aus  Standortstrukturgründen auf die Standorte Uelzen und Bad Bodenteich, die aufrecht erhalten wurden. Der Standort Lüneburg wurde aufgegeben.

In der Folge wurde mit dem Land Niedersachsen darüber diskutiert, dass im vorderen Bereich die ZASt untergebracht werden könnte. In einem weiteren Teilbereich wurde ein Zug Bereitschaftspolizei untergebracht. Dies war seitens des Landes Niedersachsen die Kompensation für den aufgegebenen Standort. Diese Nutzung erfolgte bis zum Jahre 1995.

Parallel dazu bestand eine große Parkplatzfläche auf dem Areal.

In den Jahren 1995/96 begannen Überlegungen, die Flächen einer Nachnutzung zuzuführen.

Nach der Scharnhorst-Kaserne stand hier die zweite Kaserne für eine Nachentwicklung an.

Der Grundstein der städtebaulichen Planung „Lünepark“ wurde im Jahre 1997 mit dem Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Nr. 114 gelegt.

 

1998 erfolgte der Abschluss des Vertrages mit der NILEG über einen städtebaulichen Entwurf und die Projektsteuerung.

1998 wurde auch die 1. Fassung des Rahmenplans gefasst, der in der Abfolge mehrere neue Fassungen erhielt.

1998 wurden die Flächen für den Bau eines Groß-Kinos veräußert und die Planungen für den Bau eines Parkhauses eingeleitet.

Dem folgte der Neubau der VGH-Geschäftsstelle sowie die Übernahme bestehender Gebäude durch die Sparkasse sowie den Firmen Hebrock und GVK.

 

In diesem Zusammenhang wird an die ursprünglichen Planungen, die im Laufe der Zeit immer wieder aktualisiert überarbeitet wurden, erinnert. Neben einem Standort für den Neubau einer Hauptfeuerwache wurden auch Flächen als Option für eine Stadthalle vorgehalten. Parallel zu dieser Entwicklung wurde auf der anderen Ilmenauseite die ehemaligen Flächen von Holz Herbst bebaut. Auch entstand dort ein Seniorenheim. Die dort ansässige Marine-Kameradschaft wurde in diesem Zuge zu ihrem heutigen Standort verlagert.

Im Vergleich wird die seinerzeit angedachte Nutzung der heutigen tatsächlichen Nutzung gegenüber gestellt. In diesem Zusammenhang wird an die angedachte Fuß- und Radwegebrücke aus dem Lünepark-Areal herüber zur Bastions-Grünfläche erinnert, die aus Kostengründen nicht realisiert werden konnte. Damit war auch die Radwegekonzeption durch den Lünepark in der angedachten Form nicht mehr realisierbar. Auch Gedankengänge des ALA, die Reichenbachbrücke und die Verkehrsführung dazu Richtung Lünepark zu verschwenken, sei in diesem Zusammenhang noch einmal in Erinnerung gerufen.

1998/99 wurden die voraussichtlichen Erschließungskosten ermittelt. Erschließungsträger war die NILEG. Auf der Grundlage einer getroffenen Erschließungskostenvereinbarung wurde ein gemeinsamer Fond (BIMA/HLG) gebildet, der aus Verkaufserlösen, Erschließungsbeiträgen oder auch aus Mitteln des Haushaltes gefüllt wurde. Mithilfe der Mittel aus dem Fond konnte die Erschließung gesichert werden.

Anhand des 1. Rahmenplans wird aufgezeigt, welche Nutzungen seinerzeit vorgesehen waren. Wie sich die ursprüngliche Planung in der darauffolgenden Zeit weiterentwickelt hat, lässt sich gut an den Veränderungen der Straßenzüge erkennen und nachvollziehen.

Der Rahmenplan räumte seinerzeit bauplanungsrechtlich die Möglichkeiten ein, die Flächen zeitnah vermarkten zu können.

Aufgezeigt wird die Sportfläche, die zu der Zeit noch von der Landespolizei genutzt wurde. Die damaligen Nutzungen der um die Sportflächen stehenden Gebäude wird aufgezeigt.

Bereits auf das Jahr 1998 zurückgehend bestand ein Gutachten, das aufgrund der Insellage der Feuerwehr mit der damit verbundenen Verkehrsproblematik an ihrem alten Standort Kaufhausstraße zu dem Ergebnis kam, dass für die Feuerwehr ein anderer Standort gefunden werden muss.

Zusammen u.a. mit dem damaligen Bezirksbrandmeister und Kreisbrandmeister, Bezirksregierung, hat man aufgrund der Aussagen  des Gutachtens gemeinsam nach einem neuen geeigneten Standort für die Feuerwehr gesucht. Mehrere mögliche Standorte wurden auf ihre Geeignetheit hin untersucht. Seitens der Feuerwehr wurde eine Entscheidung für den heutigen Standort getroffen, weil nur hier genügend Fläche zur Verfügung stand, man direkt auf die Bockelmannstraße ausrücken kann. Aufgrund dieser Aussagen wurde der neue Standort angegangen.

Erinnert wird daran, dass in den 90er Jahren die Nordlandhalle aufwändig saniert wurde. Damit konnte auch zukünftig Schul- und Vereinssport innenstadtnah gewährleistet werden. In diesem Zusammenhang war angedacht, die im Lünepark stehende baulich marode Sporthalle aufzugeben. Dies führte dazu, dass in den Planungen für Ansiedlungen  immer von einer Sport-/Gewerbenutzung ausgegangen wurde. Vorgesehen war deshalb, dass bei Abriss der Sporthalle an diesem Standort Gewerbeentwicklung möglich sein sollte.

Hingewiesen wird auf die immer als Zwischenlösung für sportliche Belange ausgelegten Nutzungen der Freiflächen.

1995 wurden diese Flächen erworben. Eine Nachnutzung für Gewerbeansiedlungen war auch seinerzeit schon vorgesehen.

1998 wurde, wie bereits ausgeführt, das Gutachten über die Findung eines geeigneten Feuerwehrstandortes erstellt.

2000 sollte mit dem Bau der Hauptfeuerwehrwache begonnen werden. Da der Großteil der Feuerwehrmänner auf dem Kreideberg wohnte, wurden seitens der Feuerwehr Bedenken vorgebracht, dass die Feuerwehrleute im Einsatzfall mangels Brücke über die Ilmenau nicht schnell genug zur Feuerwache gelangen könnten.

Um die Feuerwehr an dieser Stelle realisieren zu können wurden daraufhin Verhandlungen aufgenommen, um für einen Brückenschlag GVFG-Mittel einwerben zu können. Nachdem dieses gelungen war und auch ein notwendiger Flächenankauf auf der gegenüberliegenden Ilmenauseite getätigt werden konnte, musste für den Bau der Brücke ein B-Plan aufgelegt werden, weil die Ausführungen des letzten Rahmenplans aus dem Jahre 2002 für eine derartige Maßnahme nicht ausreichend war. Auf der Grundlage des B-Plans wurde im Jahre 2005 eine gemeinsame Sitzung des ABS und des Feuerwehrausschusses durchgeführt. Im selben Zeitraum wurde die Nordlandhalle durch Brand und freigesetzte Schadstoffe so stark geschädigt, dass sie nicht mehr nutzbar war. Um ausreichend Sporthallenflächen vorhalten zu  können, hat man sich dann entschlossen, unter Einsatz von Fördermitteln des Landes, die Sporthalle im Lünepark doch zu sanieren. Verbunden mit der Förderung war die Auflage, diese Sporthalle 25 Jahre lang für sportliche Nutzungen vorzuhalten. Im Zusammenhang hiermit wurden die Festsetzungen des B-Plans dahingehend geändert. U.a. wurden auch die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass auf der angrenzenden Fläche sowohl die eigentliche Feuerwehrwache als auch die Dienstwohnungen für die Feuerwehrleute gebaut werden konnten. Die im Zusammenhang mit dem Bau der Feuerwehr erforderlichen Flächen wurden durch die Stadt erworben. Aufgezeigt werden die Nutzungen der zwischenzeitlich von der BIMA veräußerten Gebäude. Seitens der Stadt wurde nur ein Streifen für die Anlegung einer Erschließungsstraße weiter veräußert. Als letztes Gebäude wird derzeit das frühere Schießkino des BGS veräußert und für Bürozwecke umgebaut.

Unterm Strich wurden seitens der Stadt ca. 300.000 € Erschließungskosten aufgewendet. Der Restbetrag wurde, wie bereits ausgeführt, durch Verkäufe bzw. Erschließungsbeiträge abgedeckt.

Zusammenfassend wird angemerkt, dass man aus der Auflistung der chronologischen Abläufe erkennen kann, dass die Entwicklung der Flächen im Lünepark einer ständigen Anpassung an geänderte Bedürfnisse erforderlich machte. Diese Entwicklungen müssen im Zusammenhang mit Entwicklungen in anderen Bereichen, wie beispielsweise dem Ausfall der Nordlandhalle für sportliche Zwecke, gesehen werden.

 

Ratsfrau Schellmann möchte im Zusammenhang mit den Änderungen der Festsetzungen im B-Plan wissen, wann seitens der BIMA erstmalig eine Nachforderung hinsichtlich des Kaufpreises an die Stadt herangetragen wurde.

 

Oberbürgermeister Mädge führt hierzu aus, dass erstmalig im Jahre 2003 die BIMA darauf hingewiesen habe, dass man über die Angelegenheit ins Gespräch kommen müsste. Konkretisiert wurde eine Nachforderung dann im November 2012. Zu unterscheiden ist hierbei jedoch zwischen der Nachforderung aus der Verbilligungsrichtlinie, für die letztendlich zwischenzeitlich ein Betrag von 900.000 € überwiesen wurde. Des Weiteren besteht eine Nachforderung bzgl. der angeblich eingetretenen Wertsteigerung durch die Umwandlung von Sport- in Gewerbeflächen. Über diese Nachforderung befindet man sich derzeit in guten Gesprächen mit Vertretern des Bundesinnenministeriums mit Hilfe des MdB Pols. Diese beiden Nachforderungen sind voneinander getrennt zu betrachten.

 

Beigeordneter Pauly möchte wissen, wo die in Rede stehenden Gewerbeflächen ausgewiesen wurden.

 

Bereichsleiter Eberhard zeigt die Grenzen des ausgewiesenen Gebietes auf, die gegenüber den bisherigen Festsetzungen teilweise nach Norden verschoben wurden.

 

Beigeordneter Pauly hält es für relevant zu erfahren, wann die Verstöße gegen die Verbilligungsrichtlinie und die sich ergebende Nachzahlungsverpflichtung bekannt wurden. Die Frage, die sich in diesem Zusammenhang stellt ist, ob hierüber ein politischer Beschluss gefasst wurde.

 

Oberbürgermeister Mädge verdeutlicht, dass gegen keine Richtlinie verstoßen wurde, sondern die Flächen wurden vielmehr entwickelt. Eine solche Vorgehensweise war bisher und wird auch zukünftig gang und gäbe in der Vorgehensweise sein. Nochmals deutlich macht er, dass aus diesen Flächen seitens der Stadt kein Gewerbegebiet gemacht wurde. Nach einer Richtlinie des Bundes sind sowohl die Feuerwehr als auch die dazu gehörigen Dienstwohnungen als „gemeinnützig“ einzustufen. Dass es zu einer Nachzahlung kommen wird, wenn die Nutzung Sport wegfällt, ist unstrittig. Nicht richtig hingegen ist die Nachforderung für „Gewerbe“. Deshalb wird, wie bereits ausgeführt, darüber derzeit mit dem Ministerium verhandelt. Aus Sicht der Stadt liegt keine Verletzung einer Richtlinie vor, sondern vielmehr ist es eine Frage, wie man die Situation zu betrachten hat. Ergänzend hingewiesen wird darauf, dass, wenn vor der Sanierung der Sporthalle jemand gekommen wäre, der diese Fläche einer gewerblichen Nachnutzung hätte zuführen wollen, dann hätte man diese Fläche auch veräußert. Aus diesen Erlösen heraus hätte man dann sicherlich auch die Nordlandhalle sanieren oder an anderer Stelle eine neue Sporthalle errichten können.

Verdeutlicht wird in diesem Zusammenhang, dass auch der Bund bei der Vermarktung seiner Flächen davon profitiert habe, dass die Stadt einen Millionenbetrag u. a. für die Brücke aufgewendet habe und damit auch zu einer Wertsteigerung der vom Bund direkt vermarkteten Gewerbeflächen beigetragen habe.

Die unterschiedlichen Sichtweisen müssen mit der Zielsetzung, zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen, zusammengeführt werden. Als Beispiel angeführt sei in dem Zusammenhang auch die Marinekameradschaft mit ihrem Vereinsheim auf dem Gelände. Die Marinekameradschaft ist Mitglied im Kreissportbund. Die daraus resultierende Nutzung des Vereinsgeländes wird seitens des Bundes nunmehr in Frage gestellt. Auch hierüber wird man reden müssen.

In Erinnerung wird nochmals gebracht, dass die BIMA erstmals im Jahre 2003 an die Stadt Lüneburg mit dem Hinweis zugekommen ist, dass man über diese Dinge wird reden müssen. Im Anschluss daran hat man jahrelang nichts mehr in dieser Angelegenheit von der BIMA gehört. Im Jahre 2008 war 1. Stadtrat Koch und Frau Hobro – Stabsstelle 06 – in Gesprächen in Magdeburg bei der BIMA. Im Ergebnis konnte festgehalten werden, dass die unterschiedlichen Auffassungen geklärt seien.

Erst im November 2012 wurde dann die Nachforderung konkretisiert.

Einigkeit besteht darin, dass die freiwillige Feuerwehr selbst den Charakter der Gemeinnützigkeit habe. Dass auch die dazugehörigen Dienstwohnungen nicht unter der Vorgabe einer Gewinnorientierung gebaut wurden, ist daran zu erkennen, dass die Stadt Lüneburg der LüWoBau nur ein Erbbaurecht bestellt habe. Insofern hat sich die Stadt die Möglichkeit offengehalten, dass man bei einer etwaigen späteren Nutzungsänderung der Gebäude sich ein Mitspracherecht vorbehält.

Nur 1000 m² Gewerbefläche für die Umfahrung des Waschhallengebäudes wurde seitens der Stadt Lüneburg veräußert. Der hieraus resultierende Zugewinn wird an die BIMA abzuführen sein.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass man seinerzeit mit dem 1. Rahmenplan Voraussetzungen geschaffen habe, die Flächen möglichst zügig einer Nachnutzung zuführen zu können. Unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit kann festgestellt werden, dass die allermeisten angesiedelten Betriebe auch heute noch vor Ort ansässig sind.

 

Beigeordneter Pauly merkt zu der von ihm vorgenommenen Akteneinsicht an, dass er aus seiner Sicht die Situation aufgrund des im Jahre 2003 von der BIMA vorgetragenen Verlangens eines klärenden Gespräches sich anders darstellt. Auch ist seinerzeit nicht ausreichend transparent vorgetragen worden, welche Kosten durch die Umplanung für die zukünftige Feuerwehrnutzung tatsächlich entstanden sind. Insofern waren die tatsächlichen Kosten bei den anstehenden Beschlüssen der politischen Gremien nicht transparent genug erkennbar.

 

Oberbürgermeister Mädge führt hierzu aus, dass wenn er von dem erhöhten Betrag seinerzeit bereits Kenntnis gehabt hätte, dieses im Ergebnis zu keiner anderen Entscheidung geführt hätte. Nochmals führt er aus, dass das Gutachten der Landesfeuerwehr eindeutige Aussagen darüber enthielt, dass nur dieser Standort als zukünftiger Standort für die Feuerwehr als geeignet angesehen wurde. Selbst in Kenntnis der angesprochenen Mehrkosten wäre aus seiner Sicht es zu keiner anderen Entscheidung gekommen.

In dem Gutachten wurde das Für und Wider der verschiedenen ins Auge gefassten Standorte untersucht. Bei einem Gesamtvolumen von 8 – 10 Mio. € Baukosten hätte der nachzuzahlende Betrag von 500.000 € zu keiner anderen Entscheidung geführt. Dieser Betrag wäre auch in die entsprechenden Beschlussvorlagen aufgelistet gewesen, wenn denn der Betrag zur damaligen Zeit bekannt gewesen wäre.

 

Ratsfrau Schellmann merkt an, dass es seinerzeit gute Gründe gab, eben diesen Standort für die Feuerwehr zu nehmen. Auch aus ihrer Sicht gab es zu diesem gewählten Standort keine Alternativen.

 

Ratsherr Manzke führt aus, dass nunmehr die Chronologie der Vorgehensweise hinreichend dargelegt wurde. Obwohl er nicht von Anfang an in den politischen Gremien vertreten war, hat er die Vorgehensweise der Verwaltung verstanden und befindet sie für schlüssig und richtig. Deshalb hält er es für entbehrlich, sich heute Gedanken darüber zu machen, wer welche Verantwortung für die anstehende Nachzahlung zu tragen habe. Wie sich dieser Prozess entwickelt habe, wurde hinreichend von Oberbürgermeister Mädge dargelegt. Auch hält er es nicht für angezeigt, dass man sich auf politischer Ebene in die Verhandlungen über einen noch auszuhandelnden Nachzahlungsbetrag einbringen sollte.

 

Oberbürgermeister Mädge verdeutlicht noch einmal, dass all das was vorgetragen wurde, man auch in der umfänglichen Aktenlage nachlesen kann.

 

Beigeordneter Dörbaum weist darauf hin, dass nachlesbar sei, dass auch von Seiten der Politik immer darauf gedrängt wurde, die Flächen des Lüneparks möglichst zügig zu entwickeln. Zielrichtung war immer, Flächen für Wohnbebauung und für die Ansiedlung von Dienstleistungen zu schaffen. Diese Zielsetzung zieht sich wie ein roter Faden durch die von Oberbürgermeister Mädge noch einmal aufgezeigte Chronologie der Vorgehensweise.

Zielrichtung der heutigen Darstellung der Chronologie war es, die Vorgehensweise noch einmal darzulegen. Nicht im Vordergrund stehen sollte hierbei, wer, wann, was, sich etwas als vermeintliches Versäumnis anrechnen lassen muss.

 

Ratsherr Meißner merkt an, dass er in den politischen Gremien bereits auch zu Beginn der 90er Jahre an der politischen Willensbildung für den Lünepark beteiligt gewesen sei. Die Entwicklung habe er als Mitglied sowohl des Sportausschusses als auch des Feuerwehrausschusses mitgestaltet. Auch er erinnert an die Unterbringungsnöte, was die Hallenkapazitäten in Sporthallen seinerzeit betraf, als auch an die Diskussion der Findung eines neuen geeigneten Standortes für die Feuerwehr. Einigkeit bestand auch bereits seinerzeit darin, dass nur diese Fläche aus unterschiedlichen Gründen sich als neuer Standort für die Feuerwehrwache anbot.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung nehmen den vorgetragenen Sachverhalt zur Entwicklung des Lüneparks zur Kenntnis.

 


 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

  Enthaltungen:             

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 8 - Städtebauliche Planung - zeitliche Abfolge (26 KB) PDF-Dokument (50 KB)