Beschluss:
Der Antrag des Beigeordneten Blanck auf geheime Abstimmung des Änderungsantrages der Fraktion Bündnis90/Die Grünen wird mehrheitlich bei 10 Gegenstimmen abgelehnt.
Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen wird mit
12 Ja-Stimmen Fraktion Bündnis90/Die Grünen, Gruppe FDP/RRP und CDU-Fraktion
25 Nein-Stimmen SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Gruppe FDP/RRP und Fraktion Piraten
Niedersachsen
3 Enthaltungen Fraktion Die Linke und CDU-Fraktion
abgelehnt.
Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird mit
10 Ja-Stimmen Gruppe FDP/RRP, CDU-Fraktion und Fraktion Piraten Niedersachsen
29 Nein-Stimmen SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Gruppe FDP/RRP, Fraktion Die Linke
und Fraktion Bündnis90/Die Grünen
1 Enthaltung CDU-Fraktion
abgelehnt.
Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion wird mit
20 Ja-Stimmen SPD-Fraktion, FDP, Fraktion Die Linke und Fraktion
Piraten Niedersachsen
19 Nein-Stimmen CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis90/Die Grünen
1 Enthaltung RRP
angenommen.
Der folgende Beschlussvorschlag wird mit
20 Ja-Stimmen SPD-Fraktion, FDP, Fraktion Die Linke und Fraktion
Piraten Niedersachsen
20 Nein-Stimmen CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis90/Die Grünen und RRP
nicht angenommen:
1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, dass die Hansestadt Lüneburg bereits jetzt dem LVL die als Flugplatz genutzte Fläche – Flurstück 22/206 der Flur 45 Gemarkung Lüneburg – in einer Größe von 195 385 qm für die Zeit von weiteren 10 Jahren nach dem 31.10.2015 verpachtet.
2. Um rechtlich mögliche Gewerbeansiedlungen nicht zu gefährden, ist ein Sonderkündigungsrecht zu vereinbaren, das die Hansestadt Lüneburg berechtigt, innerhalb von 2 Jahren zum Jahresschluss den Pachtvertrag zu kündigen, wenn die Hansestadt Lüneburg einen positiven Ratsbeschluss über die Entwicklung des Flugplatzgeländes zum Gewerbegebiet gefasst hat und im Einzelfall Flächenbedarf für eine Ansiedlung besteht. Diese Kündigung ist auch möglich, falls der Feuerwehrflugdienst dauerhaft eingestellt wird oder die Erlaubnis zum Betrieb des Sonderlandeplatzes erlischt. Bei einer Kündigung ist der LVL berechtigt, die vorhandenen Baulichkeiten und Einrichtungen auf der Pachtfläche zurückzulassen. Er hat keinerlei Ansprüche auf Entschädigungen hinsichtlich dieser Gebäude und Einrichtungen.
3. Die Hansestadt Lüneburg wird spätestens 2 Jahre vor Ablauf der Pachtzeit Verhandlungen mit dem Pächter über eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages aufnehmen.
4. Bei der Bemessung des Pachtzinses ist von einem jährlichen Pachtertrag von 35.240,00 € auszugehen, der um die Aufwendungen gemindert wird, die für die Vorhaltung und Ermöglichung des Feuerwehrflugdienstes entstehen. Dieser Aufwand ist bei einer Quotierung von 8,2 % von den vom LVL nachgewiesenen Gesamtkosten mit 6.857,91 € anzunehmen. Der Pachtzins ist weiter um den Anteil der auf den registrierten Geschäftsflugverkehr entfallenden Flugbewegungen entsprechend der Quote von 3,1 % am Gesamtaufwand um
2.592,62 € zu reduzieren. Der Aufwand für den restlichen Hobbyflugverkehr ist vom Verein zu tragen. Es ergibt sich daher ein Pachtzins in Höhe von 25.790,47 € jährlich, der vom LVL einzufordern ist.
5. Es ist weiterhin sicherzustellen, dass der LVL alle Aufwendungen für die Instandhaltung und Sicherung der Betriebsbereitschaft des Flugplatzes, also auch die Beschaffung und Erhaltung der technischen Einrichtungen zu tragen hat. Gleiches gilt für Energiekosten, Kosten des Wasserbezuges, der Abwasserentsorgung sowie Stromkosten und die Beheizung der Gebäude.
6. Es ist weiter sicherzustellen, dass der Flugbetrieb im Rahmen des jetzt genehmigten Umfanges verbleibt.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, den mit dieser Vorlage vorgelegten Entwurf eines Pachtvertrages zwischen dem Luftsportverein Lüneburg e.V. als Pächter und der Hansestadt Lüneburg als Verpächterin abzuschließen. Der Pachtvertragsentwurf enthält insbesondere die in den vorgenannte Nummern 1 bis 6 benannten Eckpunkte als wesentlichen Vertragsinhalt.
(III)