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Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg
Datum: Do, 20.09.2012    
Zeit: 17:00 - 20:25 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Einwohnerfragen      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Einführung und Pflichtenbelehrung eines neuen Ratsmitgliedes hier: Ratsfrau Rosemarie Ebeling  
Enthält Anlagen
VO/4776/12  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Einführung und Pflichtenbelehrung eines neuen Ratsmitgliedes hier: Daniel Brügge  
Enthält Anlagen
VO/4777/12  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Genehmigung des Protokolls vom 18.07.2012  
Rat/0007/12  
Ö 7     Nichtbehandelte Anträge zur Sitzung des Rates am 18.07.2012 (Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)      
Ö 7.1  
Enthält Anlagen
Entschädigung für geleistete Einsätze von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr (Antrag der Fraktion Piraten Niedersachsen vom 05.06.2012, eingegangen am 06.06.2012)  
Enthält Anlagen
VO/4654/12  
Ö 7.2  
Enthält Anlagen
Bezahlbaren Wohnraum in Lüneburg schaffen, soziales Mietrecht muss erhalten bleiben (Antrag der Gruppe SPD/ Bündnis 90/ Die Grünen vom 03.07.2012, eingegangen am 03.07.2012)  
Enthält Anlagen
VO/4705/12  
Ö 7.2.1     Änderungsantrag (Antrag der Gruppe FDP/RRP vom 18.07.2012, eingegangen am 18.07.2012)      
Ö 8     Nichtbehandelte Anfragen zur Sitzung des Rates am 18.07.2012 (Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)      
Ö 8.1  
Enthält Anlagen
Mitgliedschaften der Hansestadt Lüneburg in Vereinen/Organisationen/Verbänden (Anfrage der Fraktion Piraten Niedersachsen vom 05.06.2012, eingegangen am 06.06.2012)  
Enthält Anlagen
VO/4655/12  
Ö 9     Neue Anträge      
Ö 9.1  
Enthält Anlagen
Beitritt zur Initiative "Vermögenssteuer Jetzt" (Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 05.07.2012, eingegangen am 05.07.2012)  
Enthält Anlagen
VO/4711/12  
Ö 9.1.1     Änderungsantrag (Antrag der Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen vom 18.09.2012, eingegangen am 18.09.2012)      
Ö 9.2  
Enthält Anlagen
Zahl der Betriebsprüfer bei den Finanzverwaltungen deutlich erhöhen (Resolution der Fraktion DIE LINKE vom 05.07.2012, eingegangen am 05.07.2012)  
Enthält Anlagen
VO/4712/12  
Ö 10     Neue Anfragen      
Ö 10.1  
Enthält Anlagen
Ministerium lehnt Tempobegrenzung auf der Ostumgehung ab (Anfrage der Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen vom 04.09.2012, eingegangen am 05.09.2012)  
Enthält Anlagen
VO/4775/12  
Ö 11  
Enthält Anlagen
Zweiter Bericht über die Maßnahmen der Hansestadt Lüneburg zur Gleichstellung von Frauen und Männern nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) und dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) für die Jahre 2009 - 2011  
Enthält Anlagen
VO/4767/12  
Ö 12  
Enthält Anlagen
Abschluss eines Vertrages zwischen dem Land Niedersachsen und der Hansestadt Lüneburg auf Entschuldungshilfe nach dem Zukunftsvertrag  
Enthält Anlagen
VO/4666/12  
Ö 13  
Enthält Anlagen
Grundstücksangelegenheiten - Pachtvertrag mit dem Luftsportverein Lüneburg e. V.
Enthält Anlagen
VO/4723/12-1  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, dass die Hansestadt Lüneburg bereits jetzt dem LVL die als Flugplatz genutzte Fläche – Flurstück 22/206 der Flur 45 Gemarkung Lüneburg – in einer Größe von 195 385 qm für die Zeit von weiteren 10 Jahren nach dem 31.10.2015 verpachtet.

 

2. Um rechtlich mögliche Gewerbeansiedlungen nicht zu gefährden, ist ein Sonderkündigungsrecht zu vereinbaren, das die Hansestadt Lüneburg berechtigt, innerhalb von 2 Jahren zum Jahresschluss den Pachtvertrag zu kündigen, wenn die Hansestadt Lüneburg einen positiven Ratsbeschluss über die Entwicklung des Flugplatzgeländes zum Gewerbegebiet gefasst hat und im Einzelfall Flächenbedarf für eine Ansiedlung besteht. Diese Kündigung ist auch möglich, falls der Feuerwehrflugdienst dauerhaft eingestellt wird oder die Erlaubnis zum Betrieb des Sonderlandeplatzes erlischt. Bei einer Kündigung ist der LVL berechtigt, die vorhandenen Baulichkeiten und Einrichtungen auf der Pachtfläche zurückzulassen. Er hat keinerlei Ansprüche auf Entschädigungen hinsichtlich dieser Gebäude und Einrichtungen.

 

3. Die Hansestadt Lüneburg wird spätestens 2 Jahre vor Ablauf der Pachtzeit Verhandlungen mit dem Pächter über eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages aufnehmen.

 

4. Bei der Bemessung des Pachtzinses ist von einem jährlichen Pachtertrag von 35.240,00 € auszugehen, der um die Aufwendungen gemindert wird, die für die Vorhaltung und Ermöglichung des Feuerwehrflugdienstes entstehen. Dieser Aufwand ist bei einer Quotierung von 8,2 % von den vom LVL nachgewiesenen Gesamtkosten mit 6.857,91 € anzunehmen. Der Pachtzins ist weiter um den Anteil der auf den registrierten Geschäftsflugverkehr entfallenden Flugbewegungen entsprechend der Quote von 3,1 % am Gesamtaufwand um
2.592,62 € zu reduzieren. Der Aufwand für den restlichen Hobbyflugverkehr ist vom Verein zu tragen. Es ergibt sich daher ein Pachtzins in Höhe von 25.790,47 € jährlich, der vom LVL einzufordern ist.

 

5. Es ist weiterhin sicherzustellen, dass der LVL alle Aufwendungen für die Instandhaltung und Sicherung der Betriebsbereitschaft des Flugplatzes, also auch die Beschaffung und Erhaltung der technischen Einrichtungen zu tragen hat. Gleiches gilt für Energiekosten, Kosten des Wasserbezuges, der Abwasserentsorgung sowie Stromkosten und die Beheizung der Gebäude.

 

6. Es ist weiter sicherzustellen, dass der Flugbetrieb im Rahmen des jetzt genehmigten Umfanges verbleibt.

 

7. Die Verwaltung wird beauftragt, den mit dieser Vorlage vorgelegten Entwurf eines Pachtvertrages zwischen dem Luftsportverein Lüneburg e.V. als Pächter und der Hansestadt Lüneburg als Verpächterin abzuschließen. Der Pachtvertragsentwurf enthält insbesondere die in den vorgenannte Nummern 1 bis 6  benannten Eckpunkte als wesentlichen Vertragsinhalt. 

 

   
    20.09.2012 - Rat der Hansestadt Lüneburg
    Ö 13 - abgelehnt
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Antrag des Beigeordneten Blanck auf geheime Abstimmung des Änderungsantrages der Fraktion Bündnis90/Die Grünen wird mehrheitlich bei 10 Gegenstimmen abgelehnt.

 

Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen wird mit

12 Ja-Stimmen              Fraktion Bündnis90/Die Grünen, Gruppe FDP/RRP und CDU-Fraktion

25 Nein-Stimmen              SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Gruppe FDP/RRP und Fraktion Piraten

Niedersachsen

3   Enthaltungen              Fraktion Die Linke und CDU-Fraktion

abgelehnt.

 

Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird mit

10 Ja-Stimmen              Gruppe FDP/RRP, CDU-Fraktion und Fraktion Piraten Niedersachsen

29 Nein-Stimmen              SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Gruppe FDP/RRP, Fraktion Die Linke

und Fraktion Bündnis90/Die Grünen

1   Enthaltung                            CDU-Fraktion

abgelehnt.

 

Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion wird mit

20 Ja-Stimmen              SPD-Fraktion, FDP, Fraktion Die Linke und Fraktion

Piraten Niedersachsen

19 Nein-Stimmen              CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis90/Die Grünen

1   Enthaltung                            RRP

angenommen.

 

Der folgende Beschlussvorschlag wird mit

20 Ja-Stimmen              SPD-Fraktion, FDP, Fraktion Die Linke und Fraktion

Piraten Niedersachsen

20 Nein-Stimmen              CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis90/Die Grünen und RRP

nicht angenommen:

 

1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, dass die Hansestadt Lüneburg bereits jetzt dem LVL die als Flugplatz genutzte Fläche – Flurstück 22/206 der Flur 45 Gemarkung Lüneburg – in einer Größe von 195 385 qm für die Zeit von weiteren 10 Jahren nach dem 31.10.2015 verpachtet.

 

2. Um rechtlich mögliche Gewerbeansiedlungen nicht zu gefährden, ist ein Sonderkündigungsrecht zu vereinbaren, das die Hansestadt Lüneburg berechtigt, innerhalb von 2 Jahren zum Jahresschluss den Pachtvertrag zu kündigen, wenn die Hansestadt Lüneburg einen positiven Ratsbeschluss über die Entwicklung des Flugplatzgeländes zum Gewerbegebiet gefasst hat und im Einzelfall Flächenbedarf für eine Ansiedlung besteht. Diese Kündigung ist auch möglich, falls der Feuerwehrflugdienst dauerhaft eingestellt wird oder die Erlaubnis zum Betrieb des Sonderlandeplatzes erlischt. Bei einer Kündigung ist der LVL berechtigt, die vorhandenen Baulichkeiten und Einrichtungen auf der Pachtfläche zurückzulassen. Er hat keinerlei Ansprüche auf Entschädigungen hinsichtlich dieser Gebäude und Einrichtungen.

 

3. Die Hansestadt Lüneburg wird spätestens 2 Jahre vor Ablauf der Pachtzeit Verhandlungen mit dem Pächter über eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages aufnehmen.

 

4. Bei der Bemessung des Pachtzinses ist von einem jährlichen Pachtertrag von 35.240,00 € auszugehen, der um die Aufwendungen gemindert wird, die für die Vorhaltung und Ermöglichung des Feuerwehrflugdienstes entstehen. Dieser Aufwand ist bei einer Quotierung von 8,2 % von den vom LVL nachgewiesenen Gesamtkosten mit 6.857,91 € anzunehmen. Der Pachtzins ist weiter um den Anteil der auf den registrierten Geschäftsflugverkehr entfallenden Flugbewegungen entsprechend der Quote von 3,1 % am Gesamtaufwand um
2.592,62 € zu reduzieren. Der Aufwand für den restlichen Hobbyflugverkehr ist vom Verein zu tragen. Es ergibt sich daher ein Pachtzins in Höhe von 25.790,47 € jährlich, der vom LVL einzufordern ist.

 

5. Es ist weiterhin sicherzustellen, dass der LVL alle Aufwendungen für die Instandhaltung und Sicherung der Betriebsbereitschaft des Flugplatzes, also auch die Beschaffung und Erhaltung der technischen Einrichtungen zu tragen hat. Gleiches gilt für Energiekosten, Kosten des Wasserbezuges, der Abwasserentsorgung sowie Stromkosten und die Beheizung der Gebäude.

 

6. Es ist weiter sicherzustellen, dass der Flugbetrieb im Rahmen des jetzt genehmigten Umfanges verbleibt.

 

7. Die Verwaltung wird beauftragt, den mit dieser Vorlage vorgelegten Entwurf eines Pachtvertrages zwischen dem Luftsportverein Lüneburg e.V. als Pächter und der Hansestadt Lüneburg als Verpächterin abzuschließen. Der Pachtvertragsentwurf enthält insbesondere die in den vorgenannte Nummern 1 bis 6  benannten Eckpunkte als wesentlichen Vertragsinhalt. 

 

(III)

Ö 13.1     Änderungsantrag (Antrag der SPD-Fraktion vom 18.09.2012, eingegangen am 18.09.2012)      
Ö 13.2     Änderungsantrag (Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 19.09.2012, eingegangen am 19.09.2012)      
Ö 13.3     Änderungsantrag (Antrag der CDU-Fraktion vom 17.09.2012, eingegangen am 20.09.2012)      
Ö 14  
Enthält Anlagen
Frommestraße 5 Standsicherheit, Sicherungsmaßnahmen und Sachstand  
Enthält Anlagen
VO/4740/12  
Ö 14.1     Änderungsantrag (Antrag der Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen vom 19.09.2012, eingegangen am 19.09.2012)      
Ö 15  
Enthält Anlagen
Überplanmäßige Ausgabe für die Sicherungsmaßnahmen im Rahmen der Ersatzvornahme am Gebäude Frommestraße 5  
VO/4753/12  
Ö 16  
Enthält Anlagen
Gebäudewirtschaft - Wiedereingliederung zum 01.01.2013  
Enthält Anlagen
VO/4728/12  
Ö 17  
Enthält Anlagen
Zukunftsgenossen eG - Vertreter in der Mitgliederversammlung  
Enthält Anlagen
VO/4706/12  
Ö 18  
Enthält Anlagen
Annahme von Zuwendungen  
Enthält Anlagen
VO/4770/12  
Ö 19  
Enthält Anlagen
Ernennungen von Ehrenbeamten im Bereich der Feuerwehr (stellvertretende Ortsbrandmeister Oedeme und Mitte)  
Enthält Anlagen
VO/4765/12  
Ö 20  
Enthält Anlagen
Ernennung des stellvertretenden Stadtbrandmeisters  
Enthält Anlagen
VO/4766/12  
Ö 21  
Enthält Anlagen
Ausschussveränderungen  
Enthält Anlagen
VO/4796/12  
Ö 22  
Enthält Anlagen
Wichtige mündliche Anfragen      
Ö 23  
Enthält Anlagen
Wichtige Mitteilungen der Verwaltung      
N 24     (nichtöffentlich)      
N 24.1     (nichtöffentlich)      
N 25     (nichtöffentlich)      
N 26     (nichtöffentlich)      
N 27     (nichtöffentlich)