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Vorlage - VO/4740/12  

 
 
Betreff: Frommestraße 5
Standsicherheit, Sicherungsmaßnahmen und Sachstand
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lindemann, Jan
Federführend:Bereich 63 - Bauaufsicht, Denkmalpflege Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
10.09.2012 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
20.09.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nachdem das Gebäude Frommestraße 5 in Lüneburg am 18.Juni 2012 wegen seiner fehlenden Standsicherheit geräumt war, wurden umgehend Maßnahmen ergriffen, um das Gebäude wegen der Gefährdung für Leib und Leben gegen unbefugtes Betreten zu sichern, u.a. durch Verbau von Fenster und Türen.

Die Hausanschlüsse Gas, Wasser, Strom wurden von den Energieversorgern zurückgebaut.

 

1. Standsicherheit/Maßnahmen/Zeitraum 3 Monate

 

Bei anschließenden Begehungen des Gebäudes durch Bausachverständige und Statiker wurde festgestellt, dass nicht nur die Standsicherheit des Gebäudes als nicht mehr gewährleistet anzusehen ist, sondern vielmehr, dass das Gebäude ohne weitere Sicherungsmaßnahmen unmittelbar einsturzgefährdet ist.

 

Daraufhin wurde das Büro W K Consult beauftragt, ein Sicherungs- und Stabilisierungskonzept für eine Übergangszeit von 3 Monaten zu erstellen. Die Stabilisierungsmaßnahmen sind erforderlich geworden, um einen unkontrollierten Einsturz des Gebäudes innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten zu verhindern. Nur dadurch kann ein sicherer Rückbau des Gebäudes gewährleistet und eine Gefahr für Leib und Leben aller Personen vor Ort mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.

Die Stabilisierungsmaßnahmen für den 3-Monatszeitraum waren Ende August 2012 abgeschlossen und sind durch den beauftragten Prüfstatiker abgenommen worden.

 

Der genaue Aufenthaltsort des Eigentümers ist unbekannt und trotz intensiver Bemühungen nicht zu ermitteln. Ein Verwalter für das Gebäude war und ist seitens des Eigentümers nicht bestellt worden. Zur Vermeidung von Gefahren für Leib und Leben war die Hansestadt gehalten, für Mieter des Gebäudes Frommestraße 5, Bewohner der Nachbargebäude und Passanten im Wege der Ersatzvornahme die Durchführung der Räumung und der Sicherungsmaßnahmen zu beauftragen und zunächst kostenmäßig zu verauslagen. Die Hansestadt Lüneburg tritt insofern in Vorleistung für den Eigentümer, der die Kosten im Wege der Ersatzvornahme zu erstatten hätte.

 

Die 3-Monatssicherung endet im November 2012.

 

2. Standsicherheit/Maßnahmen/weitergehender Zeitraum

 

Die Kosten für die Sicherung des Gebäudes für ein weiteres Jahr wären vom Eigentümer nicht zu erstatten, da dies nicht erforderlich ist, um den sicheren Rückbau des Gebäudes zu ermöglichen. Im Rahmen der Ersatzvornahme können nur die Kosten für einen Rückbau dem Eigentümer zur Erstattung auferlegt werden

 

Für die Sicherung des Gebäudes über ein Jahr müsste die Stabilisierungskonstruktion aus Holz durch Stahlteile verstärkt werden. Die Holzteile müssten mit einem Holzschutzanstrich und die Stahlteile mit einem Korrosionsschutz versehen werden. Hierdurch würden entsprechend der anliegenden Kostenaufstellung zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 50.000 € bei einem Erhalt des Gebäudes Frommestraße 4 und Kosten in Höhe von ca. 165.000 € bei einem Rückbau des Gebäudes Frommestraße 4 anfallen. Zudem würden für die damit einhergehenden Statikerleistungen Kosten in Höhe von 10.500 € entstehen.

 

Als Bearbeitungszeit für die statischen Berechnungen ist ein Monat anzusetzen. Für die Arbeiten an der Stabilisierungskonstruktion wären mindestens zwei weitere Monate erforderlich. Sofern das Gebäude für ein weiteres Jahr gesichert werden soll, müsste diese Entscheidung spätestens Anfang September fallen.

 

Vom Rat ist daher zu entscheiden, ob das Gebäude nach Ablauf des 3-Monatszeitraums zurückgebaut wird oder ob das Gebäude zunächst für ein Jahr gesichert und anschließend zurückgebaut wird.

 

Daher müssten außerplanmäßige Mittel bereitgestellt werden.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:               s. anliegende Kostenaufstellung

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

             

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:                           außerplanmäßige               Auszahlung             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:                            2012

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Lageplan und Luftbild

Kostenaufstellung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2-08-16 Frommestraße VO 4740 12 Lageplan (112 KB)      
Anlage 2 2 12-08-16 Frommestraße VO 4740 12 Luftbild (1463 KB)      
Anlage 3 3 Liste Anstehende Aufgaben Frommestraße 5 (14 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den von der Verwaltung vorgetragenen Sachverhalt zur Kenntnis und empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Rat eine Beschlussfassung dahingehend, dass

 

Alternative I:

das Gebäude Frommestraße 5 bis Ende November 2012 zurückgebaut wird.

 

oder

 

Alternative II:

1. eine weitere Sicherung für ein Jahr (Frommestraße 4 bleibt erhalten) mit einem Kostenaufwand von voraussichtlich 60.500 € beschlossen wird.

 

2. Sollte das Gebäude Frommestraße 4 zurückgebaut werden, würde sich der Kostenaufwand für die Sicherung des Gebäudes Frommestraße 5 auf einen Gesamtbetrag in Höhe von 175.500 € erhöhen.